Off-Topic Gaskochfeld

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.950
Alter
57
Ort
Wadersloh
Bei 11kW Gasbrenner würde ich zwingend eine Belüftumg einsetzen.
Eine Kohlenmonoxidvergiftung ist sehr uncharmant, ich spreche da aus Erfahrung.
Wir hatten damals im nicht belüfteten Badezimmer einen Gas-Durchlauferhitzer,
der mich in die Knie gezwungen hat. Der hatte keine 11kW :emoji_slight_smile:
Habe noch mit allerletzter Kraft aus dem Raum kriechen können bevor die Lichter ausgingen.
Also Obacht!
 

ChrisOL

ww-robinie
Registriert
25. Juli 2012
Beiträge
5.898
Ort
Oldenburg
Ein CO Melder auf Höhe der Lichtschalter ist auch zu empfehlen. Habe ich in unserem kleinen Heizungsraum mit Gasheizung angebracht. CO ist echt tückisch.
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
Registriert
7. Februar 2007
Beiträge
9.794
Ort
Berlin
Hallo,
da müsst ihr schon zusammenlegen und mir eine Berbel schenken. Ich habe im April Geburtstag! :emoji_grin:

Ansonsten, wie gesagt, habe ich mich schon bei der "Hausverwaltung" gemeldet. Mal sehen, was die so sagen.....

Zur Frage nach Be- und Entlüftung, müsste das nicht im Resultat das Gleiche ergeben? Sauge ich Abgase ab, drückt von irgendwo saubere Luft nach. Führe ich saubere Luft zu, vermische ich das Luft/Abgas-Gemisch und drücke es irgendwo heraus. So eine Küche ist ja nicht luftdicht. Und, wohlgemerkt, ich rede von nicht giftigen Gasen.

Ansonsten ist es bei uns üblich gelegentlich das Küchenfenster zu öffnen. :emoji_wink:


@Uli: Deine Erzählung verwundert mich ein wenig, da war ein Gas-Durchlauferhitzer ohne Anschluss an einen Kamin im fensterlosen Badezimmer? Darf so etwas so verbaut sein?
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.950
Alter
57
Ort
Wadersloh
Das Bad war nicht fensterlos, und der Erhitzer hing am ‚Kamin‘, wenn man die damals
dafür verwendeten Eternitrohre so nennen darf.
Da wurde aber nichts gesaugt, sondern bei ungünstigem Wind auch mal reingedrückt.
Ja, üblich mag es sein ein Fenster zu öffnen oder die Tür - war da aber nicht.
Heutige Bauvorschriften kennen kein ‚üblich‘.
Zudem ist das über 35 Jahre her :emoji_slight_smile:
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
Registriert
7. Februar 2007
Beiträge
9.794
Ort
Berlin
Hallo,
Mein Gas-Wasser-Mann ist ein akkurater Mensch. Wenn der bereit ist das Kochfeld anzuschließen, dann darf ich davon ausgehen, dass wir aktuellen rechtlichen Grundlagen genügen. Andersrum ist es übrigens so, dass der vermieterseitige Gasherd einen Gas-Backofen hat. Ich muss heute mal am Gerät suchen ob dort eine Angabe über die Leistung vorhanden ist, aber ähnliche Geräte heben laut Netz auch gerne mal 9kW.

Wie dem auch sei, ich nehme unsere Diskussion hier sehr ernst und habe nicht vor, die Gesundheit meiner Familie aufs Spiel zu setzen.
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
Registriert
7. Februar 2007
Beiträge
9.794
Ort
Berlin

Vielen Dank Uli!
ich fasse zusammen: Der Betrieb des aktuellen Herds mit 10,3kW ist in der Küche mit 18,3 m³ zulässig und zwar auch ohne Wohnungslüftungseinrichtung. Der Betrieb des Kochfeldes mit 11kW laut TRGI nicht.

Nur nannte mir mein Gas-Wasser-Mann noch andere Bedingungen, die sich auf die Größe des Nachbarraums und Lüftungsöffnungen in der Tür beziehen.
 

Spyderco

ww-robinie
Registriert
27. April 2013
Beiträge
651
Ort
Augsburg
@ yoghurt

überlege dir ob du dir die berbel nicht selber zum Geburtstag schenkst.

Ich hab eine und möchte sie nicht mehr missen.
Randabsaugung zwei Motoren. Montiert über einem 70er Gaskochfeld.
Bis Stufe zwei ist sie sehr leise und bei einer höheren Stufe brodelt sowieso schon alles auf dem Herd (Geräuschentwicklung)
Bei Vollleistung wirst du ein Pfeifen hören....das ist das Schlüsselloch an der Küchentür :emoji_grin: ....was habe ich am Anfang nach dieser Geräuschquelle gesucht :rolleyes:

Klar ist sie teuer aber eine andere, gute, DAH kriegst du auch nicht für lau...und dann gilt es die Preisdifferenz abzuwägen...das ist wie bei Werkzeug :emoji_grin:

NG Zoltan
 
Oben Unten