Ben Benson
ww-ahorn
Das war „früher“ so, seit mindestens 20 Jahren sind auch Erstdurchforstungen kostendeckend, es werden normalerweise auch Gewinne gemacht. In der anhaltenden Käferproblematik ist natürlich alles durcheinander geraten.
Ich weiß nicht ob ein Waldbauer jemanden ohne Erfahrung durchforsten lässt.Üblicherweise hat der Waldbauer mehr Schwachholzstangen als ihm lieb ist. Diese Durchforstung ist idR nicht kostendeckend, so dass er eigentlich froh sein dürfte, wenn ihm jemand diese Arbeit abnimmt.
Nein wird er sicher nicht, zumindest bei uns. Der MS Schein is sowieso Pflicht, aber selbst mit lässt bei uns kein Bauer jemanden privat in seinen Wald. Da müsste man sich schon seeeehr gut kennen.Ich weiß nicht ob ein Waldbauer jemanden ohne Erfahrung durchforsten lässt.
...würde ich das Haus mit Terrasse eher auf eine Seite hin bauen und mit zwei Stützen abstützen...
Mal davon abgesehen dass wir in unserem Wald quasi keine Fichten (ein paar Ausnahmen gibt es) haben würden wir nie und nimmer irgend jemanden den wir nicht kennen und wissen dass er das qualifiziert kann einfach mal so was umschubsen lassen.Ich wüsste jetzt nicht, warum der Waldbauer das Umschneiden von ein paar Fi-Stangen nicht erlauben sollte.
Dafür braucht man doch keine Erfahrung.
Nur mal am Rande: In allen Landesforstverwaltungen wird schon seit vielen Jahren der weit überwiegenden Anteil des Holzeinschlages durch Private erledigt....Nicht umsonst werden Durchforstungen nur noch in sehr (sehr) seltenen Ausnahmefällen (Förster kennt denjenigen seit Jahren und weiß dass er gute Arbeit macht, ehemalige Forstwirte.....) an private vergeben...
Das schon, sind aber in der Regel Forstunternehmer/ -unternehmen mit entsprechender Ausstattung und Personal. kNicht der Brennofenholzer mit Kettensäge.In allen Landesforstverwaltungen wird schon seit vielen Jahren der weit überwiegenden Anteil des Holzeinschlages durch Private erledigt
Ich würde mal mutmaßen, da öffentliche Gelder im Spiel sind, dass diese Leistungen ausgeschrieben werden oder? @Túrinin der Regel Forstunternehmer
Ja, solche Leistungen werden ausgeschrieben. Entsprechend Haushaltsordnung. Auch im Kommunalwald.Ich würde mal mutmaßen, da öffentliche Gelder im Spiel sind, dass diese Leistungen ausgeschrieben werden oder? @Túrin
Bei uns ist da auch ein Forstunternehmen, wobei die an privat verkauften Hölzer von den Leuten selber abgeholt werden, mit Traktor oder auch PKW mit Hänger (schneiden das vor Ort gleich kurz).
Dazu noch eine Info der SVLFG:...Frage der Haftung und des Schadens die er dabei anrichten kann...
Wüsste jetzt nicht, wie man beim Umschneiden von Fi-Stangen Schäden am Bestand verusachen könnte.Schäden (Krone/ Äste)
Das ist mir geläufig, mir ging es eher um Schäden dritter wenn er einen "Hänger" hängen lässt und es einen Wanderer, Jogger oder wen auch immer Verletzt oder gar erschlägt. Wegesicherung obligt dem Waldeigner.Dazu noch eine Info der SVLFG:
Im Rahmen bspw. der Brennholzselbstwerbung besteht kein Beschäftigungsverhältnis zum Waldbesitzer. Er ist insofern von Versicherungsansprüchen eines Geschädigten frei gestellt, ausser Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Selbstwerber haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
Welches Gesetz meinst Du?Also mir ist das mit 37 Abs 1 satz 2 und weitergehenden so bekannt...