Kann ich Werkzeug absetzen??

lueneburger_

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hallo, ich hab da mal ne frage. weiß einer ob ich werkzeug(, was ich gekauft habe, steuerlich absetzen kann, bin angestellt als tischlergeselle
 

Ekahard

ww-buche
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Für was für Schwarzarbeit?? Seltsame Frage:confused:

Wenn du es für die Arbeit braucht, und es dir nicht vom AG. gestellt wird, dann vielleicht.
Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Gruß
 

lueneburger_

ww-kastanie
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nein nicht für schwarzarbeit, ganz normal für die arbeit, kriege natürlich werkzeug gestellt. hätte aber lieber gerne eigenes bessere marken und so
 

yoghurt

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Hallo Lueneburger,
natürlich kannst Du Dein Werkzeug steuerlich absetzen. Das gehört zu den Werbungskosten wie die Anfahrt zum Betrieb. Ich wohne in Berlin, hier ist es relativ üblich sein eigenes Werkzeug zu benutzen.... Abgesehen von allem Anderem: Was Dein AG Dir stellt, das kann letztlich keiner überprüfen....

Gruß

Heiko
 

Neumayr Robert

ww-eiche
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Du kannst dein Werkzeug durchaus von der Steuer absetzen.
Die Rechnungen für deine Werkzeuge aufheben und bei der Steuererklärung mit abgeben.
Informiere dich aber welchen Betrag du absetzen kannst.

Du brauchst noch eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass du die gekauften Werkzeuge für deine Arbeit benötigst, jedoch keine Finanzielle Erstattung dafür erhalten hast.

Vieleicht auch über den AG kaufen? Der kann die MwSt absetzen und vieleicht an dich nicht weitergeben.:rolleyes:
 

BomChickaWahWah

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Hallo,
gut das Thema ist schon etwas älter :emoji_grin:
Aber mein Steuerberater meinte dann würde ich indirekt zugeben das ich Schwarzarbeit mache, er rät mir davon total ab. Die Aussage kam mir damals schon komisch vor.
Ich kaufe mein ganzes Werkzeug selber, da ich eigenes haben möchte, weil ich ja nicht weiß was noch so alles passiert und mein Chef mir nicht so hochwertiges kauft wie man bräuchte.
 

Der Holzwurm

ww-nussbaum
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Hallo BomChickaWahWah,

ruf doch einfach mal beim Deinem Finanzamt an, und frag ob Du es absetzten kannst.
Am besten dem Finanzbeamten der für Dich zuständig ist, und Deinen Lohnsteuerjahresausgleich bearbeiten muss, wenn der es nicht weiss, wer dann?

Du brauchst noch eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass du die gekauften Werkzeuge für deine Arbeit benötigst, jedoch keine Finanzielle Erstattung dafür erhalten hast.

Wenn das bei Dir so ist, dann sollte es doch eigendlich gehen ... denke ich

Gruß
Bernd
 

BomChickaWahWah

ww-kastanie
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Hallo,
danke für die Antwort!
Dadrum werde ich mich Kümmern.. Ich habe dieses Jahr ziemlich viel investiert wäre ja nicht schlecht wenn man den einen oder anderen Euro wieder raus bekommt.
 

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Absetzen, glaube ich kaum.

Du bekommst das Werkzeug von deinem Arbeitgeber gestellt, also brauchst du kein eigenes Werkzeug.

Wie Norbert Blüm immer sagte. Wer ne Brille mit Spieluhr haben will, muß die Zeche selber zahlen :emoji_grin:

So sehe ich das auch :emoji_slight_smile:
 

yoghurt

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Hallo Lueneburger,
natürlich kannst Du Dein Werkzeug steuerlich absetzen. Das gehört zu den Werbungskosten wie die Anfahrt zum Betrieb. Ich wohne in Berlin, hier ist es relativ üblich sein eigenes Werkzeug zu benutzen.... Abgesehen von allem Anderem: Was Dein AG Dir stellt, das kann letztlich keiner überprüfen....

Gruß

Heiko

Es herrscht ja Meinungsfreiheit. Das ist auch gut so!

Trotzdem gelten Tatsachen. Werkzeuge gehören zu den Werbungskosten. Ich habe Werkzeuge immer abgesetzt. Das geht.
 

magmog

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guude,

es kommt ganz auf das FA an. bei uns heißt es dazu:

"der arbeitgeber ist verpflichtet, den arbeitnehmern werkzeug zur verfügung zu stellen. da dabei schon aus eigeninteresse davon auszugehen ist, dass das ausreichend und qualitativ hochwertig geschiet, sind darüber hinausgehende ansprüche privatsache und können deshalb steuerlich nicht berücksichtigt werden."

die gehen z.t. inzwischen so weit, dass sie bei zulassungen von LKW auf privatleute diese anfechten, da "von nutzung zur schwarzabeit ausgegangen werden muß"!

gut holz! justus.
 

uli2003

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Das EStG sagt unter §3 Absatz 30 aus:

Steuerfrei sind:

30.Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers (Werkzeuggeld), soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigen


Was ja eigentlich bedeutet, das Werkzeuggeld steuerfrei ist, der Kauf des eigenen Werkzeuges aber erst dadurch.
Daher wenden die FA wohl auch unterschiedliche Regelungen an - Eigenes Ermessen - heißt das dann wohl.

Grüße
Uli
 
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