Meisterstück - Mindestanforderungen

Aphoris

ww-pappel
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Hallo Leute!

Wer kann mir beantworten wie die Mindestanforderungen an ein Meisterstück im Tischlerhandwerk aussehen. Ich beabsichtige mein Meisterstück bei minimalem Aufwand so kostengünstig wie möglich zu realisieren.
 

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Hallo

naja das ist sehr stark von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss unterschiedlich.
Kurz: es muss den Anforderungen an ein Meisterstück gerecht werden.
Meist wird wie bei den Gesellenstücken ein Drehteil, Tür/ Klappe, ein Schub, und ein Schloß gefordert.
Das ganze dann meisterlich verpackt und gut ist.
 

weissbuche

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Hallo,
nach der neuen Prüfungsordnung gibt es das Meisterstück in seiner klassischen Form garnicht mehr. Es gibt jetzt das Meisterprüfungsprojekt. Zitat aus § 4 Meisterprüfungsverordnung von 2008: Zitat:emoji_frowning2:3) Als Meisterprüfungsprojekt ist für
1. einen Innenausbau
2. eine Inneneinrichtung,
3. ein Bauelement oder
4. einen Fassadenanschluß
- ein Konzept,
- einschließlich der Entwurfs- und Planungsunterlagen zu erstellen.
- Aus diesem Konzept ist ein Erzeugnis oder ein Teilerzeugnis zu kalkulieren, zu fertigen und zu dokumentieren. Zitat Ende.
Frage den Prüfungsausschuß inwieweit er sich auf ein Teilobjekt einläßt. So kann es sehr günstig werden.
Gruß aus der Heide, der Lüneburger
Eckard
 

Aphoris

ww-pappel
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Hallo Eckard,

vielen Dank für Deinen brauchbaren Hinweis zum Meisterprüfungsobjekt. Ich werde mich danach erkundigen, ob diese Variante für mich in Betracht kommt.

Gruß aus Hannover
Eike
 

wicoba

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Hallo

ich kenne das so, dass die jeweils zuständige Innung oder Prüfungskommission den Umfang bzw. die Mindestanforderungen festlegt. Das sollte doch an sich nicht schwer sein, diese zu erfragen... evtl. bei Vorgängern nachfragen.
Weiterhin soll das Werkstück oft einen gewissen Zeitumfang aufweisen, der realistisch kalkuliert werden soll/muss. Und manchmal gibt es auch Angaben zur größten Fläche, die ein Werkstück haben darf. Da gibts dann auch wieder Ausnahmen

Gruß
Wilfried
 

SOS

ww-pappel
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Da Du offensichtlich keinen persönlichen Wert auf Dein Meisterstück legst, könntest Du ja auch einen realen Kundenauftrag bearbeiten - vorrausgesetzt, Du stehst in Lohn und Brot.
Ein gewisser zeitlicher Rahmen muß so oder so eingehalten werden und die Kosten sind nicht mehr Dein Problem - eher das Gegenteil, da ja realistisch kalkuliert werden muß.
 

Unregistriert

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noch ein kleiner Einwand. Das ganze Teilerzeugnis (alt: Meisterstück) muss in 112 Stunden zu fertigen sein (meins werde ich im Februar bauen)

lg, Svenja
 

weissbuche

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Hallo,
Zitat aus § 7 Meisterprüfungsverordnung von 2008:
Zitat:emoji_frowning2:1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts soll nicht länger als 18 Arbeitstage,
das Fachgespräch nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Situationsaufgabe nicht
länger als acht Stunden dauern. Zitat Ende. 18 x 8 Stunden = 144 Stunden maximal.
Grüße aus der Heide, der Lüneburger
Eckard
 
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