Hallo Jens
um den Ball einmal weiter so schön flach zu halten-
nein es braucht in NRW keinen Bestatter um einen
Verwandten sehr persönlich unter die Erde bringen
zu können. Unabhängig davon gibt es aber auch hier
eine Bestattungspflicht die mit einigen Auflagen auch
vom Gesetzgeber, den Verwaltungsbehörden, der dazu
zuständigen Rentenkammer und einigen anderen Stellen
möglichst zügig bearbeitet werden muss. Da die meisten
Hinterbliebenen diesen Teil der Hinterlassenschaft kaum
öfters durchgeführt haben, kann ein Bestatter in diesem
Bereich schon sehr hilfreich sein.
Der Beruf des Bestattungsgehilfen ist ein ordentlicher
Ausbildungsberuf mit 3jähriger Ausbildungszeit. Bei dem
Vorliegen von Kenntnissen kann dieser Beruf auch in der
berufsbegleitenden Form erlangt werden, es gibt für viele
Teile der Bestattungskultur Lehrgänge und für die Begleitung
der Hinterbliebenen bieten heute auch die Amtskirchen viele
Lehrgänge an.
Unabhängig vom formellen Rahmen einer Bestattung ist ein
solches Unternehmen auch noch ein Geschäft und muß so
auch den Regeln einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
folgen. Dazu gibt es auch den Meisterbrief im Bestatterhandwerk.
Als Tischlermeister bist du für die Führung eines Betriebes im
Sinne des Bestatterwesens berechtigt wenn du nachweisen kannst
das du durch Firmenübernahme die Gepflogenheiten beherrscht,
oder dir die notwendigen Kenntnisse sonstigst angeeignet hast.
Unabhängig davon gibt es in diesem Beruf viele Seiteneinsteiger,
die Kenntnisse aus dem kirchlichem Bereich mitbringen. Sehr oft
sind Theologen zu finden, die sich nicht mit den recht seltsamen
Lebensführungsprinzipien der röm.-kath. Kirche anfreunden.
Hier in Köln finden wir in diesem Beruf die ganze Bandbreite vom
Leiter des Karnevalszuges, Pfarrer die doch lieber eine ordentliche
Familie gründen wollten und ja auch durchaus Menschen die es so
auch in jedem Wirtschaftsunternehmen zu einer erfolgreichen Form
von Vermögensmehrung gebracht hätten. Die Welt ist halt recht bunt
und diese Menschen ermöglichen es eigentlich jedem Trauernden die
für seine Wünsche entsprechende Form finden zu können.
Ein nicht ganz unerheblicher Teil der Kosten einer Bestattung wird
aber von den Städten/Gemeinden abverlangt. Ob das wirklich ganz
gerechtfertigt ist kann ich so nicht wirklich beurteilen, immerhin ist
solch ein Friedhof ja auch öffentlicher Grund und die Friedhöfe sind
im weitesten Bereich Teile der Grünflächenämter. Da ja auch die Auf-
wendungen für den öffentlichen Bereich aus Steuerlast bedient werden
bin ich da nicht so ganz überzeugt von. Einige Bestattungsunternehmen
machen das aber auch schon in Eigenregie und in naher Zukunft wird
da auch ein gehöriger Druck auf die Kommunen zum Einsatz kommen.
Bin aber natürlich kein Bestatter und kann nur aus der Sicht eines
Zulieferers diese Problematik beurteilen können. Meine Mutter habe
ich aber in Köln ohne grosse Widerstände selber bestatten können, da
wurden nur die Kosten für die Grabstätte und die verwaltungstechnischen
Aufwendungen geltend gemacht. Der Transport der Leiche ist dabei aber
wirklich ein Pflichtteil und wer Spass an solchen Pingligkeiten haben mag,
der kann sich ja die Quittung für die pflichtgerechte Reinigung des Wagens
vom Transportunternehmen vorlegen lassen
Gruss Harald