Risse in neuer Eichentischplatte

Herr Dalbergia

ww-robinie
Registriert
3. Juli 2010
Beiträge
1.581
Vom Holzbild sieht mit das auch fast aus wie Starkschnitt Furnier auf Trägerplatte

in der mitte

unten

wie die beiden Platten einen Spalt haben

dunkle Eiche mit verfärbung

oben nix davon

Ich hätte mal gerne bessere Bilder auch von der Hirnholzseite

mit Fuge

denke da ist Hirnholz Furnier drüber
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Es ist nicht und zwar überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sich der Hersteller da sträubt. Der Hersteller kann sich einen Transportschaden eventuell von der Spedition ersetzen lassen und selbst wenn nicht, dann kann der Kunde auch nichts dafür!
Am Ende muss der Hersteller es juristisch eh ersetzen.
Er hat also zwei Optionen:
1. er ersetzt es einfach und schnell und versucht das „wer wars“ mit der Spedition auszukaspern,
2. er stellt sich quer, produziert Stress auf beiden Seiten, jeder geht zum Anwalt und am Ende zahlt er den Kaufpreis des Tisches, die Anwaltskosten und hat einen Kunden weniger.
 

Mitglied 30872

Gäste
Also eine Lamelle bricht in der Mitte
Die Lamelle links davon bricht haargenau an der gleichen Stelle aber nur bis zur hälfte ihrer Breite...
Und die Leimfugen längs , 3 Stück an der Zahl
bleiben alle intakt...

für mich schwer nachvollziehbar
Ich gehe davon aus, dass die Lamellen bereits vor der Verleimung gebrochen waren.
 

Friederich

ww-robinie
Registriert
14. Dezember 2014
Beiträge
7.735
Vielleicht ein Markierungsanriss der versehentlich auf der falschen Seite gemacht wurde?
 

Gelöschte Mitglieder 110105

Gäste
ich geh schwer von einem Transportschaden aus, da es ja über mehrere Lamellen geht, solche Risse/Brüche kenne ich eigentlich nur von Zimmertüren die einen Schlag bekommen haben.
 

Gelöschte Mitglieder 110105

Gäste
Zumal der Riss nur auf anderthalb Lamellen sichtbar ist. :emoji_wink:
Du hast recht entschuldige ist doch nur auf 1,5 Lamellen Sichtbar.

Nächste Spekulation wäre doch eine zu enge Dübel-Verbindung o.Ä , die durch gegenseitiger falscher Bohrung und mit Gewalt verleimt wurde, der Riss entstanden ist. Gerade weil es nur auf 1,5 Lamellen zu sehen ist.
 

Gelöschte Mitglieder 110105

Gäste
Natürlich ist es ausschlaggebend wie der Schaden entstanden ist, da die Frage ist wer Haftet im Streitfall. Und da es ja zu keiner Reklamation kommt von Hersteller weil er sich auf die Hinderfüße stellt ist da der Entstehungsgrund ausschlaggebend.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Im Streitfall muss der Hersteller beweisen, dass der Tisch an der Tür des Käufers noch ganz war und er vor allem auch keine Materialschwäche an der Stelle hatte, so dass der Riss beim Kunden durch eine alltägliche Belastung entstanden ist. Das kann er mit Sicherheit nicht.
 

Friederich

ww-robinie
Registriert
14. Dezember 2014
Beiträge
7.735
Es dürfte nahezu unmöglich sein, dem Kunden die Schuld für dieses Schadbild zuzuschreiben.
 

netsupervisor

Gäste
Es gilt die 6 monatige Beweislastumkehr des Gewährleistungsrechts bei Verbrauchern. Der Käufer muss gar nichts nachweisen. Reklamieren und der der Händler soll beweisen, dass der Schaden erst nach Ablieferung entstanden ist.
 

Gelöschte Mitglieder 110105

Gäste
Stimmt, er könnte noch einen Vermerk bei der Spedition z.b auf Verpackungsschaden aufschreiben lassen ( falls einer vorhanden war ) somit könnte er auch was Belegen.
 

netsupervisor

Gäste
Wenn ein Kunde einen Tisch bei der Lieferung als mangelfrei akzeptiert hat, bestätigt er dies damit.
Das gilt nur bei offensichtlichen Mängeln, der Rest steht im Gesetz, § 477 BGB.
Und nur, weil ich ein Paket (meist verpackt) vom Paketdienst annehme, heißt das noch lange nicht (fachlich: gebe ich keine Willenserklärung ab), dass ich einen Mangel akzeptiere. Solange ich nicht auf Gewährleistungsrechte aktiv verzichte, akzeptiere ich gar nichts, sondern behalte meine Gewährleistungsrechte.
Wenn das so wie du es vermutest wäre, hätte sich der Gesetzgeber alle Vorteilsvorschriften des Verbraucherschutzes sparen können.

Das Regelstatut ist also sehr simpel: zeigt sich während der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang ein Mangel, so wird vermutet, dass er bei Gefahrübergang (meist Lieferung) schon vorhanden war. Jetzt ist der Verkäufer am Zug, das Gegenteil zu beweisen und das ist - wie zu vermuten - gar nicht so einfach. Das ist die Umkehr vom Standard, eigentlich muss immer der Anspruchssteller beweisen, dass der andere nicht korrekt gehandelt hat.

Das was du meinst, gilt nur zwischen Unternehmern (kaufmännische Prüfpflicht), aber nicht zwischen Unternehmer und Verbraucher.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.984
Alter
57
Ort
Wadersloh
Das gilt nur bei offensichtlichen Mängeln, der Rest steht im Gesetz, § 477 BGB.
Und nur, weil ich ein Paket (meist verpackt) vom Paketdienst annehme, heißt das noch lange nicht (fachlich: gebe ich keine Willenserklärung ab),
Ja natürlich. Ich habe es so verstanden, dass der Tisch begutachtet wurde bei der Anlieferung.
Mir fällt es schwer, einen versteckten Mangel einen Tag nach Übergabe zu akzeptieren.
So wie - Neuwagen bekommen, nächsten Tag plötzlich ein dicker Kratzer im Lack.
Natürlich kann das niemand beweisen.

In diesem Fall ist die Sache ähnlich, ich sehe da ein konstruktives Problem. Wer sagt, dass der TE sich nicht beim Auspacken draufgekniet hat?
Das muss ein Tisch natürlich aushalten, daher wäre im Zweifel mein Ansatz hier woanders.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Das gilt nur bei offensichtlichen Mängeln, der Rest steht im Gesetz, § 477 BGB.
Und nur, weil ich ein Paket (meist verpackt) vom Paketdienst annehme, heißt das noch lange nicht (fachlich: gebe ich keine Willenserklärung ab), dass ich einen Mangel akzeptiere. Solange ich nicht auf Gewährleistungsrechte aktiv verzichte, akzeptiere ich gar nichts, sondern behalte meine Gewährleistungsrechte.
Wenn das so wie du es vermutest wäre, hätte sich der Gesetzgeber alle Vorteilsvorschriften des Verbraucherschutzes sparen können.

[...]
Beim Verbrauchsgüterkauf sind die Mängelrechte nicht ausschließbar.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.984
Alter
57
Ort
Wadersloh
Ich habe mich vielleicht etwas zu pauschal ausgedrückt, nicht dass wir uns missverstehen.
Wenn ich beispielsweise einem Kunden einen Tisch ausliefere, und der Kunde bescheinigt mir eine schadfreie Oberfläche, nimmt also mein Werk ab, dann bin ich mit der Oberfläche so weit aus der Gewährleistung heraus, dass ich für den am nächsten morgen vielleicht mit einem scharfen Messer entstandenen Kratzer nicht mehr in der Haftung.
Verzieht sich der Tisch oder reißt etwas, lösen sich Schrauben oder was auch immer, dann kann es ein versteckter Mangel sein.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Auch nicht. Der Mangel (Materialschwäche) könnte ja versteckt im Material gesteckt haben und durch das schieben des Tisches an den Tischenden (also normale Verwendung) an die Oberfläche gekommen sein. Auf diesem Papier kann stehen was will, der Kunde kann dem bescheinigen was er lustig ist. Wenn das nicht nachweislich zweifelsfrei rohe Gewalt o.ä. darstellt, dann muss der Hersteller ran.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.984
Alter
57
Ort
Wadersloh
Auch nicht. Der Mangel (Materialschwäche) könnte ja versteckt im Material gesteckt haben und durch das schieben des Tisches an den Tischenden (also normale Verwendung) an die Oberfläche gekommen sein.
Habe ich nicht bestritten. Siehe:
Verzieht sich der Tisch oder reißt etwas, lösen sich Schrauben oder was auch immer, dann kann es ein versteckter Mangel sein.


Mir ging es um oberflächliche Beschädigungen. Die kann ich sehr wohl ausschließen bei der Abnahme. Wenn dies ein durchgehender Riss im Material ist, dann natürlich nicht.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Okay bei mutwilligen Kratzern kannst du insbesondere durch Fotos beweisen, dass sie nachträglich entstanden sind, da kannst du den Beweis eben antreten. Aber Mängelrechte kannst du nicht ausschließen. Komme was wolle.
 
Oben Unten