Problem mit einer Holzdecke hängt durch

Reebi

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Ich hatte mir vor einem halben Jahr Holzpaneelen gekauft im Holzfachhandel und diese Montieren lassen,nun hängt die Decke durch.Die Firma die ich beauftragt hatte blockt ab da die das montiert hätten was ich bereitgestellt hätte,vom Holzhandel war auch schon einer da der sagte mir da hätte sich die Unterkonstruktion gelöst.Meine Frage wäre ist ein Tischler befähigt gewerblich die Montage von Holzdecken anzubieten oder darf das nur der Schreiner ? Der Betrieb ist ein reiner Tischlerbetrieb und wirbt nur mit Möbelbau, offizielle Rechnung haben wir auch bekommen über die Montage.Betrieb wurde erst vor 1 Jahr gegründet.
 

Reebi

ww-pappel
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Kannst du mir mal den Unterschied zwischen
einem Tischler und einem Schreiner erklären?

Sollte ich das als Laie und Auftraggeber tun ? Schaue ich zB. bei der Handwerksinnung dann gibt es eine Stelle für Tischler und eine andere für Schreiner, daher auch die Frage an die Fachleute hier, aber wie in jedem Forum gibt es hier wohl auch Schlaumeier wie dich.
 

Reebi

ww-pappel
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Fotos? Abstände der UK vielleicht zu groß? Keine Randluft gelassen?

Ich habe es leider nicht gesehen, als ich von der Arbeit kam war alles schon dran. Werde am Montag mal bei der Kreishandwerkerschaft anrufen und dort um Hilfe bitten, vielleicht bewegt er sich doch noch. Dann werde ich mir auch mal erklären lassen wo der Unterschied zwischen einem Tischler und Schreiner erklären lassen wo die doch für jedes Gewerk eine Anlaufstelle haben.
 

Reebi

ww-pappel
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Tischler sind Schreiner.
Und Schreiner sind Tischler.

1 Beruf zwei Namen.

Aber zB wie er nur Möbel baut braucht noch lange keine Ahnung davon haben wie er eine Unterkonstruktion baut und an Beton befestigt.Er gibt sich als Tischlermeister aus was er aber noch garnicht ist wie ich eben erfahren habe.
 

tischlerteam

ww-ulme
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Völlig egal welcher Betrieb das montiert hat. Selbst wenn ein Kunde die Ware stellt hat der Montagebetrieb 5 Jahre Gewährleistung an der Backe.

Deshalb verbauen wir nur unsere Ware, denn darauf können wir ohne Bedenken gewährleisten.

Also hast du ein Recht auf 2x Nachbesserung. Betrieb anschreiben und 2 wöchige Frist setzen. Wenn es nicht fruchtet Rechtsanwalt für Baurecht suchen.
 

dermike

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Pass gut auf, da sind noch Andere beteiligt.
Wahrscheinlich sind die Dübel von "Fischer" schlecht gewesen.
Oder die Schrauben von "Würth" haben nicht gehalten.

Wünsche Dir jedenfalls Erfolg bei der Reklamation.


Gruß

dermike
 

tomcam

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Wenn ein Kunde die Ware stellt, so hat der ausführende für dieses Material keinerlei Garantie zu leisten, sondern nur für die Ausführung der Arbeit !!!
Wenn das Material grundlegende Fehler aufweist, ist der Lieferant im Zugzwang.
 

moto4631

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Da würd ich mich nochmal erkundigen, das stimmt so nicht.

Der Fachbetrieb der das vom Kunden gestellte Material einbaut haftet auch für dieses Material.
Baut der Installateur Dir vor lauter Auftragsnot eine Billigst-Armatur vom Baumarkt ein und diese verursacht einen Wasserschaden haftet ER oder halt SEINE Haftpflicht.
Natürlich kann der Installateur/Tischler/Schreiner gerne beim Baumarkt vorbeifahren und Regress einfordern.
Wenn er sonst nichts zu tun hat...

Da kann dann auch auf der Rechnung 10x draufstehen das er keine Haftung übernimmt, die Gerichte interessiert das im Streitfall nicht die Bohne.

Wer einbaut haftet, egal woher das Zeug kommt.
 

uli2003

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Eine Haftung ist möglich, wenn keine Bedenkenanzeige gemacht, oder gar Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Das mache ich grundsätzlich bei beigestelltem Material. Der Fehler muss dann natürlich auch am Material, und nicht in der Ausführung liegen.

Grüße
Uli
 

predatorklein

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Moin

Was " hängt " denn jetzt durch :confused:

- Paneele haben sich gelöst , Sache des Monteurs
- UK hat sich gelöst , Sache des Monteurs
- UK ist nicht gerade , Paneele halten , Decke hat aber einen Buckel , Sache des Monteurs.

Selbst bei billigem Baumarktmaterial hab ich noch nie erlebt , daß die Paneele / Nut - Feder Bretter sich einfach mal so entschieden haben " durchzuhängen ".

In den meisten Fällen liegt es an der UK , zu viel Abstand der Latten ( max. 60 cm ) , zu wenige Punkte an denen die Dachlatten geschraubt wurden , zu dünne UK.

Hab mal eine Decke gesehen bei der die UK von einem Fachbetrieb mit 10 mm Sperrholz gemacht wurde.
War wahrscheinlich gerade zur Hand :emoji_slight_smile:

Einschreiben mit Fristsetzung an den Monteur , Androhung danach zum RA zu gehen.
Brief beim RA kostet ca 100 € , zahlt dann der Monteur bei einem Rechtsstreit , ebenso die anderen Gerichtskosten .

In 4 von 5 Fällen reicht der Brief eines RA aber aus :emoji_wink:

Gruß
 

tischlerteam

ww-ulme
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Wenn ein Kunde die Ware stellt, so hat der ausführende für dieses Material keinerlei Garantie zu leisten, sondern nur für die Ausführung der Arbeit !!!
Wenn das Material grundlegende Fehler aufweist, ist der Lieferant im Zugzwang.

Aber sicherlich ist der ausführende Betrieb in der Gewährleistung.

Es ist ein WERKVERTRAG zu stande gekommen.
 

blueball

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Gibt viele, die diese Dinge garnicht wissen. Auch denken viele, Garantie und Gewährleistung sei das selbe. Gute Gelegenheit jetzt, sich damit mal auseinander zu setzen. Grüße
 

Mitglied 42582

Gäste
Grundsätzlich hast du ja erst einmal eine Rechnung. Damit ist hast du ja schon mal eine Rechtsgrundlage. Womit der Betrieb wirbt ist erst mal reine Nebensache. Zur Ausbildung eines Tischlers/Schreiners gehören auch fachgerechte Unterkonstruktionen mit allem drum und dran.
Der Kollege ist jetzt selber erst einmal in der Pflicht Abhilfe zu schaffen. Wenn du bereits jemanden da hattest der sich das ganze angeguckt hat solltest du dieses bei weiteren Gesprächen klar stellen. Das eine Decke durchhängt hat meiner Meinung nach den Grund, dass diese entweder eine falsche Unterkonstruktion hat oder die Panellen nicht richtig befestigt wurden. Man braucht für solche Arbeiten ja keine eigene Statik:emoji_wink:

Zu der Frage nach dem Unterschied von Tischlern und Schreinern hat mir ein Kollege aus Bayern mal erklärt das die Tischler die groben Arbeiten machen und die Schreiner die feinen.
Hier in NRW laufen beide Bezeichnungen synonym. Bei uns werden laut Gesellenbrief Tischler ausgebildet.
Ich habe bereits vor meiner Ausbildung bei uns Holzdecken montiert:eek: Die hängen da immer noch so wie vor Jahren. Das ist durchaus kein Hexenwerk und sollte von einem ausgebildeten Fachmann ohne weiteres zu bewerkstelligen sein.
 

andama

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Die theoretische und rechtliche Seite ist geklärt, jetzt gehts ans fachliche. Stelle mal Bilder an , wo man die Decke insgesamt sieht und dann noch von den Randbereichen zu den Wänden hin.
 

uli2003

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In beiden Fällen hat der RA der HWK dem Kunden erklärt , daß er nur gegen den Hersteller und den Baumarkt vorgehen könne.
Hat der auch gemacht.

Wir waren aus der Sache raus.

Genau so sieht es aus. Ein Haftungsausschluss ist ebenfalls möglich. Vielleicht nicht pauschal, aber möglich.

Grüße
Uli
 
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