Hallo mini,
... Keine brennbaren Materialien bis auf 80cm an den Kamin. Kaminbauer ist gerade da und rät mir dringend ab, weil der Schornsteinfeger das nicht abnimmt.
Da liegt Frau Kaminbauerin (ist die denn jetzt zu einem ER ohne IN mutiert?) aber völlig daneben.
Damit sie/er sich zum Fach gehörig fühlen kann, würde ich ihr/ihm dringend, doch wohl als Bettlektüre ausreichend, die MFeuV (bzw. die in jeweiliges Landesrecht umgesetzte Landes-FeuV) empfehlen, zu lesen und da besonders den Paragraphen 8, Absatz (2), Sätze 1 und 2. Dieser regelt eindeutig die Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen, Halbzitat:
"... 1. zu Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Mindestabstand von 2 cm ausreichend,
2. zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten, soweit die Ableitung der Wärme aus diesen Bauteilen nicht durch Wärmedämmung behindert wird, kein Mindestabstand erforderlich. ..."
Wechsele die Kaminbauerin, und du kannst deinen Traum der schwebenden Sitzbank (die Idee mit den Glasstützen, entkoppelt von der Wand zum Nachbarn, gefällt mir am besten) vielleicht doch noch relalisieren.
Da ich mir nicht vorstellen kann, dass eine gelernte Kaminbauerin die einschlägigen Regeln ihres Handwerks nicht kennen soll, kann ich mir durchaus vorstellen, dass auch andere Beweggründe existieren, um ein solches, schwebendes Sitzprojekt mittels 80cm abzuwürgen :rolleyes:
@bernd: Also keine Sorge, was die gestapelten Holzscheite an den Kaminaussenwänden in den Wohnungen unserer Freunde betrifft; das erlaubt die MFeuV sehr wohl (Ausnahme metallische Abgasanlagen OHNE Verkleidung mit MIndestdicke 11,5cm). Die MFeuV ist eine sehr nützliche, lebensrettende Sicherheitsnorm.
-- veter