Strom zum E Auto Laden verkaufen...

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Hi zusammen, wo wir schon so schöne Themen wie Balkonkraftwerk hier haben....:

Wie steht es eigentlich drum wenn man Strom von seiner Ladebox an Nachbarn verkaufen will? Wisst ihr da was zu ? Mieterstrom ist ja mega aufwendig...

Jede Werkstatt ist ja eigentlich prädisziniert dafür: Starkstrom liegt eh, und ne Wallbox auch oft. Jetzt haben die Wallboxen natürlich meist keine "geeichten" Zähler, aber oft die Möglichkeit RFID einzurichten mit Zutrittskarten für Gäste wo der Strom pro Karte dann auch gezählt wird.. halt nicht geeicht. Kann man den dann problemlos mit X Cent pro Kwh weiterverkaufen? oder seht ihr da rechtliche Hürden...
 

Gelöscht stwe

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"Einfach so" wird das nicht gehen, du trittst in dem Fall ja als Gewerbetreibender auf und musst entsprechende Steuern zahlen. Google doch Mal nach "Ladesäule betreiben". Z.b. das erste Ergebnis: https://www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/blog/2021/-stromtankstelle-betreiben-80214#
Eine eichsrechtskonforme Wallbox für gewerbliche Anwendungen in Unternehmen startet bei etwa 1.700 Euro inklusive Montage und Inbetriebnahme.
Ihre Ladestation kann sogar zum Businesscase werden. Mit dem Business-as-a-Service-Modell können Sie die eigene Ladeinfrastruktur und dahinterliegende CPO (Chargepoint Operator) und EMP (E-Mobility Provider) Services als Business-Modell betreiben. Die Erlöse aus den Ladevorgängen der Endnutzer werden refundiert. Das bedeutet konkret: der Anbieter der Ladestation, also Ihr Unternehmen, erhält eine Provison aus den bezahlten Ladevorgängen.
 
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Hi stimmt habe vergessen zu erwähnen wenn jemand eine gewerbliche Schreinerei betreibt - why not die Einnahmen werden dann als Einnahmen verbucht...also korrekt verbucht...

Das Business as a Service von Mainova ist ver**** du sollst installationskosten und Grundstück zahlen und nur wenn getankt wird eine Provision erhalten. ..

Wenn du unter den 11 KW Ladeleistung bleibst... gibt es etwas was rechtlichen dagegen spricht frei zu verkaufen?
 

Nesta

ww-buche
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Hab mir das auch Mal überlegt und hab dann festgestellt, dass man sowas auch als Verein anmelden kann und ggf.zusätzliche Forderungen für die Anlage geboten werden. Unterm Strich war es mir dann doch zu mühsam :emoji_sweat:
 

FredT

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Kannst dich mit einem Nachbarn absprechen; nachbarliche Hilfe. Und wenn es dann das Bier von ihm gibt, ist es nicht gewerblich...
 
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Aber Spaß beiseite, was ich weiß ist das du alles über 11 KW als Ladestation offiziell anmelden musst und vor allem Ladestationen darüber regelbar vom Netzbetreiber auslegen musst - was aber wenn du bei 11 KW bleibst?

Dein Holz Mehl Brötchen etc kannst du auch pie mal Daumen verkaufen wie du lustig bist wieso nicht deinen Strom. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist das es da eine blöde Regel gibt das die Menge geeicht erfasst werden muss wie bei Tankstellen?
 
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was soll das bringen willst du wie ein Tankwart neben der Säule stehen und manuell vom geeichten zwischenzähler ablesen und auf Papier mit dem Kennzeichen notieren?
 

RUMBA

ww-buche
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Da wird es Dunkel denke ich.

Ausser Du willst jedem ne Rechnung schreiben.

Aber hier sind doch sehr viele Stellen involviert.
Erstmal FInanzamt, dann der Netzbetreiber, dann der Stromlieferant usw.

Dem Finanzamt ist es wahrscheinlich relativ egal, solange es Rechnungen, Dokumentationen usw. gibt.
Du kaufst Ware ein und verkaufst diese weiter. Mit Gewinn natürlich. Darauf können die ne Steuer erheben.
Wenn kein Gewinn, kann es Liebhaberei sein und dann ist auch jedwege steuerliche Abschreibung der Wallbox usw. hinfällig.

Das Finanzamt betrachtet ja nur, das steuerlich wichtige.

Aber jetzt kommt der Netzbetreiber und der Stromlieferant.
Ich glaube die meisten Netzanschlüße sind bis max 20kw ausgelegt (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
Der will dann natürlich nicht, das 24/7 da auch die 20kw draus gezogen werden.

Dann Dein Stromlieferant,
der freut sich vielleicht nicht, da ja jetzt die Preisgarantien schwieriger zu halten sind und Dein Verbrauch auf einmal durch die Decke geht.

Und die persönliche Abrechnung, es muss ja jede Kwh dann zugeordnet werden. Das ist das schwierigste vielleicht.
Hab kein E-Auto und auch keine Wallbox.
Wenn das Auto aber mit der Box reden kann.
Also hier ist Auto ich hänge dran und hab jetzt soviel geladen.
Und die Wallbox sagt: Ja verstehe, xyz. Ich schreib es auf.
Dann hast Du Daten für die Abrechnung. Macht es einfacher.

Aber ich habe auch immer viel von Verlusten gehört, bei Wechsel in Gleich usw.

Also wird das dann um irgendwie wirtschaftlich zu sein, auf einen doch sehr hohen VK pro Kwh hinauslaufen. Auch wenn der Kwh Einkauf niedrig ist.

Ausser es bleibt dunkel.

Aber bei 10 E-Autos a Wochenbedarf von 25 kwh (geschätzt) Haben wir 1000kwh im Monat mehr, was mitunter auffällt, da es 12k Kwh pro jahr dann mehr sind.

Was halt wichtig ist, welche Leistung der Netzbetreiber bietet und was der Stromlieferant dann sagt.
Wenn du für die 10 E-Autos Parkplätze und Wallboxen hast, kannste rein in der Therorie, die dann jeweils mit 1,1kw laden.
Kommste nicht über die 11kw
Aber dann würd ich eher die normale Schuko nehmen. da kannste mehr Leistung abfragen, als mit der Walbox,
aber klar, der Hausanschluß ist dann sehr am Limit.
Da sollte ne gute Unterverteilung sein usw.

UNd ich kein Elektriker.

MfG, Rumba
 
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Aber jetzt kommt der Netzbetreiber und der Stromlieferant.
Ich glaube die meisten Netzanschlüße sind bis max 20kw ausgelegt (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
Der will dann natürlich nicht, das 24/7 da auch die 20kw draus gezogen werden.

Dann Dein Stromlieferant,
der freut sich vielleicht nicht, da ja jetzt die Preisgarantien schwieriger zu halten sind und Dein Verbrauch auf einmal durch die Decke geht.

Und die persönliche Abrechnung, es muss ja jede Kwh dann zugeordnet werden. Das ist das schwierigste vielleicht.
Hab kein E-Auto und auch keine Wallbox.
Wenn das Auto aber mit der Box reden kann.
Also hier ist Auto ich hänge dran und hab jetzt soviel geladen.
Und die Wallbox sagt: Ja verstehe, xyz. Ich schreib es auf.
Dann hast Du Daten für die Abrechnung. Macht es einfacher.



MfG, Rumba

In dem Fall ist die Absicherung vom Haus und Unterverteilung Top, ist wie gesagt ja Gewerbe.

Darum ist ein Mehrverbrauch auch egal, ist ein Gewerblicher Vertrag, d.h. dem Stromlieferanten bewusst das ein Betrieb dran hängt mit schwankenden Lasten...

Die Persönliche Abrechnung ist in der Tat das einfachste: Jeder Nutzer hält seine Karte vor dem Tanken an die Wallbox, die protokolliert welche Karte wieviel KhW gezogen hat...Daraus schreibst du dann manuell eine Rechnung. Es gibt nur einen Stecker, die wechseln sich munter mit 11 KW ab... (mit 11 KW hast du die Karre ja in 4-5 Stunden voll...)

Wie gesagt mein Gedanke war nur ob es irgendeine verrückte Regel gibtdas du Strom nur aus geeichten Messungen verkaufen darfst oder...
 

KalterBach

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was soll das bringen willst du wie ein Tankwart neben der Säule stehen und manuell vom geeichten zwischenzähler ablesen und auf Papier mit dem Kennzeichen notieren?

Es soll ja auch elektronische Logger geben...

Manch einer hat ein gesundes Verhältnis mit dem Nachbarn und man bespricht unter Nachbarn, wie viel Strom geladen wurde. Dazu bieten sich Apps oder aber das Bordsystem des Autos an.
 
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Es soll ja auch elektronische Logger geben...

Manch einer hat ein gesundes Verhältnis mit dem Nachbarn und man bespricht unter Nachbarn, wie viel Strom geladen wurde. Dazu bieten sich Apps oder aber das Bordsystem des Autos an.

entweder schreib ich nicht klar genug oder es kommen wirklich so viele Antworten von Leuten die meine Post nicht komplett gelesen haben...:emoji_slight_smile:

Post 1: "aber oft die Möglichkeit RFID einzurichten mit Zutrittskarten für Gäste wo der Strom pro Karte dann auch gezählt wird."

genau das können die Boxen meist, versteh nicht was der Hinweiß von Carsten dann meint - und nach deiner Logik kannste ja auch in der Kneipe wieder den Bierdeckel einführen der am Ende des Monats auf Vertrauen ausgelöst wird. Was du schreibst funktioniert vielleicht im Dorf aber nicht in einem Neubauquartier in der Großstadt.

Nochmal es geht nicht um das WIE ich am besten erfasst. Sondern nur darum ob es eine gesetzliche Grundlage gibt die verhindert das du in freier Marktwirtschaft deine Preise festlegst und ungeeicht erfasst und verkaufst... Dem Kunden ist das ja in dem Moment klar weil kommuniziert und es geht auch nicht um das Finanzamt da wird alles angegeben an Ein und Ausgaben...

Komischerweise ist "Mieterstrom" bei Solar ja auch nicht so einfach möglich obwohl sich da vielleicht auch alle Parteien einig sind und wollen...
 

ChristophW

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Bedenke aber das du ggf. den Geschäftszweck deines Unternehmens erweitern müsstest, so rein offiziell...
Ich finde den Artikel leider nicht online daher aus dem Gedächtnis:

Zur Corona Zeit gab es eine Mwst. Senkung in der Gastronomie bei der Abgabe von Speisen, Getränke waren ausgeschlossen von der Regelung!
Es soll nun Lokalitäten gegeben haben wo du eine Schüssel Erdnüssen für 5€ bestellen konntest und dazu ein Freigetränk bekahmst...

Will sagen wenn man bei dir ein Holzklotz kaufen kann und in der Wartezeit sein Auto kostenlose laden dürfte.... :emoji_spy:
 

KalterBach

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entweder schreib ich nicht klar genug oder es kommen wirklich so viele Antworten von Leuten die meine Post nicht komplett gelesen haben...:emoji_slight_smile:

Ersteres. :emoji_sunglasses:

Sondern nur darum ob es eine gesetzliche Grundlage gibt die verhindert das du in freier Marktwirtschaft deine Preise festlegst und ungeeicht erfasst und verkaufst...

Das regelt doch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Schon nach dem bisher geltenden Recht war jede natürliche oder juristische Person, die Strom an Dritte abgab, sog. Elektrizitätsversorgungsunternehmen bzw. Stromlieferant im Sinne des EEG.

Quelle

Sprich Du musst alle Auflagen für den Verkauf des Stroms erfüllen.

Im Zuge der guten Lobby-Arbeit der EVUs wird es da sicher zukünftig keine Erleichterung für Privatpersonen geben. Im Gegenteil, wenn man sieht wie viel StartUps es im Bereich so genannter „Virtueller Kraftwerke“ gibt, bei denen Du als PV-Anlagen-Betreiber Deinen überschüssigen Solarstrom zu einem festen Preis und einer kleinen Gebühr (in Summe etwas geringer als die Einspeisevergütung nach EEG) an ein „grün gewaschenes“ (Neu-Deutsch „Green Washing“) Unternehmen verkaufst, welches Dir aus Marketing-Gründen etwas von Genossenschaft, Umweltaktionismus und Gemeinschaftsgefühl vermittelt und im Hintergrund steht wer?
 

Mitglied 59145

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Ersteres. :emoji_sunglasses:



Das regelt doch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).



Quelle

Sprich Du musst alle Auflagen für den Verkauf des Stroms erfüllen.

Im Zuge der guten Lobby-Arbeit der EVUs wird es da sicher zukünftig keine Erleichterung für Privatpersonen geben. Im Gegenteil, wenn man sieht wie viel StartUps es im Bereich so genannter „Virtueller Kraftwerke“ gibt, bei denen Du als PV-Anlagen-Betreiber Deinen überschüssigen Solarstrom zu einem festen Preis und einer kleinen Gebühr (in Summe etwas geringer als die Einspeisevergütung nach EEG) an ein „grün gewaschenes“ (Neu-Deutsch „Green Washing“) Unternehmen verkaufst, welches Dir aus Marketing-Gründen etwas von Genossenschaft, Umweltaktionismus und Gemeinschaftsgefühl vermittelt und im Hintergrund steht wer?

Das steht doch aber bestimmt im Vertrag mit demStromlieferanten, zumindest der Hinweis darauf?
 

Nesta

ww-buche
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Wenn dein Stromverbrauch steigt musst du ggf. Strombezugsrechte nachkaufen. Das ist zumindest in Österreich so. Als normaler Haushalt hast zu z.b. das Recht auf 3,5 bis 4 kW, he nach Anbieter. Kommst du über 10.000kWh musst du Rechte nachkaufen.
Bei unserem EVU sind das aber "nur" 250€ pro kW (einmalig). Wie das bei einem Gewerbe ist kann ich nicht sagen.
Bis 11kW ist die wallbox meldepflichtig, darüber Genehmigungspflichtig. Das ist in D so weit ich weiß überall so, bei uns natürlich abhängig von EVU..
 

Free

ww-robinie
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Guten Morgen,

ich habe den Threat nicht ganz gelesen, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.
Ich habe seit 1,5 Jahren ein E-Auto und seit Juni ne PV Anlage (12,4 kwp) mit Wall Box im Betrieb. Habe über diese Frage auch schonmal nachgedacht. Für mich besteht das Hauptproblem darin, dass ja nur dann Strom getankt werden kann, wenn die Anlage genau zu diesem Zeitpunkt ausreichend produziert. Bei mir kann ich zwischen volle Pulle (dann wird so viel Strom wie möglich aus der PV genommen und der Rest aus dem Netz bezogen) und PV optimert (dann lädt die Anlage grob mit dem, was zur Verfügung steht) unterschieden. Aber hier spielen aus meiner Sicht zwei Faktoren eine wichtige Rolle.
Einmal, dass selbst bei meinem VW UP zum Laden mindestens ca. 2,8kw fließen müssen. Dies dürfte bei vielen größeren Modellen noch mal deutlich mehr sein. Stehen z.B. gerade nur 1,5kw aus der PV zur Verfügung, bezieht die Anlage automatisch die fehlenden 1,3kw aus dem Netz (oder Speicher, wenn vorhanden).
Darüber hinaus ist es so, dass meine 12,4kwp seltenst wirklich durchgehend die KW Zahl durchgehend produziert, die ich zum volle Pulle laden benötige. Der UP zieht schon "nur" maximal 7,5kwh, auch hier liegt der Wert bei anderen Fahrzeugen weit höher. Wenns gut läuft hab ich mal ne Zeit lang 8,2 kwh max. Produktion, aber sobald meine Frau den Backofen anwirft und das Auto lädt, kommts bereits wieder zu anteiligem Netzbezug.

Von daher liegt das Problem einerseits darin, dass die "Kunden" nur dann beziehen könnten, wenn die Anlage gerade ausreichend Überproduktion hat, zum anderen kann ich bei mir einen Netzbezug nicht komplett vermeiden. Hinzu kommt noch, dass man die größte Produktion hat, wenn die meisten "Kunden" arbeiten sind. Und wenn man erst ab 16/17Uhr lädt kommt man wieder in die Abendphase in der zwangsläufig früher oder später wieder anteilig Netzbezug erfolgt.

Das mal zu meinen Gedanken diesbezüglich. Ich denke die Anlage müsste wirklich sehr groß sein, wenn man sicherstellen möchte, dass auch im Frühjahr/Herbst auch nur 2 Autos durchgehend tagsüber (mit Minimalstrom) laden können.


Viele Grüße,

Flo
 

Free

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Jetzt wo du es sagst Mein Fehler, hatte die Idee Wall Box und Strom verkaufen sofort mit PV assoziiert.

Wer lesen kannn......

Viele Grüße,
Flo
 
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