Selbst gefällte Haselnuss-Stämme für Baumhaus

Ben Benson

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Das war „früher“ so, seit mindestens 20 Jahren sind auch Erstdurchforstungen kostendeckend, es werden normalerweise auch Gewinne gemacht. In der anhaltenden Käferproblematik ist natürlich alles durcheinander geraten.
 

Friederich

ww-robinie
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Ich wüsste jetzt nicht, warum der Waldbauer das Umschneiden von ein paar Fi-Stangen nicht erlauben sollte.
Dafür braucht man doch keine Erfahrung.
 

schrauber-at-work

ww-robinie
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Ich wüsste jetzt nicht, warum der Waldbauer das Umschneiden von ein paar Fi-Stangen nicht erlauben sollte.
Dafür braucht man doch keine Erfahrung.
Mal davon abgesehen dass wir in unserem Wald quasi keine Fichten (ein paar Ausnahmen gibt es) haben würden wir nie und nimmer irgend jemanden den wir nicht kennen und wissen dass er das qualifiziert kann einfach mal so was umschubsen lassen.
Frage der Haftung und des Schadens die er dabei anrichten kann.
Kenne auch keine anderen Waldbesitzer die da einfach mal irgend jemanden was umschneiden lassen.
Den Waldbesitzer danach fragen kann man ja, in 99% der Fälle haut der die zwei Spargel selbst raus.
Was ich bei Durchforstungen (als diese im Staatswald noch an private vergeben wurde) an Schäden (Krone/ Äste) an benachbarten Bäumen, am Boden (da fahr ich mal mit meinem Traktor rein) und Risken ("Hänger" einfach hängen lassen, der Wind wirds schon runterholen).....gesehen hab ist nicht ohne.
Nicht umsonst werden Durchforstungen nur noch in sehr (sehr) seltenen Ausnahmefällen (Förster kennt denjenigen seit Jahren und weiß dass er gute Arbeit macht, ehemalige Forstwirte.....) an private vergeben.

Gruß SAW
 

Mitglied 30872

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...Nicht umsonst werden Durchforstungen nur noch in sehr (sehr) seltenen Ausnahmefällen (Förster kennt denjenigen seit Jahren und weiß dass er gute Arbeit macht, ehemalige Forstwirte.....) an private vergeben...
Nur mal am Rande: In allen Landesforstverwaltungen wird schon seit vielen Jahren der weit überwiegenden Anteil des Holzeinschlages durch Private erledigt.
 

U.Tho

ww-robinie
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in der Regel Forstunternehmer
Ich würde mal mutmaßen, da öffentliche Gelder im Spiel sind, dass diese Leistungen ausgeschrieben werden oder? @Túrin
Bei uns ist da auch ein Forstunternehmen, wobei die an privat verkauften Hölzer von den Leuten selber abgeholt werden, mit Traktor oder auch PKW mit Hänger (schneiden das vor Ort gleich kurz).
 

Mitglied 30872

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Ich würde mal mutmaßen, da öffentliche Gelder im Spiel sind, dass diese Leistungen ausgeschrieben werden oder? @Túrin
Bei uns ist da auch ein Forstunternehmen, wobei die an privat verkauften Hölzer von den Leuten selber abgeholt werden, mit Traktor oder auch PKW mit Hänger (schneiden das vor Ort gleich kurz).
Ja, solche Leistungen werden ausgeschrieben. Entsprechend Haushaltsordnung. Auch im Kommunalwald.
 

Mitglied 30872

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...Frage der Haftung und des Schadens die er dabei anrichten kann...
Dazu noch eine Info der SVLFG:
Im Rahmen bspw. der Brennholzselbstwerbung besteht kein Beschäftigungsverhältnis zum Waldbesitzer. Er ist insofern von Versicherungsansprüchen eines Geschädigten frei gestellt, ausser Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Selbstwerber haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
 

Friederich

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Schäden (Krone/ Äste)
Wüsste jetzt nicht, wie man beim Umschneiden von Fi-Stangen Schäden am Bestand verusachen könnte.
Das Einzigste sind Rückeschäden, und da sind die häufig eingesetzten Gewerblichen, die unter enormem Zeitdruck stehen, bestimmt viel rücksichtsloser als ein Kleinselbstwerber, der nur ein paar Stangen benötigt. Diesem kann man ja ohne weiteres auch vorschreiben, die Stangen gleich im Bestand nach seinem Bedarf abzulängen und von Hand herauszuziehen. Was er ja wohl sowieso machen würde, bei solchen Kleinstmengen.

Letztendlich aber alls Streit um des Kaisers Bart, denn auch wenn man schon vom Besitzer gerückte und aufgearbeitete Stangen kauft, ist der Preis dennoch vergleichsweise minimal.
 
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schrauber-at-work

ww-robinie
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Neuenburg am Rhein
Dazu noch eine Info der SVLFG:
Im Rahmen bspw. der Brennholzselbstwerbung besteht kein Beschäftigungsverhältnis zum Waldbesitzer. Er ist insofern von Versicherungsansprüchen eines Geschädigten frei gestellt, ausser Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Selbstwerber haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
Das ist mir geläufig, mir ging es eher um Schäden dritter wenn er einen "Hänger" hängen lässt und es einen Wanderer, Jogger oder wen auch immer Verletzt oder gar erschlägt. Wegesicherung obligt dem Waldeigner.

Gruß SAW
 

Akwaaba

ww-birke
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Also mir ist das mit 37 Abs 1 satz 2 und weitergehenden so bekannt. Im Wald sind Gefahren durch Bäume nicht Dein Problem. Während fällen, rücken, aufarbeiten kannst die Wege ohnehin mit Flatterband sperren.
 
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