STUKA (Staatliches Umweltamt)

marcel2

ww-birke
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Frohes neues allerseits !!<br><br><br>Wir haben seit kurzen das STUKA am Hals und<br>die verlangen das wir unsere Lösungsmittellacke aus unserer Produktion werfen<br>und nur noch Wasserlacke einsetzen.<br><br>Habe ja eigendlich kein Problem damit aber<br>die Lacke kosten ja je nach Art bis zu 110%<br>mehr und die Verfügbarkeit läst auch<br>sehr zu wünschen .......<br><br>Haben mit der HBG geredet die können aber <br>auch nichts daran ändern.<br><br>Weiß jemand wo man sich da kundig machen kann<br>wie die Gesetzeslage da so aussieht.<br><br>Es muss doch irgendeine Übergangszeit geben<br>oder was gibt es da für Möglichkeiten ??<br><br><br><br><br>gruß marcel<br><br>
 

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Mich würde die Begründung interessieren die das STUKA angibt. Gegen Wasserlacke sprechen die in der Regel hohen Temperaturen z.B. &nbsp;16° C ab den die zu verarbeiten sind. Wenn man bei den jetzigen Temperaturen draußen ( -8° C ), die Abluft nach draußen bläst, wird es auch drinnen recht schnell kühl. Meine Heizung schafft das wenigstens nicht.
 

Harald

ww-kiefer
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in der eifel >NRW<
Hallo!<br>Es gibt Verordnungen die beim Gewerbeaufsichtsamt <br>vorliegen.Da sollte auch die Verordnung<br>zur Begrenzung der Emissionen zu finden sein.<br>Wenn gewisse Vorraussetzungen bei der Spritzanlage nicht mehr zugelassen sind,könnten die unangenehme Schwierigkeiten machen,so wie bei euch.Das ist mir aber auch unverständlich. Aber man weiss ja auch nicht alles!<br>Eine Anfrage bei der Berufsgenossenschaft für Holz könnte auch eine Hilfe sein.<br>
 

e.brüchert

ww-eiche
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an der Waterkant
<br>hallo marcel,<br><br>was heißt denn &quot;verlangen&quot; keine Lösemittellacke zu verarbeiten. Ich vermute, daß es sich um Empfehlungen handelt.<br>Gibt`s da `ne Vorschrift oder ein Gesetz ?<br>Wäre mir nicht bekannt, was ist mit Beizen, Klebern etc.<br><br>Wenn Ihr natürlich Euren Spritznebel ungefiltert ins &nbsp;benachbarte Kinderkrankenhaus pustet kriegt Ihr Ärger.<br>Hat sich vielleicht jemand aus der Umgebung beschwert?<br><br>Das Gewerbeaufsichtsamt kann einem schon ordentlich Auflagen machen, wenn`s in der Nachbarschaft stinkt, wenn die Entsorgung nicht nachvollziehbar ist oder irgendwas anderes im Argen liegt.<br><br>Hast Du was schriftliches dazu bekommen, oder hat da bloß ein Wichtigtuer seinen Öko - Ambitionen freien Lauf gelassen?<br><br>Frag doch ggf. mal bei Deiner Innung nach, wenn es da so drastische Bestimmungen gäbe, müssten die das eigentlich wissen.<br><br>Halt und hier mal auf dem Laufenden...
 

marcel2

ww-birke
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Hallo<br><br>also wir sind in einem Mischgebiet <br>was schon mal eine schlechte Voraussetzung ist.<br>Eine beschwerde gab es nur wegen der Geräuschentwicklung der Spritzwand die wir auch promt mit einem Schalldämpfer sofort gelöst hatten.<br>Das größere Problem ist der Kamin, der<br>ist nicht hoch genug und muß ca. 3 m erhöht werden laut Vorschrift.<br>Da wir aber dafür eine Baugenemigung haben müssen<br>um diesen zu verlängern und diese leider nicht <br>bekommen werden weil der Bauantrag für die <br>Erhöhung auch vom STUKA genemigt werden muß <br>bleit uns laut Aussage vom STUKA nur der<br>einsatz von Wasserlacken.<br>Jetzt kommt es noch besser für Wasserlacke müssen<br>wir den Kamin aber auch um 2 Meter erhöhen<br>brauchen aber dafür keine Baugenemigung<br>da Wasserlacke nicht &quot;brennbar sind und<br>damit auch nicht als Gefahrenstoff gilt&quot;<br><br>Ist das nicht alles toll hier in D..............<br><br>Gesetz soll das irgend wann um 2006 oder so<br>weden unser Betreuer des STUKA will sich hier<br>ein wenig profilieren.. haben wir so den Verdacht<br>aber was soll man da machen ?????<br><br>gruß marcel<br>
 
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