Hallo,
was mich schon immer mal wieder beschäftigt hat ist die Frage, wie die sehr niedrigen Werte der zulässigen Holzstaubkonzentration in der Luft in einer Tischlerei mit den subjektiven Erleben zusammenpassen? Meines Wissens - und ich möchte das gerade nicht nachschlagen - darf ein Kubikmeters Luft in einer Tischlerei Holzstaub im Milligramm- Bereich enthalten. Deswegen müssen ja auch alle Maschinen mit Reinluftabsaugungen abgesaugt werden und man saugt die Handmaschinen (heutzutage) im Prinzip durchgängig mit dem Staubsauger ab. Soweit so gut.
In meiner Erinnerung hat sich in jeder Werkstatt in der ich bisher gearbeitet habe binnen Tagen eine Staubschicht auf allem gebildet. Ein guter Indikator waren dabei immer Möbel, die noch ein paar Tage auf ihre Auslieferung warten mussten. Zugegebenermaßen wurden in den Werkstätten die Fußböden nicht gesaugt sondern gefegt und die Maschinen abgeblasen - beides natürlich nicht BG-konform.
Hat es vielleicht mit den Prüfverfahren zu tun? Wird der Staubgehalt am Auslass der Absaugung gemessen und daher jener Staub, der nicht abgesaugt wird gar nicht erst betrachtet? Hat irgendjemand von Euch jemals erlebt, dass die BG mal eine Werkstatt in dieser Hinsicht konkret überprüft hätte?
was mich schon immer mal wieder beschäftigt hat ist die Frage, wie die sehr niedrigen Werte der zulässigen Holzstaubkonzentration in der Luft in einer Tischlerei mit den subjektiven Erleben zusammenpassen? Meines Wissens - und ich möchte das gerade nicht nachschlagen - darf ein Kubikmeters Luft in einer Tischlerei Holzstaub im Milligramm- Bereich enthalten. Deswegen müssen ja auch alle Maschinen mit Reinluftabsaugungen abgesaugt werden und man saugt die Handmaschinen (heutzutage) im Prinzip durchgängig mit dem Staubsauger ab. Soweit so gut.
In meiner Erinnerung hat sich in jeder Werkstatt in der ich bisher gearbeitet habe binnen Tagen eine Staubschicht auf allem gebildet. Ein guter Indikator waren dabei immer Möbel, die noch ein paar Tage auf ihre Auslieferung warten mussten. Zugegebenermaßen wurden in den Werkstätten die Fußböden nicht gesaugt sondern gefegt und die Maschinen abgeblasen - beides natürlich nicht BG-konform.
Hat es vielleicht mit den Prüfverfahren zu tun? Wird der Staubgehalt am Auslass der Absaugung gemessen und daher jener Staub, der nicht abgesaugt wird gar nicht erst betrachtet? Hat irgendjemand von Euch jemals erlebt, dass die BG mal eine Werkstatt in dieser Hinsicht konkret überprüft hätte?