Mathematisch gesehen handelt es sich um ein Problem der Kommensurabilität. D.h. Gibt es ein gemeinsames Maß a, das beide Abmessungen h und b ganzzahlig ausfüllt: h=H*a und b=B*a.
Da die Trennstege mit berücksichtigt werden müssen, kann man a als Kantenlänge + Stegbreite (d) ansehen. Da der letzte Trennsteg entfällt, ist zu h und b je einmal die Stegbreite zu addieren.
Nun sind mögliche Werte für a alle gemeinsamen Teiler von h und b.
Für die vorab festgesetzten Maße h=1675+30=1705 und b=1140+30=1170 sind die größten Teiler 1705=5*11*31 und 1170=2*3*3*5*13. Daraus wird ersichtlich, dass es für diese Festsetzungen keine vernünftige Lösung gibt. (5 ist der ggT, also das gemeinsame Maß)
also ist entweder die Breite oder die Höhe abzuändern.
Grüße Richard
Das Rezept könnte so aussehen:
Vorgegeben ist in der Praxis oft die Stegbreite, also die Breite der Trennwände oder Stäbe (d)
Man legt grob die Gesamtabmessungen und die Kantenlänge eines Quadrates fest (a).
Daraus legt man fest, wieviele Quadrate neben- und untereinander (B und H) angeordnet werden sollen.
Die lichte Gesamtbreite ist nun b=B*a-d und die lichte Gesamthöhe ist damit h=H*a-d
Das wär's eigentlich schon.