... also was BaWü angeht - und soweit ich das weiss: In der Stadt von März bis Oktober nur sog Pflegeschnitte an Hecken und Bäumen. Fällen muss genehmigt werden, wird erlaubt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Im Außenbereich gilt im Wesentlichen dasselbe, was private Grundstücke angeht. Auf kommunalem Grund und im bewirtschafteten Wald gelten diese Regeln (leider) nicht, was damit zu tun haben könnte, dass die Forstarbeiter sonst einen etwas langen Urlaub hätten (ich würd's ihnen gönnen).
Darüberhinaus: Die Obstbauern in unserer Gegend sehen zu, dass sie mit dem Baumschnitt spätestens Anfang März fertig sind. Dann lässt man die Natur in Ruhe bis zur Ernte. Auf meinem eigenen Grundstück im Außenbereich halte ich mich streng an diese Regeln und mache auch keine Pflegeschnitte außerhalb November bis Februar. Gemäht wird nur einmal um den Johannistag im Juni rum, so können sich die Wiesenblumen optimal fortpflanzen, was auch vielen Insekten zugute kommt. Und wenn man im Herbst das Laub liegen lässt und es erst im April zusammenrecht, dann können dort Insekten überwintern. Man wird dann an warmen Februar- und Märztagen belohnt, wenn die Zitronenfalter, die im Laub überwintert haben, den Frühling ankündigen.