Sachkundenachweis Schreiner machbar?

Krummdübel

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Hallo an Alle,

Ich bin neu hier und hoffe auf Hilfestellung. Ich möchte gerne (wie so viele andere denke ich) meine Hobbyarbeiten aus Holz legal verkaufen dürfen. Sprich nebenbei. Thema Meisterzwang ist soweit bekannt.

Nun habe ich bei der Handwerkskammer Erkundigung eingeholt. In vielen Beiträgen hieß es "bloß keine schlafenden Hunde wecken", jedoch habe ich sonst keine Möglichkeit gesehen verlässliche Antworten zu bekommen.

Nun wird mir in Aussicht gestellt per Ausnahmebewilligung (da Meistertitel in einem handwerklichen Beruf vorhanden) und einen praktischen Sachkundenachweis es evtl doch machen zu dürfen.

Und vor diesem Nachweis kriege ich braune Unterhosen. Kostet ne Stange Geld und ich habe als Hobbywerker keine Ahnung was auf mich zukommt.
Die größte Angst ist natürlich das ich versage und alles umsonst war.

Deswegen meine Frage ob denn jemand Erfahrung damit hat oder hätte und mir evtl ein par Tipps geben kann wie ich mich am besten drauf vorbereite.

Danke schon mal für die Hilfe.
Dübel
 

SebastianThiel

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Fragen was die Themen der Prüfung sind?
Nicht dass das je nach Bundesland anders ist?
Da kann man sich doch nicht auf ein Forum verlassen?
 

Andros1989

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Andere Frage. Was stellst du her ?
Ich stelle Holzdekoration her und bin somit ein Holzbildhauer, was auch im weitesten Sinn stimmt und daher auch keine Meisterpflicht herrscht.
 

NiklasAG

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Bei jeder Prüfung gibt es doch die Beschreibung was abgeliefert werde muss?
Schon nur die Formulierung "praktischer Sachkundenachweis" ist ja sehr offen. Musst du dann etwas aus Holz bauen? Oder eine ganze Küche entwerfen, beraten und bauen? Werkstoffkunde? Oder einfach eine Kommode aus Massivholz?
Wenn du mit dem Schein dann gewerblich arbeiten willst, müsstest du dann nicht da auch ein gewisses Wissen vorweisen? Arbeitssicherheit, Rechtsgrundlagen, Buchhaltung, Kalkulationen usw.? Oder bist du Zimmereimeister? Ein Meister Sanitär dürfte wenig mit Holz gemein haben.
Die können ja auch nicht berücksichtigen was du verkaufen willst, Schein ist Schein wenn du den mal hast. Egal, ob du zurzeit Holzeulen am Weihnachtsmarkt verkaufst oder Holzfassaden.
 

Krummdübel

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Bei jeder Prüfung gibt es doch die Beschreibung was abgeliefert werde muss?
Schon nur die Formulierung "praktischer Sachkundenachweis" ist ja sehr offen. Musst du dann etwas aus Holz bauen? Oder eine ganze Küche entwerfen, beraten und bauen? Werkstoffkunde? Oder einfach eine Kommode aus Massivholz?
Wenn du mit dem Schein dann gewerblich arbeiten willst, müsstest du dann nicht da auch ein gewisses Wissen vorweisen? Arbeitssicherheit, Rechtsgrundlagen, Buchhaltung, Kalkulationen usw.? Oder bist du Zimmereimeister? Ein Meister Sanitär dürfte wenig mit Holz gemein haben.
Die können ja auch nicht berücksichtigen was du verkaufen willst, Schein ist Schein wenn du den mal hast. Egal, ob du zurzeit Holzeulen am Weihnachtsmarkt verkaufst oder Holzfassaden.
Es hat geheißen das ich einen Bereich angeben kann. Dies wäre zB. Möbelbau.

Was mich jetzt u.a. verunsichert, ist, ob ich in der Lage sein muss zB eine CNC Maschine zu bedienen, oder lediglich alle Teile von Hand aussäge und, vereinfacht gesagt, verleime und gut is.

In meiner Meisterprüfung in der Medizintechnik vor über 15 Jahren musste ich zumindest konventionelle Maschinen bedienen. Rohteile wurden alle gestellt.
 

Krummdübel

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Bei jeder Prüfung gibt es doch die Beschreibung was abgeliefert werde muss?
Schon nur die Formulierung "praktischer Sachkundenachweis" ist ja sehr offen. Musst du dann etwas aus Holz bauen? Oder eine ganze Küche entwerfen, beraten und bauen? Werkstoffkunde? Oder einfach eine Kommode aus Massivholz?
Wenn du mit dem Schein dann gewerblich arbeiten willst, müsstest du dann nicht da auch ein gewisses Wissen vorweisen? Arbeitssicherheit, Rechtsgrundlagen, Buchhaltung, Kalkulationen usw.? Oder bist du Zimmereimeister? Ein Meister Sanitär dürfte wenig mit Holz gemein haben.
Die können ja auch nicht berücksichtigen was du verkaufen willst, Schein ist Schein wenn du den mal hast. Egal, ob du zurzeit Holzeulen am Weihnachtsmarkt verkaufst oder Holzfassaden.
Achso, den Buchhaltungsteil muss ich nicht machen, da ich den ja schon in meiner Meisterprüfung abgelegt habe.
 

Christoph1981

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Wenn ich eine Auskunft dieser Art bekäme, würde ich fragen, was oder wie genau der Nachweis der praktischen Sachkunde denn zu führen ist.
Wenn die wissen, was sie dir in Rechnung stellen, sollten sie dir das geben können.

Wenn nicht, hatten sie vielleicht die Hoffnung, dich mit unzureichenden Infos und ner saftigen Gebührenforderung abzuschrecken?

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der weiterhelfen kann.
Viel Glück!

Christoph
 

Kerstenk

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Ich habe gefragt ob es eine Art Vorbereitung gibt. Dies wurde verneint. Es käme Fachpraxis und Fachtheorie dran. Mehr hab ich nicht als Info.
Bei einem Freund hat man das auch so machen wollen, das Ziel war da, dass er es nicht besteht und man dann sagen kann, er hat keine Erfahrung. Er hat abgelehnt und hat mit dem Rechtsweg gedroht und ist durch gekommen (KFZ Gewerbe).
Klär erst mal ob für Deine Tätigkeit überhaupt ein Meistertitel gebraucht wird, denn es gibt viele Bereiche wo man keinen braucht. Ich bin seit über 30 Jahren im Holz selbstständig und bei der IHK. Ein Freund hatte sich mit Holzarbeiten angemeldet, Nebenerwerb, auch da hat man von abgesehen, nicht mal Kammer Beträge wollten sie, allerdings wurden ihm Auftragsarbeiten untersagt. Also Dinge fertigen und im Anschluss verkaufen, können sie nichts machen, einen Tisch auf Zuruf, oder Bauschreinerei das braucht einen Meister. "Serienfertigung" von Möbeln sind nicht Meister pflichtig. Und dann gibt es da noch den Wandergesellen, darüber weis ich allerdings nicht Bescheid.
Dem Finanzamt ist es übrigens vollkommen egal, was man macht, solange man fleißig alles angibt und keine Schwarzarbeit macht.

Edit: Ergänzung zu meiner Tätigkeit, auch ich habe keinen Meistertitel und brauche auch keinen, Vollerwerb Holzarbeiten.
 
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Christoph1981

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Weil ich mein Leben in der BRD verbringe (seit über 50 Jahren) und zudem selber im öffentlichen Dienst tätig bin (seit nahezu 20 Jahren) habe ich mir folgende Frage für solche Situationen angewöhnt: "Wo steht das genau bzw. wo kann ich das nachlesen?"

Und die Quelle gerne schriftlich erbitten, damit man sich darauf beziehen kann!

Habe schon häufig erlebt, dass dann gar keine Regelung vorhanden war oder die existierenden Regeln/Gesetze/Verordnungen etc. pp. andere Inhalte hatten oder Auslegungen zuliessen.

Man glaubt nicht, wie viele Menschen ein total überzeugendes Auftreten bei nahezu völliger Ahnungslosikeit hinbekommen :emoji_wink:
 

inselino

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"Wo steht das genau bzw. wo kann ich das nachlesen?"
Richtig und wichtig. Und wenn es absehbar ist, dass es hart auf hart kommt noch fragen wer diese Entscheidung verantwortet und gegen wen entsprechende Rechtsmittel einzulegen sind. Bei der Frage ist dann aber auch jegliche Kooperationsbereitschaft dahin, das sollte man sich vorher gut überlegen.

Auch schön, die Leute mit ihren eigenen Waffen schlagen. Einfach mal behaupten für eine andere Behörde (Finanzamt) bräuchtest du einen Nachweis über die rechtliche Grundlage auf der diese Sachkunde beruht damit du das steuerlich absetzen kannst. Oder irgendeine andere Geschichte. Und dann mal schauen ob die Kooperationsbereitschaft nicht schlagartig ansteigt.
 

Johannes

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Hallo,
du bist da jetzt in einem Bereich der historischen Selbstverwaltung. Die Handwerkskammern können das im diffusen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst organisieren. Die Prüfung wird aller Wahrscheinlichkeit vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Eventuell wirst du einfach zu einer Meisterprüfung als externer Teilnehmer eingeladen. Ich würde versuchen Kontakt zu einem der Prüfer aufzunehmen.

Obwohl,…, ich glaube ich würde eher eine Lösung ohne Meisterzwang anstreben.

Es grüßt Johannes
 

carsten

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Hallo

ich hab ehrlich gesagt noch nie etwas davon gehört/ gelesen dass einen HWK oder wer auch immer da einem Hobbybastler der seine Werke auf Märkten verkauft, "ans Bein pinkelt". Das sind ja meist irgendwelche Dekoartikel mehr Kunst als Handwerk. Nix wo man einem örtlichen Schreiner Konkurrenz macht. Mein erste Anlaufstelle wäre der Steuerberater. Die Wahrscheinlichkeit das sich das Finanzamt meldet sehe ich deutlich höher als HWK und CO.
 
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lunateide

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Hallo,
der Kollege will ja nicht schöne Dinge nach Kundenvorgaben herstellen, sondern vorhandenes verkaufen, wem es denn gefällt.
Er veräußert Eigentum.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diejenigen, die auf Weihnachtsmärkten oder Auktionen Schwibbögen, gedrechselte Schalen oder sonstige selbst gefertigte Dinge anbieten, irgendeinen Sachkundenachweis benötigen.
Notfalls kann er ja herstellen und die Ehefrau verkauft und die Ehefrau verkauf.

Gruß
Roland
 

Mathis

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Im Dorf in 'ner Stadt
Nun habe ich bei der Handwerkskammer Erkundigung eingeholt. In vielen Beiträgen hieß es "bloß keine schlafenden Hunde wecken", jedoch habe ich sonst keine Möglichkeit gesehen verlässliche Antworten zu bekommen.
Das war ein kapitaler Fehler.
Es gibt unendlich viele Menschen, die irgendwas herstellen und dann auf Märkten oder bei Etsy, Ebay oder gottweißwosonstwo verkaufen, duie haben sicher nicht errsta mal bei einer Handwerkskammer angefragt.

Wenn du etwas herstellst um es dann zu verkaufen, liegt ganz klar keine handwerkliche Tätigkeit vor, sondern ein Handel mit eigenen Produkten. Wenn du noch offenlegst, was das für Sachen sein sollen, also ob Frühstücksbrettchen, Kochlöffel, Kästchen, Leuchter , Pfeffermühlen, Tische und Kommoden wäre es noch klarer abzugrenzen, aber dein Fehler war es die HWK zu fragen.
Jetzt können die dich verfolgen, die geldgierigen Geier.
 

wirdelprumpft

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Die Gewerbeanmeldung geht ja an viele wie HWK/IHK usw. von daher hat man irgendeinen immer an der Backe sobald man alles offiziell anmeldet.
Die Frage ist halt als was man das Gewerbe anmeldet ohne das die Meisterpflicht zum Zug kommt bzw. Man nicht als Vollgewerk gilt. Letzteres zieht dann Beiträge bei Krankenkasse nach sich. „gefährliches Halbwissen off“:emoji_yum:
 

PrimaNoctis

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Verkaufst du auf Märkten oder im Internet oder beides?
Märkte sind klassisches Reisegewerbe, also kannst du den Weg ohne Meister gehen. Du darfst dann aber nicht über das Internet o. ä. verkaufen. Ob du auf Märkten richtige Möbel, Treppen oder Schneidbretter verkaufst, wäre rechtlich erstmal egal. Zuständigkeit: IHK.

Was @Kerstenk angeschnitten hat, sind Serienfertigungen gleicher Artikel, also kein Handwerk, sondern Industrie. Das könnte passen, wenn du z. B. die immer gleichen Vogelhäuschen baust, die der Kunde dann nicht auf Maß bestellt, sondern in "groß" oder "klein" auswählt und du es passend aus dem Regal ziehst. Zuständigkeit: IHK.

Über den Rest dahinter musst du dich dann natürlich vorher eingehend informieren, wollte nur diesen Gedanken noch einstreuen.
 

FredT

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Verkauf einfach deine Sachen bei ebay oder auf Trödelmärkten. Juckt keinen toten Gasmann. Wewr viel fragt, bekommt noch mehr Antworten, die er nicht braucht. Und es werden ja keine Millionenumsätze generierbar sein...
 

Andros1989

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Das ist ja das was ich auch gesagt habe, aber mir keiner so zugehört hat :emoji_grin:

Gewerbe angemeldet … Holz Dekoration genannt
Die Kammer hat sich gemeldet und von mir verlangt, dass ich einen Meistertitel Nachweise. Einen Anruf später war Ich Holzbildhauer, weil kein Meisterzwang und ich ihm sagte, dass ich Dekoration herstelle und die auf Märkte verkaufe.
War ein Anruf von 5 Minuten.
 

Demikow

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Hi Krummdübel,

um Deine Frage ganz klar zu beantworten: Ja, ist absolut machbar.
Dieser Sachkundenachweis der meisterähnlichen Fähigkeiten ist in eine jeweils 4 stündigen praktische und theoretische Prüfung unterteilt.
Ich glaube jetzt nicht, dass sich die HWK untereinander wesentlich unterscheiden.
Bei mir in Berlin war das zumindest so. Findet hintereinander an einem Tag statt.
Für den praktischen Teil bekommst Du zwei-drei Wochen vorher bei Bekanntgabe des Termins eine Werkzeug- und Materialliste, was Du mitzubringen hast. Was Du innerhalb von 4h bauen sollst, erfährst Du erst vor Ort. Du kannst anhand der Werkzeugliste aber schon zumindest Vermutungen anstellen, welche Fähigkeiten gestestet werden könnten und Dir ggf. noch was drauf schaffen.
Für den theoretischen Teil ist es sinnvoll, sich die Prüfungshefte der Gesellenprüfung geben zu lassen. Hat die Innung etliche auf Lager.
Ich habe mir 3 dieser Hefte für ein paar Euro geholt und dann war natürlich ein wenig pauken angesagt.
Die theoretische Prüfung ist quasi ein Querschnitt aller Gesellenprüfungen. Da werden natürlich auch Sachen abgefragt, die Du evtl. nie gemacht hast oder machen wirst ... Bautischlerei etc.
Du musst nur eine gewisse Prozentzahl erreichen, dann hast Du bestanden. Wenn Du es versemmelst, kannst Du auch wiederholen.

Lass Dich nicht bange machen, schon gar nicht von Leuten, die weder wissen was da genau vor sich geht oder geschweige denn dies selbst je gemacht haben. Ich habs geschafft ohne jemals Geselle gewesen zu sein und Du weißt ja zumindest schon, wie ne Meisterprüfung geht :emoji_wink:

Viel Glück!
 

H3ndr1x

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Verkaufst du auf Märkten oder im Internet oder beides?
Märkte sind klassisches Reisegewerbe, also kannst du den Weg ohne Meister gehen. Du darfst dann aber nicht über das Internet o. ä. verkaufen. Ob du auf Märkten richtige Möbel, Treppen oder Schneidbretter verkaufst, wäre rechtlich erstmal egal. Zuständigkeit: IHK.

Was @Kerstenk angeschnitten hat, sind Serienfertigungen gleicher Artikel, also kein Handwerk, sondern Industrie. Das könnte passen, wenn du z. B. die immer gleichen Vogelhäuschen baust, die der Kunde dann nicht auf Maß bestellt, sondern in "groß" oder "klein" auswählt und du es passend aus dem Regal ziehst. Zuständigkeit: IHK.

Über den Rest dahinter musst du dich dann natürlich vorher eingehend informieren, wollte nur diesen Gedanken noch einstreuen.
Wo steht das denn bitte mit dem Verbot des Internetverkaufs?
Bei meiner Recherche habe ich nichts dazu gefunden. Meisterzwang bestand somit auf Auftrags arbeiten. Alles andere kann man irgendwie regeln.
 

Krummdübel

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leider hat der TE noch nicht kundgetan, um was für Arbeiten es sich handelt, von daher kann man z.Z. nicht wirklich was zu sagen.
Ich würde sehr gerne u.a. Tische herstellen, da ich das gerne mache. Am liebsten nach eigens entworfenem Design und nicht nach irgendwelchen Vorgaben. Denkbar wären auch kleinere Holzartikel wie Kästchen, Boxen oder Dekosachen.
 

PrimaNoctis

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Wo steht das denn bitte mit dem Verbot des Internetverkaufs?
Bei meiner Recherche habe ich nichts dazu gefunden. Meisterzwang bestand somit auf Auftrags arbeiten. Alles andere kann man irgendwie regeln.
Das liegt daran, dass der Reisegewerbetreibende ohne vorhergehende Bestellung arbeiten und auf seine Kunden zugehen muss. Märkte sind daher ok, Anzeigen in der Zeitung (oder im Netz) mit "Rufen Sie mich an." gehen nicht. Mit o. g. Begriff findest du dazu mehr.
Wo steht das? §55 GewO.

Wenn du dazu bei deiner Recherche nichts gefunden hast, dann muss ich leider vermuten, dass du die falschen Begriffe hattest oder nicht viel gesucht hast.

2. Treffer bei Google zu "Reisegewerbe Vorgaben":
https://www.ihk.de/stuttgart/gruend...eldung-eines-unternehmens/reisegewerbe-685200
 
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