Sollte über eine Betriebsanlagengenehmigungsänderung bei der Gewerbebehörde leicht gehen. Vorhaben beschreiben, wo das Gerät aufgestellt werden soll, was gemacht werden soll, Datenblatt + CE der Geräte und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.Muss der Laser-Schneid-Arbeitssplatz behördlich abgenommen werden, schaut da wer ins Haus?
Sicherheitsmaßnahmen gehen aus der Betriebsanleitung hervor.
Wichtig: Beim Lasern insbesondere von Kunststoffen können bedenkliche Dämpfe entstehen. Ggfs. ist eine Absaugung notwendig, dann auch hier Datenblatt und CE von der Absaugung der Anzeige anhängen.
War bei unserem Trotec mit Absaugung überhaupt kein Problem, es gab auch keine Auflagen und unsere Behörde hat ihn auch nicht ansehen wollen. Wenn dich die Behörde aber nicht mag oder du beim Arbeitsinspektor einen schlechten Ruf hast, könnte es etwas langwieriger werden.