Hallo zusammen,
heute muss ich mich mal mit einem Problem an euch wenden.
Ich habe bei einem Kunden eine Haustür mit Seitenteil montiert.
Der Kunde hat die Haustür selber gestellt. Es handelt sich um folgende Konstuktion:
Blockrahmen aus Holz, ummantelt mit Aluminium, Seitenteil ebenso gefertigt, festverglast mit 3 Fach Verglasung.
Im Anhang auch Bilder der Gesamtsituation von innen und außen.
Bei der Montage stellte sich nun heraus, dass kein Kopplungsprofil oder Ähnliches vorgesehen ist. Sprich Seitenteil und Blockrahmen sind vorgesehen stumpf aneinander zu schrauben. Durch die Festverglasung natürlich nur von einer Seite möglich. Es ist auch keine Nut oder ähnliches vorhanden um eine Feder einzusetzen.
Situation ist nun, dass der Kunde die Rechnung nicht zahlt, auf Mahnungen nicht reagiert hat und ich meinen RA beauftragt habe.
Dieser hat den Kunden angeschrieben.
Er antwortet nun, dass ein Montagefehler vorliegt und er deßhalb nicht zahlen wird.
Es ist ein Spalt entstanden zwischen Seitenteil und Blockrahmen. Meiner Meinung nach keine Frage wenn diese Stumpf aneinander geschraubt sind.
Als wir am 2. Tag zur Verleistung der Tür beim Kunden waren hat dieser diesen Sachverhalt mir bereits mitgeteilt. Nach Abwägen der Möglichkeiten habe ich ihm mitgeteilt, dass eben ein Kopplungsprofil o.ä. fehlt. Er hat vorgeschlagen, die V-Fuge außen mit Silikon zu versiegeln. Ich habe ihm zwar gesagt, dass dies eigentlich nicht OK ist, ihm aber den gefallen getan dies so zu versiegeln.
Rücksprache mit dem Hersteller hat quasi ergeben: Ist halt so, ich hätte die anders montieren müssen.
Mein Problem ist nun, dass der Kunde einen angeblichen Fachbetrieb hat rauskommen lassen und dieser hat behauptet, die Blockzarge wäre nicht richtig mit dem Seitenteil verschraubt. Da diese eben aber nur stumpt aufeinandergeschraubt sind, kann da kein Fehler vorliegen. Wenn der Holm verzogen ist, dann kann ich dies nunmal auch nicht ändern.
Der Kollege hat wohl behauptet, dass dies nur zu beheben sei, wenn man die gesamte Anlage wieder demontiert und neu einbaut. Dies sei nur mit erheblichen Beschädigungen von angrenzenden Bauteilen und Tür möglich, sodass eine neue Tür benötigt wird. (Montage erfolgte mit Fensterbauschrauben ohne Rahmendübel, Hohlräume voll ausgeschäumt. selbstklebende Leisten können Rückstandlos entfernt werden, Fensterbauschrauben rausgeschraubt...)
Ich bin der Meinung, dass hier ein grobes Problem des Herstellers vorliegt, dass hier keine ordnungsgemäße Verbindung der Blockzarge mit dem Seitenteil vorgesehen ist. Diese nimmt sich jedoch nichts von der Situation an.
Gibt es, bzw. kenn ihr eine Quelle, wo es hinsichtlich dieser Situation Richtlinien oder ähnliches gibt, bei der man etwas nachlesen kann und ggf. auch weiterleiten kann?
Damit wäre mir sehr geholfen.
Entschuldigt den langen Text, ich beschreibe jedoch lieber genauer, als dass sich keiner ein Bild der Situation machen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus!
Viele Grüße
Marcel
heute muss ich mich mal mit einem Problem an euch wenden.
Ich habe bei einem Kunden eine Haustür mit Seitenteil montiert.
Der Kunde hat die Haustür selber gestellt. Es handelt sich um folgende Konstuktion:
Blockrahmen aus Holz, ummantelt mit Aluminium, Seitenteil ebenso gefertigt, festverglast mit 3 Fach Verglasung.
Im Anhang auch Bilder der Gesamtsituation von innen und außen.
Bei der Montage stellte sich nun heraus, dass kein Kopplungsprofil oder Ähnliches vorgesehen ist. Sprich Seitenteil und Blockrahmen sind vorgesehen stumpf aneinander zu schrauben. Durch die Festverglasung natürlich nur von einer Seite möglich. Es ist auch keine Nut oder ähnliches vorhanden um eine Feder einzusetzen.
Situation ist nun, dass der Kunde die Rechnung nicht zahlt, auf Mahnungen nicht reagiert hat und ich meinen RA beauftragt habe.
Dieser hat den Kunden angeschrieben.
Er antwortet nun, dass ein Montagefehler vorliegt und er deßhalb nicht zahlen wird.
Es ist ein Spalt entstanden zwischen Seitenteil und Blockrahmen. Meiner Meinung nach keine Frage wenn diese Stumpf aneinander geschraubt sind.
Als wir am 2. Tag zur Verleistung der Tür beim Kunden waren hat dieser diesen Sachverhalt mir bereits mitgeteilt. Nach Abwägen der Möglichkeiten habe ich ihm mitgeteilt, dass eben ein Kopplungsprofil o.ä. fehlt. Er hat vorgeschlagen, die V-Fuge außen mit Silikon zu versiegeln. Ich habe ihm zwar gesagt, dass dies eigentlich nicht OK ist, ihm aber den gefallen getan dies so zu versiegeln.
Rücksprache mit dem Hersteller hat quasi ergeben: Ist halt so, ich hätte die anders montieren müssen.
Mein Problem ist nun, dass der Kunde einen angeblichen Fachbetrieb hat rauskommen lassen und dieser hat behauptet, die Blockzarge wäre nicht richtig mit dem Seitenteil verschraubt. Da diese eben aber nur stumpt aufeinandergeschraubt sind, kann da kein Fehler vorliegen. Wenn der Holm verzogen ist, dann kann ich dies nunmal auch nicht ändern.
Der Kollege hat wohl behauptet, dass dies nur zu beheben sei, wenn man die gesamte Anlage wieder demontiert und neu einbaut. Dies sei nur mit erheblichen Beschädigungen von angrenzenden Bauteilen und Tür möglich, sodass eine neue Tür benötigt wird. (Montage erfolgte mit Fensterbauschrauben ohne Rahmendübel, Hohlräume voll ausgeschäumt. selbstklebende Leisten können Rückstandlos entfernt werden, Fensterbauschrauben rausgeschraubt...)
Ich bin der Meinung, dass hier ein grobes Problem des Herstellers vorliegt, dass hier keine ordnungsgemäße Verbindung der Blockzarge mit dem Seitenteil vorgesehen ist. Diese nimmt sich jedoch nichts von der Situation an.
Gibt es, bzw. kenn ihr eine Quelle, wo es hinsichtlich dieser Situation Richtlinien oder ähnliches gibt, bei der man etwas nachlesen kann und ggf. auch weiterleiten kann?
Damit wäre mir sehr geholfen.
Entschuldigt den langen Text, ich beschreibe jedoch lieber genauer, als dass sich keiner ein Bild der Situation machen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus!
Viele Grüße
Marcel