Hallo liebe Kollegen,
ich spiele mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen.
Ich habe vor ca. 20 Jahren in Österreich die 4 jährige Fachschule für Tischlerei und Raumgestaltung absolviert und anschließend 3 Jahre Halbtags in einer Tischlerei gearbeitet und am Abend eine Abendschule (Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk) absolviert und mit der Matura (Abitur) abgeschlossen.
Dann habe ich in der gleichen Tischlerei ca. 8 Jahre in der Arbeitsvorbereitung gearbeitet.
Durch verschiedene Gründe habe ich dann eine Krankenpflegeschule besucht und arbeite seitdem (ca. 15 Jahre) als dipl. Krankenpfleger. (bin jetzt 44 Jahre).
Mein Plan wäre es nun meine Krankenpflegerische Tätigkeit auf 50% zu reduzieren und die restlichen 50% als selbstständiger Tischler offiziell zu arbeiten (die geeignete Infrastruktur habe ich).
Nun meine Frage an Euch:
- bisher dachte ich, dass für die Selbstständigkeit ein Meistertitel unbedingt notwendig ist.
Nachdem ich mich jetzt einwenig schlau gemacht habe müßte es jedoch mit meiner Ausbildung auch möglich sein, den Befähigungsnachweis den die Wirtschaftskammer fordert zu erlangen.
Kann mir von euch wer sagen ob ich da richtig liege oder ist mein Ansinnen schon rechtlich gesehen zum Scheitern verurteilt.
Vorteile meiner "Kombination":
Fixes Grundgehalt durch Tätigkeit im Krankenhaus
Flexible Arbeitszeiten
Ausgleichende Tätigkeit in der Werkstatt
Betrieb kann langsam Wachsen, finanzieller Druck wenig.
Infrastruktur schuldenfrei vorhanden.
Was meint Ihr?
Vielen Dank für eure Meinung / bzw. Infos.
Harald
ich spiele mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen.
Ich habe vor ca. 20 Jahren in Österreich die 4 jährige Fachschule für Tischlerei und Raumgestaltung absolviert und anschließend 3 Jahre Halbtags in einer Tischlerei gearbeitet und am Abend eine Abendschule (Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk) absolviert und mit der Matura (Abitur) abgeschlossen.
Dann habe ich in der gleichen Tischlerei ca. 8 Jahre in der Arbeitsvorbereitung gearbeitet.
Durch verschiedene Gründe habe ich dann eine Krankenpflegeschule besucht und arbeite seitdem (ca. 15 Jahre) als dipl. Krankenpfleger. (bin jetzt 44 Jahre).
Mein Plan wäre es nun meine Krankenpflegerische Tätigkeit auf 50% zu reduzieren und die restlichen 50% als selbstständiger Tischler offiziell zu arbeiten (die geeignete Infrastruktur habe ich).
Nun meine Frage an Euch:
- bisher dachte ich, dass für die Selbstständigkeit ein Meistertitel unbedingt notwendig ist.
Nachdem ich mich jetzt einwenig schlau gemacht habe müßte es jedoch mit meiner Ausbildung auch möglich sein, den Befähigungsnachweis den die Wirtschaftskammer fordert zu erlangen.
Kann mir von euch wer sagen ob ich da richtig liege oder ist mein Ansinnen schon rechtlich gesehen zum Scheitern verurteilt.
Vorteile meiner "Kombination":
Fixes Grundgehalt durch Tätigkeit im Krankenhaus
Flexible Arbeitszeiten
Ausgleichende Tätigkeit in der Werkstatt
Betrieb kann langsam Wachsen, finanzieller Druck wenig.
Infrastruktur schuldenfrei vorhanden.
Was meint Ihr?
Vielen Dank für eure Meinung / bzw. Infos.
Harald