Hallo,
nach der neuen Prüfungsordnung gibt es das Meisterstück in seiner klassischen Form garnicht mehr. Es gibt jetzt das Meisterprüfungsprojekt. Zitat aus § 4 Meisterprüfungsverordnung von 2008: Zitat
3) Als Meisterprüfungsprojekt ist für
1. einen Innenausbau
2. eine Inneneinrichtung,
3. ein Bauelement oder
4. einen Fassadenanschluß
- ein Konzept,
- einschließlich der Entwurfs- und Planungsunterlagen zu erstellen.
- Aus diesem Konzept ist ein Erzeugnis oder ein Teilerzeugnis zu kalkulieren, zu fertigen und zu dokumentieren. Zitat Ende.
Frage den Prüfungsausschuß inwieweit er sich auf ein Teilobjekt einläßt. So kann es sehr günstig werden.
Gruß aus der Heide, der Lüneburger
Eckard