Neues Kreissägeblatt: Zähne mangelhaft?

ChristophW

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Genau, wenn es kaputt ist würde ich das reklamieren und gut, warum sollte man das nicht tun? Genau deshalb gibt es soviel billig Schrott, weil jeder denkt ach lohnt ja nicht, war ja billig und dann irgendwann doch im Müll landet. Klar muss man auch mal den Arsch in der Hose haben und unberechtigte Forderungen zurückweisen und sich mal vom Sessel hochbewegen um das Teil zurückzusenden...
 

WinfriedM

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Genau, je mehr Schrott der Verbraucher akzeptiert, um so mehr Mist wird verkauft. Das ist schlussendlich auch ökologisch recht schädlich, weil direkt für die Mülltonne produziert. Insofern kann konsequentes reklamieren ein Beitrag für die Umwelt sein und die Qualität am Markt verbessern.
 

ClintNorthwood

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Da habe ich wohl was durcheinander bekommen.
Hier würde es sich ja um keinen Widerruf handeln bei defekter Ware.
Nachfolgende Sätze habe ich kopiert. Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen.

Und wer trägt die Transport- und Versandkosten?

Zur Prüfung, ob (1) überhaupt ein Mangel vorliegt und (2) ob und wie eine Reparatur erfolgen kann bzw. ob eine Nachlieferung günstiger ist, muss der Unternehmer die Sache zunächst einmal untersuchen. Hier stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss oder die Fahrtkosten des Unternehmers zu tragen hat, falls er die Ware vor Ort beim Kunden prüft!?
Praxistipp: Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer die Ware zur Verfügung zu stellen, sodass dieser sie untersuchen und ggf. Beweise sichern kann.

Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein bzw. ein nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegender Mangel vorliegt, können die Kosten unter Umständen vom Kunden zurück verlangt werden. Dies setzt in der Regel aber einen klaren und eindeutigen Hinweis voraus. In AGB dürfte dieser Hinweis grundsätzlich jedoch nicht ausreichen.
 

ranx

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Na das niemand von Hand das Hartmetallstücken entfernt und wieder einlötet.
Wird - so habe ich es verstanden - in so ein computergesteuertes Maschinending (das ich nicht gesehen habe und nachdem ich auch nicht gefragt habe) eingespannt und das Hartmetallstückchen eingelötet oder wie auch immer befestigt.

also weißt du nix von den Vorgängen die da abgehen, also so mal so und mal so ...

Das macht übrigens keinen Unterschied ob das mit Vorrichtung a oder Vorichchtung b
oder mit der der Lötlampe gelötet wird. Der der so einen Service anbietet hat nix zu verschenken
außer er macht es aus Liebhaberei.
Aber andere würden sich sicherlich freuen wenn sie von dir die Adresse vom Schleifdienst bekommen.

Die Gewerblichen müssen echt ein an der Klatsche haben das sie noch nicht auf die Idee
gekommen sind Ihre Werkzeugkosten zu reduzieren indem sie von Billigstanbietern kaufen.
Der Qualitätsvor/nachteil macht sich doch genauso für den wenig Anwender bemerkbar.
Es gibt doch keinen ernsthaften Grund zu glauben das ein billiges Werkzeug genau das
gleiche kann wie ein Werkzeug das der Profi jeden Tag einsetzt.
Anscheinend kommt es bei den Verbrauchsmaterialien nur darauf an wo man die
Schwelle für billig und ganz billig setzt damit man den glauben nicht verliert und
weiter konsumiert...
Für das Geld des Themstarters bekommt doch auch schon 3 oder 4 Sägeblätter... wäre das
nicht viel Lukrativer und vom Risiko her geringer :emoji_grin:

gute N8
 

ChristophW

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Und dann wäre da noch https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
Den Beweis für den Grund des Mangels oder den Umstand, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist, muss der Käufer nicht erbringen. Vielmehr muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits bei Kauf bzw. Übergabe mangelhaft war. Er hat also nachzuweisen, dass ein Sachmangel seinen Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen zu einem späteren Zeitpunkt hat.
 

uli2003

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Wenn ich sofort nach Empfang den Mangel mitteile, habe ich meinen Teil getan und nun müsste mir der Verkäufer nachweisen, dass das Problem erst bei mir entstanden ist. Das wird ihm aber schwer fallen

Vermutlich. Höchst wahrscheinlich wird er das Blatt tauschen, und ein anderes versenden, und dieses bekommt der nächste Kunde :emoji_wink:

Ich sag mal so - der Fehler hat nichts mit dem Preis des Blattes zu tun. Bei irgendwem hat das Blatt mal auf Stein oder Metall hart aufgesetzt, gut zu erkennen daran, dass die beschädigten Zähne benachbart sind.
Bei wem das nun passiert ist spielt insoweit eine Rolle, wie man ehrlich mit dem Händler umgeht.
Ich glaube nicht, dass es ab Werk so ist.

Nun gut - bevor ich mir die Mühe machen würde, bei einem Längsschnittblatt für 20 Euro noch viel Zeit zu investieren, würde ich das Blatt benutzen - man wird die beiden defekten Zähne eh nicht merken.

Grüße
Uli
 

pixelflicker

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Also ehrlich gesagt, würde ich für 21 Euro auch kein perfektes Sägeblatt erwarten. Ich würde es einfach nutzen und fertig. Die zwei Zähne machen doch keinen Unterschied. Wenn ein Händler für solche Preise Sägeblätter anbeitet, dann kann der nicht so wahnsinnig Kulant sein. Sonst wäre der wohl schnell pleite. Der Preis kommt meist eher vom Weglassen von Service als von einem deutlich billigeres Produkt.
 

ChristophW

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Das liefern eines einwandfreien Produkte ist kein "Service" und hat nix Kulanz zu tun! Oder war das Blatt als B-Ware mit Mängeln ausgezeichnet?
 

IngoS

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Hallo,

die banalsten Fäden haben die meisten Posts.:confused:
Siehe auch Exzenterschleifer.

Interessant.

Gruß

Ingo
 

pixelflicker

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Das liefern eines einwandfreien Produkte ist kein "Service" und hat nix Kulanz zu tun! Oder war das Blatt als B-Ware mit Mängeln ausgezeichnet?

Das ist schon klar. Aber in diesem Fall geht es schon um Service. Es geht um die Frage, ob der fehler bei den Sägeblättern schon bei der Lieferung vorhanden war, oder vom Kunden verursacht wurde. Dieser Sache muss der Händler nachgehen und das bedeutet Aufwand (Service) oder er ist gleich so entgegenkommend und glaubt dem Kunden direkt ohne Prüfung und schickt ihm ein Neues (Kulanz).

Beides dürfte in der Kalkulation nicht vorgesehen sein, also kann es genauso darauf hinauslaufen, dass der Händler einen Ersatz verweigert und es auf eine Diskussion ankommen lässt. Schlicht, weil er es sich nicht leisten kann.
Sägeblätter in der Preisklasse dürften öfter mal Fehler haben, kann ich mir vorstellen. Wenn er da besonders Kulant wäre, würde er bald draufzahlen.
 

ChristophW

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also kann es genauso darauf hinauslaufen, dass der Händler einen Ersatz verweigert und es auf eine Diskussion ankommen lässt
Da gibt es überhaupt nix zu diskutieren, der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen das der Mangel nicht schon bei der Auslieferung bestand! Bei einem neuwertigem Sägeblatt was sicher nicht in einer versiegelten Verpackung geliefert wird und vor Versand auf Unversehrtheit geprüft wurde ziemlich aussichtslos...
 

WinfriedM

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Dieser Sache muss der Händler nachgehen und das bedeutet Aufwand (Service) oder er ist gleich so entgegenkommend und glaubt dem Kunden direkt ohne Prüfung und schickt ihm ein Neues (Kulanz).

Oh, da störe ich mich schon wieder am Wort "Kulanz". Der Händler übernimmt seine Prüfpflicht nicht und kommt mir damit entgegen? Der kommt mir null entgegen, sondern macht einfach das, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Ob er das prüft oder nicht, kann mir vollkommen egal sein und hat nichts mit Kulanz zu tun, sonder eher mit einer frei gewählten Aufwandreduzierung seinerseits.

Wikipedia zum Thema Kulanz: "Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht. "

Kulanz wäre es, wenn er sagt: "Ich bin mir sicher, dass du es kaputt gemacht hast, aber ich schick dir trotzdem ein Neues."

Ich weiß, so langsam gehört der Thread an den Tresen. :emoji_slight_smile:
 

uli2003

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Winfried, es hängt davon ab, wer der Verursacher des Schadens ist :emoji_slight_smile:
Falls nicht der TE, ist es ganz klar Sachmangelhaftung.

Ich möchte gar nicht wissen, was alles so beim Kunden beschädigt und zurückgeschickt wird..
 

Holz-Christian

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Ansonsten sind solche Billigdinger manchmal praktisch als Opferblätter wenn man fragwürdige Sachen zu sägen hat (im Altbau Fußboden rausschneiden ectr).
Wenn man da einen Nagel „findet“ tuts nicht so weh.:emoji_wink:

Auch wenn’s aus ökologischer Sicht ein Wahnsinn ist so ein Ding um die halbe Welt zu schippern.
Denn Made in Germany ist bei dem besagten Blatt höchstens die Verpackung.

Gruß Christian
 

pixelflicker

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Ist es denn bei diesem Schaden so klar erkennbar, dass es sich hier um einen Sachmangel handelt? Ich will dem TO nicht bescheinigen, dass er es selbst kaputt gemacht hat, aber ich finde nicht, dass das so klar auf den ersten Blick erkennbar ist.

Der Händler kommt seinen Pflichten nach, wenn er den Kunden den Artikel zurückschicken lässt, diesen dann prüft und dann am Ende zu einem Ergebnis kommt. Das ist es, zu was der Händler Gesetzlich verpflichtet ist. Würde er ohne Prüfung einen neuen Schicken - wie es viele tun - wäre es nach meiner Meinung nach wie vor sehr Kulant.

Den TO scheint es nicht wirklich zu stören, wenn er es nicht nutzen kann, aber wenn man bedenkt wozu der Händler verpflichtet ist, könnte es durchaus dazu kommen, dass der Käufer das Sägeblatt einige Zeit nicht nutzen kann. OK, bei 21 Euro ist das nicht tragisch, aber es gibt ja andere Fälle.

Meine Meinung ist halt nach wie vor, dass ein solcher Preis nicht machbar ist, wenn man den Kunden den Artikel gleich austauscht. Wenn der Kunde zurücksendet, hat der Händler auch Versandkosten für hin und zurück zu tragen, das sind dann mindestens 10 Euro und schon die Hälfte vom Kaufpreis.
Wir werden sehen was passiert, aber ich denke nach wie vor, dass ein solcher Händler da recht stur sein muss, sonst kann er solche Preise nicht halten. Zumal bei einem 21 Euro Sägeblatt davon auszugehen ist, dass da öfter mal nicht ganz perfekte rausgehen.

Ich würde das Ding halt einfach nutzen wie es ist und fertig. Bei Artikeln in der Preisklasse kann ich entweder keinen guten Artikel oder halt keinen guten Service erwarten. Beides zusammen dürfte bei den Preisen nicht gehen. Damit rechne ich aber vorher, bevor ich sowas bestelle und der hier gezeigte Mangel ist ja nicht wirklich tragisch. Das ist eher ein Schönheitsfleck als ein echter Sachmangel.



Edit:
Ansonsten sind solche Billigdinger manchmal praktisch als Opferblätter wenn man fragwürdige Sachen zu sägen hat (im Altbau Fußboden rausschneiden ectr).
Wenn man da einen Nagel „findet“ tuts nicht so weh.:emoji_wink:
Das ist ein Argument. Genau so ein Blatt hätte ich letztens auch mal gebraucht. Das wäre ein Grund so ein Teil auch mal zu bestellen.
 

PrimaNoctis

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Ich bin zugegebenermaßen auch überrascht, wie rege hier die Beteiligung ist und wie noch eine kleine Rechtsdiskussion losging. Trotzdem danke für die vielen konstruktiven Infos - das hat mich schon weitergebracht und ich habe etwas gelernt.

Dass für manchen, der einen Kleinwagen in der Werkstatt stehen hat, sowas ein Brennholzblatt ist, mag ich schon verstehen. Trotzdem wage ich mal zu behaupten, dass die Gewinnspanne da auch eine große Rolle spielen könnte.

Aber jetzt mal das Update:
Ich habe am Montag jemanden telephonisch erreicht und daraufhin gleich ein DHL Retourenlabel bekommen. Er war wohl schon dabei, meine Mail zu beantworten. Ich bekam ein kurzes "Sorry", dass es so lange gedauert hat, aber keine Begründung.
Die Sägeblätter stammen laut des Mitarbeiters von "einem namhaften deutschen Hersteller". Falls ich nochmal anrufen muss, frage ich mal, welche Fabrik das ist. Dass man so offensiv mit "Made in Germany" wirbt und dann nur umverpackt kann ich mir kaum vorstellen. Das könnte ja auch nicht legal sein. Man müsste ja mindestens den Namen noch draufdrucken. :emoji_grin:

Er ging von einem Versandschaden aus, betonte, dass das schon ein wirklich gutes Blatt sei (ich fügte mental ein: "für den Preis") und mir wurde Ersatz versprochen. Alles in allem keine gute Serviceerfahrung bisher, aber wie schon eurerseits erwähnt für den Preis der Blätter in Ordnung. Feiertage hin oder her finde ich 1 Woche für eine Antwort schon heftig und dazu kommt die schlechte Erreichbarkeit am Telephon. Wenn am Ende aber alles passt, bin ich zufrieden, da ich wie vermutet nicht von der Lieferung abhängig bin. Die anderen beiden Sägeblätter, die ich bestellt habe (48 WZ und 72 WZ) waren optisch makellos. Es fehlt mir aktuell leider noch an Zeit zum Testen.
Ich halte euch mal auf dem Laufenden, wie der Austausch läuft.

Anbei nochmal schärfere Bilder der drei beschädigten Zähne des 20er Flachzahns. Der Zahn auf Bild 1 und der linke Zahn auf Bild 2 liegen nebeneinander, der dritte war ganz woanders.

1cgu79.jpg


2tlulm.jpg


3rbun1.jpg
 

WinfriedM

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"Stammen von einem namhaften deutschen Hersteller" ... der in China fertigen lässt. :emoji_wink:

Im ernst, für den Preis kommt das gewiss aus einem Billiglohnland. Die kaufen sowas für maximal 10 Euro ein, muss ja auch noch was hängen bleiben.
 

werists

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Das ist schon klar. Aber in diesem Fall geht es schon um Service. Es geht um die Frage, ob der fehler bei den Sägeblättern schon bei der Lieferung vorhanden war,

Das ist aber eben kein Service, dazu ist er rechtlich verpflichtet wenn er nicht ersetzen will! Und ein Gewerbetreibender der berechtigte und unberechtigte Reklamationen und den damit verbundenen Aufwand nicht in der Kalkulation berücksichtigt hat was grundlegendes falsch gemacht.
 

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Das ist aber eben kein Service, dazu ist er rechtlich verpflichtet wenn er nicht ersetzen will! Und ein Gewerbetreibender der berechtigte und unberechtigte Reklamationen und den damit verbundenen Aufwand nicht in der Kalkulation berücksichtigt hat was grundlegendes falsch gemacht.
Ja, das ist schon klar, aber er wird es halt mit minimalen Aufwand machen. Das merkt man ja schon an den langen Reaktionszeiten. Genau das hab ich ja gemeint.

Sicher wird er was machen müssen, aber vielleicht nicht so wie es der Kunde gerne hätte. :emoji_wink:
 

PrimaNoctis

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So, hier mal ein Update.
Ich habe eben mit der Fa. Crossfer telephoniert. Laut DHL kam meine Rücksendung (mit für mich kostenlosem Rückschein) letzte Woche Mittwoch an, d. h. vor 8 Tagen. Eine Antwort oder Eingangsbestätigung gab's nicht. Beim ersten Versuch eben habe ich denselben, freundlichen Mitarbeiter erreicht und er bestätigte mir dem Empfang und dass er veranlasst, dass heute Ersatz rausginge. Ich bin gespannt, ob das dann so geschieht.

Wie von euch teils vermutet muss man etwas hinterherrennen, was nicht gerade begeistert. Für den Preis kann ich für meinen Teil damit noch leben, wenn am Ende alles passt. Sowas wird auch mit ortsansässigen Firmen immer mehr zum unerfreulichen Standard.

Auf meine Nachfrage, woher die Sägeblätter stammen, sagte er mir, dass er die genaue Herstellerfirma nicht preisgeben kann. Die Blätter kämen aber nicht aus China, sondern werden in Remscheid gefertigt. (Google spuckt mir eine Firma Gebr. Lennartz aus). Er sagte, die ganz billigen Blätter ohne "Made in Germany" im Shop kämen aus China, was mir sowieso klar war. Hat da jemand eine Meinung dazu bzw. kennt den Hersteller?

Edit: Kleine Korrektur zweier Fehler.
 

uli2003

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Er sagte, die ganz billigen Blätter ohne "Made in Germany" im Shop kämen aus China, was mir sowieso klar war. Hat da jemand eine Meinung dazu bzw. kennt den Hersteller?

Es ist doch völlig wumpe wo die Blätter herstammen, solange der Rundlauf passt, und die Art des Hartmetalls für den Einsatzzweck geeignet ist.
Der Schaden an dem dir gelieferten Blatt ist kein Fehler in der Herstellung! Das ist später passiert, und hat nix mit der Qualität zu tun.
 

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Ich hab die Firma mal angeschrieben ob die Blätter auch auf meine Felder Säge passen. Sie sagen sie kennen Felder nicht. Hmm...

Tja, wie vermutet muss man halt am Service Sparen, wenn man solche Preise anbietet.
 
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