raftinthomas
ww-robinie
Ich muss für einen Einbruchsschaden ua eine Reparaturverglasung anbieten. Das Ganze ist so ne Art Schaufenster in einem Gewerbeobjekt, Grösse ca. 2,5mx 1,8m, bisher 6mm Float.
Darf man da wieder 6mm Float reinmachen ? Erstens könnte die Energiesparverordnung was dagegen haben, zweitens könnte ich mir vorstellen, das zuminest ESG/VSG oder so ähnlich verwendet werden muss.
Kennt sich da jemand aus ?
Darf man da wieder 6mm Float reinmachen ? Erstens könnte die Energiesparverordnung was dagegen haben, zweitens könnte ich mir vorstellen, das zuminest ESG/VSG oder so ähnlich verwendet werden muss.
Kennt sich da jemand aus ?