Hallo zusammen,
ich bin Tischlermeister und werde voraussichtlich ab Oktober studieren. Wie jeder von euch weiß, fallen immer wieder mal Arbeiten an, und um das Ganze rechtmäßig abzuwickeln, möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden.
Knackpunkt: Wir haben gerade ein kleines Kind bekommen, die Elternzeit ist bald vorbei, und es ist durchaus möglich, dass es während des Studiums mit Kind zu zeitlichen Engpässen kommt. Idealerweise würde ich also BaFöG beziehen, um den "Grundbedarf" zu decken (also was zu Essen zu haben), und das Gewerbe als "Zubrot" ausüben.
Wie gesagt, das Ganze soll nicht darauf ausgelegt sein Geld zu scheffeln, sondern dient dazu, ausgeführte Arbeiten ordnungsgemäß verbuchen zu können und Rechnungen schreiben zu dürfen - es sollte andererseits natürlich auch kein Minusgeschäft werden.
Jetzt meine Fragen:
- Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit solch einer Situation?
- Was kostet es mich, ein Nebengewerbe im Tischlerhandwerk anzumelden? (einmalig und regelmäßig)
- Ist es möglich, ein Nebengewerbe als Tischler ohne größere finanzielle Mehrbelastung (im Vergleich zum z.B. Trockenbauer) anzumelden? Oder: Wie hoch wäre diese Mehrbelastung? (Ich denke z.B. an den HWK-Beitrag, sind die einheitlich?)
- Was gibt es für Voraussetzungen, um das Tischlerhandwerk nebengewerblich, selbstständig und alleine ausführen zu dürfen? Oder sollte ich lieber abspecken und das Angebot reduzieren? Wie schon erwähnt - Meisterbrief ist vorhanden.
- Welche Einschränkungen gelten das BaFöG betreffend? In wie weit muss ich mit Geschäftsvermögen usw. aufpassen? Den Freibetrag bzw. das Gewinnmaximum kenne ich schon.
- Bin ich als Selbstständiger überhaupt BaFöG-berechtigt?
- Wie muss meine Steuererklärung dann grob aussehen?
Ja, es gibt Möglichkeiten, einiges davon zu recherchieren. Ja, das ist auch oft nicht schwierig. Und ja, das mache ich auch. Aber es ist bald halb drei morgens, das Thema beschäftigt mich sehr, und vielleicht hat ja jemand einen Aha-Moment und kann mir einige der Fragen beantworten
Vielen Dank!
Flo
ich bin Tischlermeister und werde voraussichtlich ab Oktober studieren. Wie jeder von euch weiß, fallen immer wieder mal Arbeiten an, und um das Ganze rechtmäßig abzuwickeln, möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden.
Knackpunkt: Wir haben gerade ein kleines Kind bekommen, die Elternzeit ist bald vorbei, und es ist durchaus möglich, dass es während des Studiums mit Kind zu zeitlichen Engpässen kommt. Idealerweise würde ich also BaFöG beziehen, um den "Grundbedarf" zu decken (also was zu Essen zu haben), und das Gewerbe als "Zubrot" ausüben.
Wie gesagt, das Ganze soll nicht darauf ausgelegt sein Geld zu scheffeln, sondern dient dazu, ausgeführte Arbeiten ordnungsgemäß verbuchen zu können und Rechnungen schreiben zu dürfen - es sollte andererseits natürlich auch kein Minusgeschäft werden.
Jetzt meine Fragen:
- Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit solch einer Situation?
- Was kostet es mich, ein Nebengewerbe im Tischlerhandwerk anzumelden? (einmalig und regelmäßig)
- Ist es möglich, ein Nebengewerbe als Tischler ohne größere finanzielle Mehrbelastung (im Vergleich zum z.B. Trockenbauer) anzumelden? Oder: Wie hoch wäre diese Mehrbelastung? (Ich denke z.B. an den HWK-Beitrag, sind die einheitlich?)
- Was gibt es für Voraussetzungen, um das Tischlerhandwerk nebengewerblich, selbstständig und alleine ausführen zu dürfen? Oder sollte ich lieber abspecken und das Angebot reduzieren? Wie schon erwähnt - Meisterbrief ist vorhanden.
- Welche Einschränkungen gelten das BaFöG betreffend? In wie weit muss ich mit Geschäftsvermögen usw. aufpassen? Den Freibetrag bzw. das Gewinnmaximum kenne ich schon.
- Bin ich als Selbstständiger überhaupt BaFöG-berechtigt?
- Wie muss meine Steuererklärung dann grob aussehen?
Ja, es gibt Möglichkeiten, einiges davon zu recherchieren. Ja, das ist auch oft nicht schwierig. Und ja, das mache ich auch. Aber es ist bald halb drei morgens, das Thema beschäftigt mich sehr, und vielleicht hat ja jemand einen Aha-Moment und kann mir einige der Fragen beantworten
Vielen Dank!
Flo