"schwebende Bank" aus Bubinga Massivholz, bitte um Anregungen

Mini

ww-ahorn
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Ich verstehe es immer noch nicht, warum Du das meinst. :confused:Aber ich werde es nie erfahren! :emoji_grin:
 

Tob3

ww-ahorn
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Zuerst: Der Schreibtisch ist ja (sorry für den Ausdruck) geil =) Warum nicht die Bank im gleichen Stil? Auch mit den Stahlfüßen?
Bei der Diskussion um Profilformen würde ich mich enthalten, auch wenn ein U-Stahl kein I-Profil oder Doppel-T ist und ich da doch einiges dazu sagen könnte. Warum? Ich glaube nicht, dass das Profil entscheidend ist, sondern viel mehr
1. ..dessen Dimension (selbstverständlich auch die Ausrichtung)
2. (noch wichtiger) ... dessen Verankerung in der Mauer - die ich mir im Moment als - gelinde gesagt - durchaus problematisch vorstelle. Es sei denn, man geht von der Dimension des Profils in sehr große Regionen - was auch reizvoll sein könnte.

Wie von Ben vorgeschlagen würde ich ebenfalls über die nötige Tiefe nachdenken, denn falls 75cm angedacht sind wäre das ja (vermutlich gewollt) ein hemmungsloser Overkill - der aber so viel Sicht nimmt, dass man auch mit einer zurück gesetzten Unterkonstruktion (ggf. in der Wand gegen Kippen nach vorn gesichert) noch schwebende Optik haben könnte.

Grüße
Tobias

P.S: Ich habe wohl zu langsam geschrieben, so dass durch die letzten Beiträge der Kommentar hier kaum noch Inhalt hat :-/
 

dascello

ww-robinie
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Ok, ich versuche das nochmal aus anderem Blickwinkel:

Eine 70 mm Bohle mit Waldkante, das ist Fred-Feuerstein-Design. Ok, kann man ja mögen.
Eine freischwebende, wie auch immer fixierte Lösung ist Avantgarde, dazu passt die Waldkante nicht.

Deine Holde will das aber genau so, und das geht für mich nicht zusammen.

Ein grobes Gestell unter der groben Platte wäre in meinen Augen gegangen, allerdings nicht in Bubinga. Das schreit nach Eiche, Esche, evtl. noch Ahorn.

Freischwebend und im Avantgarde-Stil (ohne Waldkante sondern modern-schlicht) ginge auch in Bubinga - nach meinem Verständnis von Ästhetik.
Aber hier wäre die Befestigung an der Wand, wie fast alle anderen schreiben, High-End.

So, jetzt habe ich alles gesagt.

Es grüßt vom Rhein an die Ruhr


der Michael
 

bernd_chiangmai

ww-ahorn
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Keine brennbaren Materialien bis auf 80cm an den Kamin.

Kaminbauer ist gerade da und rät mir dringend ab, weil der Schornsteinfeger das nicht abnimmt. :eek:

das ist ja interessant... Da muss ich mich wohl gleich mal ans Telefon klemmen, nen Rundruf starten und Freunde und Bekannte vorwarnen. Alle Kamine, die ein "Holzfach" neben der Feuerstelle haben sind demnach illegal und nicht zulaessig ?

Ich meine der Kaminbauer wirds wissen, aber was ist denn in Deutschland ueberhaupt noch nicht reglementiert ?

Hoffe, Du bekommst das noch gut geregelt !

Gruss
Bernd
 

veter

ww-esche
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Hallo mini,

... Keine brennbaren Materialien bis auf 80cm an den Kamin. Kaminbauer ist gerade da und rät mir dringend ab, weil der Schornsteinfeger das nicht abnimmt. :eek:

Da liegt Frau Kaminbauerin (ist die denn jetzt zu einem ER ohne IN mutiert?) aber völlig daneben.

Damit sie/er sich zum Fach gehörig fühlen kann, würde ich ihr/ihm dringend, doch wohl als Bettlektüre ausreichend, die MFeuV (bzw. die in jeweiliges Landesrecht umgesetzte Landes-FeuV) empfehlen, zu lesen und da besonders den Paragraphen 8, Absatz (2), Sätze 1 und 2. Dieser regelt eindeutig die Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen, Halbzitat:

"... 1. zu Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Mindestabstand von 2 cm ausreichend,

2. zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten, soweit die Ableitung der Wärme aus diesen Bauteilen nicht durch Wärmedämmung behindert wird, kein Mindestabstand erforderlich. ..."

Wechsele die Kaminbauerin, und du kannst deinen Traum der schwebenden Sitzbank (die Idee mit den Glasstützen, entkoppelt von der Wand zum Nachbarn, gefällt mir am besten) vielleicht doch noch relalisieren.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass eine gelernte Kaminbauerin die einschlägigen Regeln ihres Handwerks nicht kennen soll, kann ich mir durchaus vorstellen, dass auch andere Beweggründe existieren, um ein solches, schwebendes Sitzprojekt mittels 80cm abzuwürgen :rolleyes:

@bernd: Also keine Sorge, was die gestapelten Holzscheite an den Kaminaussenwänden in den Wohnungen unserer Freunde betrifft; das erlaubt die MFeuV sehr wohl (Ausnahme metallische Abgasanlagen OHNE Verkleidung mit MIndestdicke 11,5cm). Die MFeuV ist eine sehr nützliche, lebensrettende Sicherheitsnorm.

-- veter
 

bernd_chiangmai

ww-ahorn
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Da liegt Frau Kaminbauerin (ist die denn jetzt zu einem ER ohne IN mutiert?) aber völlig daneben.

@bernd: Also keine Sorge, was die gestapelten Holzscheite an den Kaminaussenwänden in den Wohnungen unserer Freunde betrifft; das erlaubt die MFeuV sehr wohl (Ausnahme metallische Abgasanlagen OHNE Verkleidung mit MIndestdicke 11,5cm). Die MFeuV ist eine sehr nützliche, lebensrettende Sicherheitsnorm.
-- veter

Hi Veter,
Danke fuer die Richtigstellung. Ich konnte mir diese Vorschrift auch beim besten Willen nicht vorstellen, aber es gibt ja noch andere Rechtsgrundlagen, die hirnrissig sind, daher.....

Vielleicht hat jemand der Kaminbauerin als Ablenkungsmaneuver was gefluestert, weil die Bank geschmacklich nicht zusagt :emoji_slight_smile:

Gruss
Bernd
 

Haui57

ww-esche
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Die 80 cm beziehen sich, meine mich dran zu erinnern, das mir mal mein Schornsteinfeger das gesagt hat, auf den Bereich vor dem Ofen (Strahlungsbereich).

hier steht etwas dazu: Google-Ergebnis für https://www.kamdi24.de/images/content/Sicherheitsabstaende_Kaminoefen.jpg

Bei Sichtscheiben an den Seiten vergrößert sich dieser auf 80 cm.

Aber mal eine völlig andere Idee. Da du ja eine relativ tiefe Bank bauen willst, könnte ich mir vorstellen, diese mit dekorativen Ketten von der Vorderkante der Bank schräg nach oben abzufangen. Ev. sogar dazu aus dem gleichen Holz eine Rückenlehne fertigen um daran die Ketten zu befestigen.
Mag sein, dass das Schwachsinn ist. Mal sehen, wer mir jetzt den Kopf abreißt. :eek:
 
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