Kreissägeblatt in Tischfräse

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tomkaes

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Ich fasse das mal aus meiner Sicht als Kettenreaktion zusammen:

Vorhanden: Tischfräse mit Anschlag
- in den Fräskorb passt max. ein Werkzeug d= 160 (180/200 ...)
- reicht nicht, passt nicht.
- Anschlag weg
- Schlitzhaube nicht vorhanden? Was kosten die? Brauch ich zu selten. ...
- Schlitzhaube vorhanden? Für einen Arbeitsgang montieren? Quatsch ...
- Schlitzscheibe (Durchmesser - Dornring) /2= x mm -> reicht nicht
- "passendes Sägeblatt" von der Wand genommen -> Bohrung 30 mm -> passt doch!
- "Spannflansche" nicht vorhanden? Was kosten die? Verliere ich nochmal 25 mm Schlitztiefe? Für einmal? Quatsch ...
- "Schlitzschlitten mit Exenterniederhalter"? Hab ich (nicht), brauch ich nicht, geht für das eine Mal auch so ...

Ergebniss: blanker Tisch, Sägeblatt freilaufend, locker aus dem Handgelenk wie Opa, YouTube
oder Beschreibung des "Profis" der weis was er tut aus dem Internet.
Kann ich auch ... unterliege als Hobbytischler ja nicht der BG!

Ich habe es "Live" in meiner Tischlerlehre (83-85) gesehen.
Ich habe auch mehrere erfahrene Altgesellen + Meister kennen gelernt, die es körperlich massiv bereut haben.

Mich hat in den aktiven Tischlerjahren kein Meister / Betriebsinhaber davon abghalten, Sicherheitseinrichtungen
zu bauen oder anzuwenden, obwohl da immer Geld verdient werden musste.
 
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isso

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Meine Variante kriege ich auf der Tischfräse nicht hin. Der Parallelanschlag wird zum tasten genutzt. Ich arbeite dann mit Streifen in Sägeblattstärke. Ist aber auch sehr speziell die Anwendung, daher extra was gebaut. Gut, das war deutlich mehr als 20min Aufwand. Hat aber das Geld schon lange eingespielt.

Sicherheit kostet kein Geld, sie vermeidet es dieses teuer zu verbrennen.

Daher würde ich immer das passende Material/Vorrichtung beschaffen.

Mit macht es auch Freude sowas soweit durchzudenken, dass es sicher funktioniert bei jedem der potentiell damit arbeitet.

Lustig ist, dass ja immer Synergien entstehen.

Du beschaffst etwas für einen Zweck, seltenst bleibt es dann bei einem Zweck.
Ist ja beim Maschinenkauf auch so, es kommt immer ein Arbeitsschritt dazu den du vorher nicht auf dem Plan hattest. Gut, natürlich nicht immer. Stimmt schon.

Es überträgt sich auch auf andere Tätigkeiten. Es wird mehr über Sicherheit nachgedacht, wenn das stringend durchgezogen wird.
 

Mitglied 132096

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Für mich auch nicht! Ich lebe auch gerne mit allen Fingern und Gliedmaßen. Dennoch wird man doch mal Regeln kritisch hinterfragen dürfen! Für mich dreht sich ein Sägeblatt einfach gleich. Egal ob es horizontal oder vertikal betrieben wird. Natürlich muss man auf geeignete Schutzmaßnahmen achten! Dazu gehört, wenn man auf der TF arbeitet, natürlich eine geeignete Abdeckung über dem Sägeblatt.
+1 Sehe ich auch so. Das läßt sich auch sehr einfach mit ein bischen Kreativität realisieren.

Von einhändig war nie die Rede! Es ging doch nur drum den "Abschnitt" leicht mit einem Finger zu fixieren. Als Rechtshänder schiebt man mit der rechten Hand - die linke liegt irgendwo außerhalb des Gefahrenbereichs auf dem Werkstück.
Wenn man mit Vorschub arbeiten würde, hätte man sogar zwei Hände frei um den Abschnitt zu fixieren.
+1 Richtig. Einhändig ein Werkstück führen mache ich auch nicht. Die Hände sind immer außerhalb des Gefahrenbereichs.

Ja klar... einen 2m hohen Pfosten hochkant durch die Kreissäge schieben bei weggeklappter Schutzhaube ist total viel sicherer als entspannt an der Tischfräse mit Schiebeschlitten. :emoji_wink: Da haben wir wohl tatsächlich grundlegend andere Auffassungen! Ein Spaltkeil ist bei dieser Aufgabe absolut überflüssig - sowohl an der TF als auch an der FKS. (Ich würde den natürlich nicht ausbauen! Aber brauchen tut man den dafür nicht!)
Über solche Sachen braucht man nicht diskutieren. Mit gesunden Menschenverstand und jedweder Logik kann man hier nicht mehr argumentieren. Manche Menschen bestehen auf ihre Lösung, weil nur das die einzig richtige und zulässige Lösung ist. Das muß man so akzeptieren und einfach nicht verstehen.
Ich hab hier keine wirkliche Begründung gelesen. Die einzige "Begründung" war, dass manche Sägeblätter nicht spandickenbegrenzt sind. Ich wüßte nicht, welche normalen Sägeblätter das nicht sind. Die wären dann ja auf der Kreissäge auch nicht zugelassen.

+1 mir gehts genauso. Es kann mir keiner weismachen, dass die Aufnahme von einem Sägeblattflansch in einer HKS und 35mm Durchmesser besser ist, als die Distanzhülsen die einen 50mm Außendurchmesser haben, bei gleichem Sägeblatt. Aber weil es der Hersteller so ab Werk und ohne Spaltkeil, den es für die HKS nicht gibt macht, ist alles super.

Gerade eben fotografiert. Original Sägeblat mit Distanzring entnommen von Makita HS 7601. Die Überdeckung vom Flansch und Sägeblatt ist grade mal 2,5 mm. Die Säge sieht keine Möglichkeit für die Montage eines Spaltkeils vor. Alles legitim und mit CE- Kennzeichen und original.
Nach der allgemeinden Definition ist die Maschine sofort aus dem Verkehr zu ziehen, da sie als Mordwaffe eingestuft wird.




k-IMG_1257.JPG k-IMG_1249.JPG

Dieses Sägeblatt dürfte nicht verwendet werden.

Ein Wankelnuter mit BG Zulassung ist dagegen erlaubt. Durchmesser 300 mm, Gesamthub 15mm. Da geht die Post ab, aber per Definition absolut unbedenklich einsetzbar, da er eine BG Zulassung hat. Leider kann man nur noch Stehle lesen und die BG- Nummer nur noch schwach. Auf dem Foto geht dies nicht hervor.


k-IMG_1259.JPG

Ach ja, das ist ja per Definition kein Sägeblatt sondern Fräser, also alles kein Problem.

Spantiefenbegrenzer haben beide Schneidwerkzeuge.



Die Regeln sind eben per Definition so und die sind für alle Gewerbetreibenden bindend. Da braucht man nicht darüber diskutieren, das ist fakt.

Für mich nimmt die ganze Diskussion groteske Züge an. Mehr schreib ich nicht dazu. Dafür ist mir einfach meine Zeit zu schade.
 

Kluk

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Ergebniss: blanker Tisch, Sägeblatt freilaufend, locker aus dem Handgelenk wie Opa, YouTube
oder Beschreibung des "Profis" der weis was er tut aus dem Internet.
Kann ich auch ... unterliege als Hobbytischler ja nicht der BG!
JA genauso wirds gemacht. Reih dich doch bitte mit deinem Quatsch beim @Lorenzo ein.
Von solchen Aktionen war hier nie die Rede!!! Es wurde auch sowas nirgendwo gezeigt oder propagiert! Können wir bitte einfach sachlich beim Thema bleiben? In welcher Hinsicht ist ein Sägeblatt anders als ein z.B. 4mm Nutfräser oder 4mm Schlitzscheibe.
 

Holz-Christian

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JA genauso wirds gemacht. Reih dich doch bitte mit deinem Quatsch beim @Lorenzo ein.
Von solchen Aktionen war hier nie die Rede!!! Es wurde auch sowas nirgendwo gezeigt oder propagiert! Können wir bitte einfach sachlich beim Thema bleiben? In welcher Hinsicht ist ein Sägeblatt anders als ein z.B. 4mm Nutfräser oder 4mm Schlitzscheibe.

Die Frage hatten wir schon mal Roland.
-die Flansche der Fräse sind für die Dicke des Grundkörpers der Säge zu klein
-kein verschiebbarer Parallelanschlag
-kein Spaltkeil
-oft keine Spandickenbegrenzung
Ich denke hier ist alles erklärt.
 

tomkaes

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Er fragt einfach, warum das verboten ist, was bis jetzt niemand wirklich hat beantworten können.
Dann mess mal bitte den Durchmesser der Spannflansche an deiner TKS/FKS und vergleich den mit einem 50 mm Fräsdornring.
Eine zulässige Schlitzscheibe / Schlitznutsägeblatt hat 2/4/6 Zähne (abhängig vom Durchmesser) auf 1,1 mm spandickenbegrenzt und BG Test / MAN Kennzeichnung rückschlagarm mit einem dickeren Stammblatt / Tragkörper zum Einsatz mit Spannflanschen d= 100 mm.
 

isso

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Wanknut kenne ich nur als Sägeblätter. Woher nimmst du die Definition als Fräser?

Da das mit dem nichts schreiben ja mehrfach wiederlegt wurde, kannst du ruhig antworten.

Ich kenne die Teile nicht, wozu auch?
 

bello

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Ich werde mich demnächst mit Schlitzfräsen befassen.
Vorhanden ist eine FKS/Fräse, also mit Schlitten, ebenso eine Schlitzfräshaube und ein Schlitzscheibeblatt mit D=300 mm wird bestellt.
Trotz dickeren Stammblatt sind zwei Flansche mit 100mm Durchmesser erforderlich.
Richtig so?
 

dieweltistrund

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+1 Sehe ich auch so. Das läßt sich auch sehr einfach mit ein bischen Kreativität realisieren.


+1 Richtig. Einhändig ein Werkstück führen mache ich auch nicht. Die Hände sind immer außerhalb des Gefahrenbereichs.


Über solche Sachen braucht man nicht diskutieren. Mit gesunden Menschenverstand und jedweder Logik kann man hier nicht mehr argumentieren. Manche Menschen bestehen auf ihre Lösung, weil nur das die einzig richtige und zulässige Lösung ist. Das muß man so akzeptieren und einfach nicht verstehen.


+1 mir gehts genauso. Es kann mir keiner weismachen, dass die Aufnahme von einem Sägeblattflansch in einer HKS und 35mm Durchmesser besser ist, als die Distanzhülsen die einen 50mm Außendurchmesser haben, bei gleichem Sägeblatt. Aber weil es der Hersteller so ab Werk und ohne Spaltkeil, den es für die HKS nicht gibt macht, ist alles super.

Gerade eben fotografiert. Original Sägeblat mit Distanzring entnommen von Makita HS 7601. Die Überdeckung vom Flansch und Sägeblatt ist grade mal 2,5 mm. Die Säge sieht keine Möglichkeit für die Montage eines Spaltkeils vor. Alles legitim und mit CE- Kennzeichen und original.
Nach der allgemeinden Definition ist die Maschine sofort aus dem Verkehr zu ziehen, da sie als Mordwaffe eingestuft wird.




Anhang anzeigen 193071 Anhang anzeigen 193073

Dieses Sägeblatt dürfte nicht verwendet werden.

Ein Wankelnuter mit BG Zulassung ist dagegen erlaubt. Durchmesser 300 mm, Gesamthub 15mm. Da geht die Post ab, aber per Definition absolut unbedenklich einsetzbar, da er eine BG Zulassung hat. Leider kann man nur noch Stehle lesen und die BG- Nummer nur noch schwach. Auf dem Foto geht dies nicht hervor.


Anhang anzeigen 193076

Ach ja, das ist ja per Definition kein Sägeblatt sondern Fräser, also alles kein Problem.

Spantiefenbegrenzer haben beide Schneidwerkzeuge.



Die Regeln sind eben per Definition so und die sind für alle Gewerbetreibenden bindend. Da braucht man nicht darüber diskutieren, das ist fakt.

Für mich nimmt die ganze Diskussion groteske Züge an. Mehr schreib ich nicht dazu. Dafür ist mir einfach meine Zeit zu schade.
Hallo Klaus, hallo in die Runde,

ich kann es nicht gut erkennen, aber hat das Makitasägeblatt vier Räumerschneiden im Flansch?

Habe ich auf Handkreissägen noch nicht gesehen, habe ich bei meinen 350er-450er Längsschnittblätter auf der F45.

https://shop.stehle-int.com/stehle/...ielle-Anwendungen/Planet/p/000000000050804425

Gruß
Jörg
 

Mitglied 132096

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ich kann es nicht gut erkennen, aber hat das Makitasägeblatt vier Räumerschneiden im Flansch?
Hallo Jörg,

nein, das Sägeblatt von der Makita ist in der Fläche kompett glatt. Räumer, wie bei Längsschnittsägeblätter für die TKS oder FKS hat das Sägeblatt nicht. So eines habe ich auch noch nicht für eine kleine Handkreissäge gesehen.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, müsst das das Sägeblatt sein:

https://www.tuul.zone/makita-kreiss...MIvcuisr2ojAMVpJKDBx3ulC9gEAQYBCABEgIdOPD_BwE

Solche Längsschnittsägeblätter mit Räumer müsste ich für die Tischkreissäge in D=400 haben. Da müßte ich morgen mal schauen.
 

uli2003

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Warum wird die Rückschlaggefahr größer wenn man mehr Zähne hat? Das verstehe ich nicht. Rückschlaggefahr entsteht doch hauptsächlich aus nicht angepasster Schnittgeschwindigkeit?
Was sorgt denn für den Rückschlag? Der Zahn oder der Grundkörper?


Naja auf der Kreissäge drückt man nach unten UND zur Seite an den Anschlag, auf der TF drückt man an den Anschlag UND nach unten. Wo ist da der Unterschied?
Hast du schonmal erlebt, dass ein Werkstück vom Anschlag weggeschleudert wurde?
Du kannst die Führungskräfte nicht mit den Kräften für die Zerspanung vergleichen.
 

tomkaes

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Kluk

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Was sorgt denn für den Rückschlag? Der Zahn oder der Grundkörper?
Weiß ich ehrlich nicht. Warum sollte ein spandickenbegrenztes Sägeblatt mit 14-30 Zähnen mehr Rückschlag haben als ein Fräser mit Z2??? Die erforderlichen und zulässigen Drehzahlen nehmen wir mal als gesetzt.
Hast du schonmal erlebt, dass ein Werkstück vom Anschlag weggeschleudert wurde?
Du kannst die Führungskräfte nicht mit den Kräften für die Zerspanung vergleichen.
Ja ok... Bei der Kreissäge gehen die Zerspanungskräfte nach unten Richtung Sägetisch. Bei der Tischfräse Richtung Anschlag... wo ist da der Unterschied? Eine Tischfräse ist doch nur eine um 90° gedrehte Kreissäge.

Und bitte an alle! Hört doch auf mit den Flanschmaßen. Jeder von euch, und auch ich, hört auf irgendwas zu machen bevor das Sägeblatt auch nur annähernd an seiner Belastungsgrenze ist was die Verbiegung angeht. Das ist doch Quatsch! Um ein Sägeblatt zu zerbröseln brauchts extremen Unfug. Der, der so einen Unfug betreibt, bringt sich auch mit jedem anderen Fräser um.
 

isso

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Weiß ich ehrlich nicht. Warum sollte ein spandickenbegrenztes Sägeblatt mit 14-30 Zähnen mehr Rückschlag haben als ein Fräser mit Z2??? Die erforderlichen und zulässigen Drehzahlen nehmen wir mal als gesetzt.
Kannst du einfach testen. Nimm ein 350 wz54 und schneide mit maximaler Höhe Massivholz in Längsrichtung.
Dann LFZ 16.
Ne, besser andersrum, sonst ist das Holz ja weg.

Ja ok... Bei der Kreissäge gehen die Zerspanungskräfte nach unten Richtung Sägetisch. Bei der Tischfräse Richtung Anschlag... wo ist da der Unterschied? Eine Tischfräse ist doch nur eine um 90° gedrehte Kreissäge.
Spaltkeil und verschiebbaren Parallelanschlag.
Holz hat Spannungen und driftet entweder zum Sägeblatt oder zum Anschlag. Auf der einen Seite fehlt die Luft, also beim Frästtisch, auf der anderen der Spaltkeil.

Hast du den Flansch nicht, kannst du weiter biegen, das ohne Spaltkeil und verschiebbaren Anschlag...... Führt wahrscheinlich zu Belastungen für die der Grundkörper nicht ausgelegt ist.

Das gilt natürlich nicht für geringe Zerspanungen. Aber da hat man doch eh die 08/15 Werkzeuge.

300er Schlitzscheibe kostet mich 60€ Netto, Flansche wahrscheinlich nochmal dasselbe.
Wenn das nicht drinnen ist, dann stimmt was nicht.

Es hat ja scheinbar sehr viele Unfälle gegeben, sonst wäre ja die BG nicht aktiv geworden. Als Erklärung finde ich die in diesem Faden genannten Punkte mehr als ausreichend.

Im Prinzip ja schon in den ersten Posts.

Scheinbar, bzw hier ja auch geschrieben, kann man das auch "ordentlich" betreiben. Das steht aber auch alles hier.

Aber eben nicht jeder und einfach so.

Schneidest du an der Kreissäge ohne Spaltkeil und durchgeschoben Paraanschlag? Das wäre nämlich der passende Vergleich. Ne, du müsstest den Flansch noch gegen einen 50mm tauschen und den Spaltkeil ausbauen.
 

uli2003

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Warum sollte ein spandickenbegrenztes Sägeblatt mit 14-30 Zähnen mehr Rückschlag haben als ein Fräser mit Z2
Weil mehr Zähne gleichzeitig im Eingriff sind.


Hört doch auf mit den Flanschmaßen.
Ich habe sogar recht große Flansche für die Fräse.
Es geht weniger um Bruch, als mehr um schwingende Blätter, die wiederum für Rückschläge sorgen (können).

Sicherlich könnte man auch an der Fräse aufgrund der Ähnlichkeit ‚Kreissägenverhältnisse‘ schaffen.
Das ist aber nicht ganz trivial und wenn dann noch der Faktor Mensch ins Spiel kommt - ‚mal eben die Säge auf die Fräse..‘

Ich habe damals auch viel mit der Säge geschlitzt. Kein Vergleich zur Schlitzscheibe.
 

Kluk

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Kannst du einfach testen. Nimm ein 350 wz54 und schneide mit maximaler Höhe Massivholz in Längsrichtung.
Dann LFZ 16.
Bisschen an der Praxis vorbei ist das schon aber meiner Meinung nach steigt dadurch die Rückschlaggefahr nicht. Ja, Vorschub wird ein bisschen schwerer aber Gefahr (außer brennen wenn man sowas dummes tut) entsteht da nicht.
Spaltkeil und verschiebbaren Parallelanschlag.
Holz hat Spannungen und driftet entweder zum Sägeblatt oder zum Anschlag. Auf der einen Seite fehlt die Luft, also beim Frästtisch, auf der anderen der Spaltkeil.
Wir reden immer noch nicht von Massivholz auftrennen! Das empfehle ich definitv nicht auf der TF zu machen. Es geht hier um S&F sowie um vielleicht kleine Abschnitte für z.B. schweizer Kante.
Es hat ja scheinbar sehr viele Unfälle gegeben, sonst wäre ja die BG nicht aktiv geworden. Als Erklärung finde ich die in diesem Faden genannten Punkte mehr als ausreichend.
Zu welcher Zeit gab es die Unfälle? Mit CV Sägeblättern verstehe ich die Regel! Aber ja, wir kommen da wahrscheinlich nicht auf einen Nenner. Ist OK. Du bist eher der Typ: ich mach alles was mir angeschafft wird, ich eher der Typ: Ich mach das was mir vernünftig und praktikabel erscheint. Unnötige Risiken mag ich auch nicht eingehen. Ich sehe hier aber keine. Bisher konnte mir auch niemand welche einreden.
Weil mehr Zähne gleichzeitig im Eingriff sind.
Warum steigt dadurch eine Rückschlaggefahr? Ich begreif das nicht! Rückschlag entsteht doch i.d.R. wenn die Drehzahl nicht die erforderliche Schnittgeschwindigkeit erreicht. Sonst sind mir da keine Fälle bekannt.
Es geht weniger um Bruch, als mehr um schwingende Blätter, die wiederum für Rückschläge sorgen (können).
Bei mir hat auf der TF noch niemals ein Sägeblatt geschwungen... für mich ist das "Problem" eher theoretisch.

Aber ok, es ist nicht erlaubt... dann ist es halt so. Eine sachliche und vernünftige Begründung die auf Fakten basiert habe ich bisher immer noch nicht bekommen. Von der BG kann ich die wahrscheinlich auch nicht erwarten... Also belassen wir es doch einfach dabei. Ich finds nicht schlimm und sehe in dem Bereich wenig Gefahren.
 

wasmachen

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.... dass manche Sägeblätter nicht spandickenbegrenzt sind. Ich wüßte nicht, welche normalen Sägeblätter das nicht sind. Die wären dann ja auf der Kreissäge auch nicht zugelassen.

Wo ist denn der Schwachfug jetzt her?
Gibt genügen Blätter ohne Spandickenbegrenzung, und selbstverständlich darf man die verwenden!

Damit erklärst aber selber, warum.es keine 'Generalfreigabe' fürs Blattl in der TF gibt!
 

Mitglied 132096

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Bei mir hat auf der TF noch niemals ein Sägeblatt geschwungen... für mich ist das "Problem" eher theoretisch.
+1

Taumelnde oder schwingede Sägeblätter sind kein Problem einer bestimmten Maschine. Das Taumeln ist die Folge von zu hoher Drehzahl. Die aufgedruckte/gelaserte Drehzahl auf dem Sägeblatt ist auch keine Garantie dafür, dass das Sägeblatt bei der angegebenen Drehzahl nicht taumelt.
Wenn ein Sägeblatt taumelt nimmt man die Drehzahl zurück und das Problem ist gelöst. Drehzahl zurücknehmen heißt aber nicht 10 oder 20 Upm, sondern um mindestens 1000 Upm. Das sollte aber weitgehend klar sein.
 

Kluk

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Gibt genügen Blätter ohne Spandickenbegrenzung, und selbstverständlich darf man die verwenden!
Ach ja echt? Beispiel?
Edit: Auf der Kreissäge ist es nicht manueller Vorschub? Hmmmm.... Bei den Fräsern warst du noch beim moralaposteln vorne mit dabei aber auf der Kreissäge gelten die Regeln nicht???
 
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Lorenzo

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Warum steigt dadurch eine Rückschlaggefahr? Ich begreif das nicht!
Die Spandickenbegrenzung sorgt auch für eine Begrenzung der Kraft die gegen die Vorschubrichtung wirkt. Mehr Zähne im gleichzeitigen Eingriff erhöhen diese Kraft. Irgendwann hältst du da nicht mehr dagegen, und das Werkstück macht den Abgang. Das kann besonders dann überraschend kommen und sich nochmal deutlich erhöhen wenn das Werkstück klemmt (jetzt kommt wieder der fehlende Spaltkeil und auch der nicht zurückziehbare Anschlag ins Spiel) oder du auf einen Ast triffst.

Dass sich Sägeblätter verwinden kannst du ja an deinem FKS Schlitten erkennen, da gäbe es keine Mäusezähnchen wenn das nicht der Fall wäre. Die Schnittfuge wird dann breiter und jeder Zahn muss mehr Material abnehmen weil er sich quasi eine komplett neue Bahn freischneiden muss, und auch hier wieder, je mehr Zähne im gleichzeitigen Eingriff bedeutet... Größere Kraft die du dagegen aufbringen musst.

Beides kann entweder dazu führen dass es zum Rückschlag kommt, und die Kraft gegen die du drückst plötlich wegfällt. Dann drücken deine Hände Richtung rotierendes Werkzeug, welches jetzt frei liegt. Kein Hand kann in Sekundenbruchteilen auf die Änderungen reagieren. In nem gewissen Rahmen kann ein erfahrenen Anwender, der damit rechnet, und auch das Holz das er bearbeitet besser einschätzen kann, ausgleichen.
Oder die Reibung zwischen deinen Händen und dem Werkstück reicht nicht mehr aus, und auch ohne den Abgang des Werkstücks rutschen deine Hände dann auf dem Werkstück Richtung Werkzeug, welches beim Sägen der schweizer Kante zumindest teilweise frei liegt.
In nem gewissen Rahmen kann ein erfahrenen Anwender, der damit rechnet, und auch das Holz das er bearbeitet besser einschätzen kann, ausgleichen.
Hier lesen viele unerfahrene Anwender mit. Die gilt es zu schützen.

Ein Datum wann die Regelung genau eingeführt wurde ist dabei im Prinzip egal, denn willkürlich wurde die Regelung nicht eingeführt, sondern weil das Bezahlen der Folgen unverhältnismäsig wurde, im Vergleich zum nicht einführen der Regelung.

Keine Gänglung, Willkür oder Profitbestrebungen, sondern einfache Physik und Mathematik. Die BG ist eine Versicherung, und die schließen gerne aus, was sie einfach zu teuer kommt.

Um deinen Vergleich mit dem Tempolimit aufzugreifen: In Deutschland ist die Automobilindustrie mächtig und leistet große Lobbyarbeit. Und die Lobby sagt, ganz ähnlich wie du: Wir sind doch alle ganz tolle Autofahrer und haben das im Griff. Dass die Realität anders aussieht zeigen Unfälle, die deutlich drastischere Folgen haben je mehr Energie im Spiel ist.
Aber Autos werden über Emotionen verkauft, und so wird den Autokäufern suggeriert dass sie erstens genauso tolle Autofahrer sind wie die Lobbyisten, und zweitens, dass eine Einschränkung der eigenen Freiheit nicht akzeptabel ist.
Da fühlt sich der Kunde gebauchpinselt und außerdem kauft er ja kein schnelles teures Auto, um dann langsam zu fahren.
 
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teluke

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Meine Schlitzscheibe hat 230mm Durchmesser aus zwei Gründen.

1. größere Flansche nach m.M. verzichtbar. Ich lasse es da bei den 50mm Fräsflanschen.
2. passt in den normalen Fräsanschlag. Also ohne Umbau verwendbar.
Schnitttiefe damit max. 90mm.

Schlitzscheibe 300mm erfordert Umbau des Anschlags (passt nicht in den normalen Anschlag).
Mit, dann nötigem, 100mm Flansch Schnitttiefe nur 10mm größer.
Lohnt den Mehraufwand nicht wenn nicht unbedingt nötig.

Mir würde nicht einfallen ein normales Sägeblatt auf der Fräse zu verwenden.
Die Schlitzscheibe ist wesentlich massiver gebaut, die Stammblattdicke deutlich höher.

Interessant wäre es doch zu wissen was für ein Sägeblatt @Claus P. hier verwendet hat.
Wäre das ein kleines (Handkreissäge) Längsschnittblatt mit wenig Zähnen würde das doch die Diskussion entspannen.
Hätte das Blatt z.B. nur 160mm Durchmesser mit z.B. 12 Zähnen würde ich das lockerer sehen.

Diese Kombination wäre ja für eine Schweizer Kante schon ausreichend groß mit einer Schnitttiefe von 55mm.
 

Kluk

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@Lorenzo deine beschriebenen Szenarien können auf der Kreissäge doch ganz genauso passieren. Das macht doch keinen Unterschied.
Nochnal: ich habe nirgendwo empfohlen schwere Auftrennarbeiten an der TF zu machen. Bei keinen der angesprochenen Arbeiten ist ein Spaltkeil erforderlich oder rettet irgendwas.
Ich hab auch nirgendwo davon geschrieben, dass ich das Rodeomäßig gut finde. Ich finde frei drehende Sägeblätter auf Kreissäge oder frei drehende Fräser auf der TF nicht gut! Natürlich sollte man immer geeignete Schutzeinrichtungen verwenden.
Schlitzscheibe 300mm erfordert Umbau des Anschlags (passt nicht in den normalen Anschlag).
Mit, dann nötigem, 100mm Flansch Schnitttiefe nur 10mm größer.
Meines Wissens nach brauchen Schlitzscheiben keine zusätzlichen Flansche.
Die Schlitzscheibe ist wesentlich massiver gebaut, die Stammblattdicke deutlich höher.
Ja klar ist das Stammblatt wesentlich dicker wenn die Schlitzbreite zunimmt. Dann treten ja auch höhere Kräfte auf. Bei einem Schlitzer mit 4mm, kann das Stammblatt einfach nicht viel dicker als irgendwas um 3mm sein.
 

Mitglied 132096

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Interessant wäre es doch zu wissen was für ein Sägeblatt @Claus P. hier verwendet hat.
Wäre das ein kleines (Handkreissäge) Längsschnittblatt mit wenig Zähnen würde das doch die Diskussion entspannen.
Hätte das Blatt z.B. nur 160mm Durchmesser mit z.B. 12 Zähnen würde ich das lockerer sehen.
Das kann ich gerne aufklären.
Ich habe ein 190er Sägeblatt für Längsschnitt aus der Handkreissäge mit Spandickenbegrenzer verwendet. Leider hab ich genau davon gerade kein Bild zur Hand. Es sieht so ähnlich aus, wie das von der Makita und hat 12 Zähne.
k-IMG_1257.JPG
 
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