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Hallo,
ich habe einige jahre ein werkstatt gehabt und dort alte motorroller repariert und restauriert. das war natürlich einigen mitbewerbern ein dorn im auge und die haben mich beim ordnungsamt angeschi..... eines tages standen dann die kollegen von der abteilung zur bekämpfung der schwarzarbeit bei mir im laden und wollten mir die hölle heiß machen. aber.............
die handwerkskammer hat mich darauf hingewiesen, das es im handwerksrecht eine ausnahmeregelung gibt. diese besagt, das wenn man das geschäft alleine (keine aushilfen, kein 2. mann) betreibt und nicht mehr an umsatz macht wie ein alleine arbeitender meister, das man dann auch einen handwerksbetrieb betreiben darf. das ganze ist natürlich hinfällig, wenn man sich hilfe holt.
ich gehe mal davon aus, das es im holzhandwerk ähnlich oder sogar gleich ist.
gruß
Hallo,
ich habe einige jahre ein werkstatt gehabt und dort alte motorroller repariert und restauriert. das war natürlich einigen mitbewerbern ein dorn im auge und die haben mich beim ordnungsamt angeschi..... eines tages standen dann die kollegen von der abteilung zur bekämpfung der schwarzarbeit bei mir im laden und wollten mir die hölle heiß machen. aber.............
die handwerkskammer hat mich darauf hingewiesen, das es im handwerksrecht eine ausnahmeregelung gibt. diese besagt, das wenn man das geschäft alleine (keine aushilfen, kein 2. mann) betreibt und nicht mehr an umsatz macht wie ein alleine arbeitender meister, das man dann auch einen handwerksbetrieb betreiben darf. das ganze ist natürlich hinfällig, wenn man sich hilfe holt.
ich gehe mal davon aus, das es im holzhandwerk ähnlich oder sogar gleich ist.
gruß