Hallo Community,
vielleicht interessiert es den ein oder anderen, wie es in unserem Fall weitergegangen ist. Ich hatte ja im September den Post
https://www.woodworker.de/forum/thr...inem-fachbetrieb-bitte-um-beurteilung.113223/
mit diversen Fotos veröffentlicht und um eure Meinungen gebeten. Da dieser Post mittlerweile geschlossen wurde, eröffne ich nun diesen neuen und fasse kurz zusammen, was sich ereignet hat.
- wir haben ihn 2x persönlich (davon auch einmal mit einer weiteren Zeugin) und per E-Mail aufgefordert sich die abgeplatzten Stellen (die im Übrigen heute noch mehr aufgetreten sind als letztes Jahr) anzusehen und im Rahmen der Gewährleistung das nachzubessern. Er verweigerte sich und hielt an der These fest, seine Arbeiten seien ordentlich.
- Gang zum Anwalt, es folgten einige Schreiben mit 2 Kostenvoranschlägen von anderen Malerbetrieben. Er stellte sich weiterhin stur, in der Pamphlete seines Anwalts stand u.a. drin, dass der Kostenvoranschlag eines Malers (das ist der, der so ziemlich alles schlecht fand, was der beauftragte Maler fabriziert hat) i. H. v. 550€ nicht marktüblich und damit überhöht sei. Es war die Rede von einem Sachverständigengutachten im gegnerischen Schreiben. Daraufhin gab es von uns noch einmal ein Schreiben, dass wir bereit seien einen vereidigten Sachverständigen einzuschalten. Unsere Forderung: Übernahme aller Gerichts/Anwaltskosten sowie den Kostenvoranschlag von 550€ (die Rechnung des Malers betrug 460€). Nun hieß es schon in der 2. Pamphlete "die Kläger vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine Fensterfront im Obergeschoss handele und kein Mensch so genau dort hin schauen würde". Naja das sagt alles. In dem Schreiben standen auch weitere absurde Aussagen, wie "die Ehefrau ist äußerst penibel, deshalb wollte er nichts mehr machen". Wenn man einen Fachbetrieb beauftragt, dann muss die Arbeit fachgerecht ausgeführt werden. Im Übrigen ist ja im Obergeschoss ein Balkon... wie wir als Eigentümer und weitere Gäste die schadhaften Stellen nicht sehen könnten ist mehr als fraglich. In unserem Antwortschreiben haben wir noch einige Fotos eingebettet, wovon dann tatsächlich behauptet wurden, wir hätten die Stellen am Holz manipuliert und so sei das Bild dann entstanden.
- Dann knickte der Maler doch schon mehr ein und bot an, alle Kosten zu übernehmen, jedoch nur die Hälfte vom Kostenvoranschlag (sein Anwalt teilte dies unserem telefonisch mit). Wir lehnten ab und überwiesen sofort 2.000 € an die Gerichtskasse für den Sachverständigen. Der Sachverständige wurde kurze Zeit später uns und dem gegnerischen Anwalt bzw. dem Maler genannt.
- Heute bekamen wir Post vom Amtsgericht, dass der Gegner die Forderung in voller Höhe anerkennt.
D.h. er muss nun unsere Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten + 5 % über dem Basiszinssatz sowie die 550€ und seine eigenen Anwaltskosten bezahlen.
Später habe ich auch von zwei Nachbarn und demjenigen, von dem wir das Haus gekauft hatten, bei denen er auch gearbeitet hatte, erfahren, dass sie auch nicht zufrieden mit seiner Arbeit waren. Selbst sein Kind geht nicht mehr hier im Ort zur Schule, weil er ständig Krawall geschlagen hat. Die anderen Eltern sind alle froh, dass er weg ist. Auch alle paar Monate neue Kampfhunde etc. Das sagt viel über diese Familie aus.
Wir hatten im Übrigen KEINE Rechtsschutzversicherung und somit das volle Prozessrisiko.
Gruß,
Lavazza
vielleicht interessiert es den ein oder anderen, wie es in unserem Fall weitergegangen ist. Ich hatte ja im September den Post
https://www.woodworker.de/forum/thr...inem-fachbetrieb-bitte-um-beurteilung.113223/
mit diversen Fotos veröffentlicht und um eure Meinungen gebeten. Da dieser Post mittlerweile geschlossen wurde, eröffne ich nun diesen neuen und fasse kurz zusammen, was sich ereignet hat.
- wir haben ihn 2x persönlich (davon auch einmal mit einer weiteren Zeugin) und per E-Mail aufgefordert sich die abgeplatzten Stellen (die im Übrigen heute noch mehr aufgetreten sind als letztes Jahr) anzusehen und im Rahmen der Gewährleistung das nachzubessern. Er verweigerte sich und hielt an der These fest, seine Arbeiten seien ordentlich.
- Gang zum Anwalt, es folgten einige Schreiben mit 2 Kostenvoranschlägen von anderen Malerbetrieben. Er stellte sich weiterhin stur, in der Pamphlete seines Anwalts stand u.a. drin, dass der Kostenvoranschlag eines Malers (das ist der, der so ziemlich alles schlecht fand, was der beauftragte Maler fabriziert hat) i. H. v. 550€ nicht marktüblich und damit überhöht sei. Es war die Rede von einem Sachverständigengutachten im gegnerischen Schreiben. Daraufhin gab es von uns noch einmal ein Schreiben, dass wir bereit seien einen vereidigten Sachverständigen einzuschalten. Unsere Forderung: Übernahme aller Gerichts/Anwaltskosten sowie den Kostenvoranschlag von 550€ (die Rechnung des Malers betrug 460€). Nun hieß es schon in der 2. Pamphlete "die Kläger vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine Fensterfront im Obergeschoss handele und kein Mensch so genau dort hin schauen würde". Naja das sagt alles. In dem Schreiben standen auch weitere absurde Aussagen, wie "die Ehefrau ist äußerst penibel, deshalb wollte er nichts mehr machen". Wenn man einen Fachbetrieb beauftragt, dann muss die Arbeit fachgerecht ausgeführt werden. Im Übrigen ist ja im Obergeschoss ein Balkon... wie wir als Eigentümer und weitere Gäste die schadhaften Stellen nicht sehen könnten ist mehr als fraglich. In unserem Antwortschreiben haben wir noch einige Fotos eingebettet, wovon dann tatsächlich behauptet wurden, wir hätten die Stellen am Holz manipuliert und so sei das Bild dann entstanden.
- Dann knickte der Maler doch schon mehr ein und bot an, alle Kosten zu übernehmen, jedoch nur die Hälfte vom Kostenvoranschlag (sein Anwalt teilte dies unserem telefonisch mit). Wir lehnten ab und überwiesen sofort 2.000 € an die Gerichtskasse für den Sachverständigen. Der Sachverständige wurde kurze Zeit später uns und dem gegnerischen Anwalt bzw. dem Maler genannt.
- Heute bekamen wir Post vom Amtsgericht, dass der Gegner die Forderung in voller Höhe anerkennt.
D.h. er muss nun unsere Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten + 5 % über dem Basiszinssatz sowie die 550€ und seine eigenen Anwaltskosten bezahlen.
Später habe ich auch von zwei Nachbarn und demjenigen, von dem wir das Haus gekauft hatten, bei denen er auch gearbeitet hatte, erfahren, dass sie auch nicht zufrieden mit seiner Arbeit waren. Selbst sein Kind geht nicht mehr hier im Ort zur Schule, weil er ständig Krawall geschlagen hat. Die anderen Eltern sind alle froh, dass er weg ist. Auch alle paar Monate neue Kampfhunde etc. Das sagt viel über diese Familie aus.
Wir hatten im Übrigen KEINE Rechtsschutzversicherung und somit das volle Prozessrisiko.
Gruß,
Lavazza
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