Nutzt jemand die 1 % Regelung für seinen Firmenwagen als Selbstständiger?

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Hi,

als AN ist die 1 % Regelung sehr klar und einfach, es wird monatlich die 1% auf das Gehalt fiktiv draufgehauen und dadurch die Steuersumme erhöht.

Wie funzt das für Selbstständige: Gibt bestimmt jemanden hier das das nutzt oder?

als Selbstständiger wird die Steuerlast ja erst am Ende des Jahres ermittelt und vor allem schwankt sie von Jahr zu Jahr, Ergo ist es dann so das 12x1% in der Gewinnermittlung etc auf einmal draufgehauen werden (nehme ich an) und vor allem : die Steuerlast wird dann auf Basis aller Einkünfte ermittelt oder auch nur isoliert auf die Gewerbeeinkünfte? Vor allem zweiter Punkt wäre interessant ...


Danke Grüße
 

Mitglied 59145

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Da geht es um die Einkommenssteuer.
Ich habe dem StBerater bescheid gegeben und die Sätze für die EkSt Vorauszahlung erhöht.

Also jedes Quartal.
 

Mitglied 59145

Gäste
Ja ,das stimmt! 1% vom Neuwert des Fahrzeuges wird auf das monatliche Einkommen gerechnet und dann mit dem jeweiligen Einkommensstuersatz belegt. Das ist dann der zu zahlende Betrag.

Fahrräder und eindeutig gewerbliche Fahrzeuge wie Kastenwagen sind davon ausgenommen.
 

teluke

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Wichtige Info dazu.
Entscheiden für die Berechnungsgrundlage ist der Listenneupreis nicht der rabattierte Preis.
 

Glismann

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Sowas sollte man als Selbstständiger wissen.
Oder der Steuerberater.


Kurzform: Ja ich nutze es
 

uli2003

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Die 1% Regelung bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis.

1% des BLP wird am Jahresende dem Gewinn des Betriebes zugerechnet, ebenfalls ist für einen Anteil von 80% die Umsatzsteuer zu entrichten, 20% sind umsatzsteuerbefreit.

Wer die 1% Regelung nicht anwenden möchte, kann sachgerecht schätzen (wenn das FA da mitgeht...), oder ein Fahrtenbuch führen. Eine Kostendeckelung gibt es auch, falls die angesetzten Fahrzeugkosten niedriger sind als die Gewinnerhöhung bei der 1% Regelung.

Transporter (bei Handwerkern ja recht beliebt) fallen nicht unter die Regelung, da sie für die private Nutzung nicht geeignet sind.

die Steuerlast wird dann auf Basis aller Einkünfte ermittelt oder auch nur isoliert auf die Gewerbeeinkünfte? Vor allem zweiter Punkt wäre interessant ...
Die private Nutzung erhöht dein zu versteuerndes Einkommen, sofern der Gewerbeertrag nicht negativ ist.
Die Steuerlast wird immer über die gesamte Summe deiner Einkünfte berechnet, welche du zusammen in der Einkommenssteuererklärung angibst.
 
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Die 1% Regelung bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis.


Die private Nutzung erhöht dein zu versteuerndes Einkommen, sofern der Gewerbeertrag nicht negativ ist.
Die Steuerlast wird immer über die gesamte Summe deiner Einkünfte berechnet, welche du zusammen in der Einkommenssteuererklärung angibst.

Mal als Beispiel : du verdienst als AN 1Mio als Angestellter - nimmst dort einen Porsche Firmenwagen von AG zahlst du gut 45 % Steuer auf die 1% des Brutto NP pro Monat weit wird ja automatisch vom Gehalt eingezogen .

Nimmst du den Porsche auf deinen Betrieb und der Betrieb macht 0 Euro Gewinn zahlst du de facto nichts für private Nutzung obwohl dein Gehalt als AN weiterhin extrem hoch ist ?
 

uli2003

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Nimmst du den Porsche auf deinen Betrieb und der Betrieb macht 0 Euro Gewinn zahlst du de facto nichts für private Nutzung obwohl dein Gehalt als AN weiterhin extrem hoch ist ?

Wenn der Porsche ein Firmenfahrzeug der entsprechenden Firma ist, ist das richtig. Dazu müsste aber der Gewerbeertrag negativ sein, denn der private Nutzungsanteil wirkt gewinnerhöhend (um dein Beispiel von 0 Euro aufzugreifen).
 
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