Treppenfrage - Stärke und Breite der Wangen

Frank73

ww-robinie
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Hallo,
ich muß bei uns im Schuppen eine Treppe bauen.
Treppenplaner gibt es ja, aber was ich nicht finde ist die Stärke und Breite der Wangen.
Zum Plan, aufgesattelte Treppe, Gesamthöhe 330cm, Tiefe 340cm, bei 15 Stufen ergibt sich ein Winkel von ca.44°, Stufentiefe 22-23cm, Stufenhöhe 22cm, Stufendicke 3cm.
Einen genauen Aufriß muß ich noch machen.
Ist jetzt nicht ganz optimal, sollte aber für die 2-3 mal im Jahr funktionieren.
Jetzt die Frage, wie breit muß die Wange sein?
Ich säge ja aus der Wange "Dreiecke" aus, bei den Maßen oben ca. 16cm, wieviel sollte jetzt da noch von der Wange stehen bleiben?
Als ausgehend von der Spitze wo Setz- und Trittstufe aufeinandertreffen.
Ich würde ja sagen 25cm reichen, da verbleiben ja 9cm, frage aber lieber nach.
Wie dick muß die Wange sein, reichen 3 oder lieber 4 cm?
Die Treppe muß nicht schön werden, aber aushalten sollte sie meine 85kg schon.
 

Vaultdoor

ww-robinie
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Hallöchen,

wenn du nicht gerade ein Optimierungsproblem lösen musst, so wie große Unternehmen, dann würde ich immer mehr nehmen - ergo 4cm. Und aus meiner Sicht wird die Treppe schöner, wenn die Wangen dicker werden.

Viele Grüße

Maik
 

skruve

ww-fichte
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9 cm fuer die Wangen sind mehr als zu wenig. Habe jetzt gerade mein Treppentechnik DIN-Norm Buch nicht zur Hand aber wenn ich mich nicht irre, sollte bei deiner genannten Wangenlaenge die Wangenstaerke mindestens 45mm haben und nach auschneiden der "Dreiecke" sollten mindestens 160mm von der Wange "stehen bleiben" Dabei ist natuerlich zu beachten das die Wangen aus astreinem, gradfaserigem und qualitativ verleimten Holz gefertigt werden.
 

wolfgang-K (RIP)

ww-eiche
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Hallo Frank
Die Aussage, die der Kollege 'skruve' da macht, mit seinen 160mm Rest sind schon knapp bemessen, aber das wird dir bei deinem Winkel von 45° dann eine Gesamt-Brett-Breite (ohne näher drüber nachzudenken oder zu rechnen) von 35 bis 40 cm ergeben. wo immer du die auch herbekommen willst, das wird RICHTIG Geld kosten.

Wenn du die Trittstufen aus 40er Bu-MPX machst, kannst du die Wangen auch gleich aus dem selben Material machen. Und dann würde ich an deiner Stelle - allein um Material einzusparen, ganz zu schweigen von der Arbeit - die Stufen nicht AUF die Wangen auflegen, sondern dazwischen setzen. (Latten- /Brettstücke in Stufentiefe gegen die Wangen geschraubt und die Stufen oben drauf geschraubt)
Das wird was solides und sieht nicht so 'unruhig' aus.

Und noch eines solltest du bedenken: Die Belastung
Du gibst als 'Verkehrslast' deine 85kg an. Da könnten auf deiner Treppe aber auch mal zwei 85kg-Leute hintereinander her gehen und zwischen sich noch eine Waschmaschine o. ein Klavier :emoji_slight_smile: schleppen. - Und die Breite deiner Treppe, darüber hast du uns nix verraten.

Fazit:
Bei der von mir vorgeschlagenen Bauweise mit 40er Bu-MXP und einer Wangenbreite, die so bemessen ist, dass die Trittstufen nicht hinten heraus schauen (wenn du von der Seite guckst) kannst du getrost eine Treppen(Stufen)breite bis zu 80 cm realisieren.
Auf die Setzstufen kannst du getrost verzichten oder 8er Sperrholz nehmen (damit nichts durchfällt)

Was mich zu meinem Beitrag qualifiziert:
Ich habe im Berufsleben viele Treppen aus Stahl geplant, und nebenbei in unserem Haus Holztreppen auch selbst gebaut.

Ich bin gespannt wozu du dich entscheidest.
LG Wolfgang
 

Besserwisser

ww-robinie
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Ich habe im Berufsleben viele Treppen aus Stahl geplant, und nebenbei in unserem Haus Holztreppen auch selbst gebaut.

Aber offenbar noch nie Multiplexplatten gekauft- oder wo bekommst du für die Wangen 5m lange Platten her?

Zuzr Noirmstufenhöhe- das ist mir neu. Ich kenne nur die Schrittmassregel, habe aber auch noch nie eine komplette, richtige Treppe nach Normen gebaut.

@Frank73: Was ist das denn überhaupt für ne Treppe? Im Schuppen oä oder in der Wohnung? Denn die Frage warum überhaupt eine aufgesattelte Treppe ist schon korrekt. Wangetreppe aus Baubohlen zusammengespaxt ist schneller, billiger und stabiler.
Und weshalb Setzstufen?
Und wenn aufgesattelt ist es einfacher und ökonomischer, die Dreiecke aufzuleimen.
Zu den ursprünglichen Maßen- wolltest du auf der Mitte eines bzw zweier nur 9cm dicken Kanthölzchen stehen, die 5m lang sind und nur an den Enden aufliegen?
 
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Besserwisser

ww-robinie
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Ich hab extra noch mal anchgeschaut. Mein fachbuch sagt:
"Folgende Steigungen sind üblich (sic) -" und dann je nach Treppenzweck 140 bis 220mm. Was nicht bedeutet, dass weitere Steigungen unzulässig seien. Das ist WEIT weg von einer Normhöhe.
 

Frank73

ww-robinie
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Vielen Dank für die konstruktiven Ratschläge.
Die Treppe ist im Schuppen, die brauche ich um Gartenmöbel und Kleinzeug nach oben zu tragen, stand alles da wo jetzt meine Werkstatt ist.
Treppenbreite ist ca. 60cm.

@skruve,
ja das habe ich befürchtet, Danke.

@fitter2joiner ,
die Stufen dazwischensetzen wirds wohl werden.
Allerdings MPX in der Länge ist mir nicht bekannt.

@Fiamingu ,
Ist mir bekannt, geht sich aber mit dem Platz nicht aus, oder ich muß noch ums Eck bauen, aber auch Dir Danke.

@Besserwisser ,
Setzstufen wollte ich mir sparen.
Aufgesattelte Treppe, wollte ich machen weil, naja ich dachte ich könnte da wieder was lernen, muß ja nicht perfekt werden für den Schuppen.
OK blöde Idee, sehe ich ein.
Dann wird es eine Zusammengespaxte Treppe aus Baubohlen, so wie die bei meinen Eltern überall in der Scheune stehen.
Aber das mit den Dreiecken aufleimen werde ich mir merken, macht schon mehr Sinn
Danke.

@tomkaes ,
auch Dir Danke für den Link, kannte ich noch nicht.
 

magmog

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Guuden,

Basismaße: 16 Steigungen a' 206,25mm, 13 Auftritte a' 226,66mm,
Schrittmaß 639,16mm.
Steigungen dürfen bei Geschoßtreppen zu Aufenthaltsräumen in D nicht mehr als 200mm betragen, also illegal;
andere Verhältnisse wären m.E. gefährlicher und auch nicht gesetzeskonform.
Lücke: Als Zugang zu Lager mit Zugangskontrolle möglich.

Konstruktion: Unterzüge 60/140 BSH, darauf Keile geleimt.
 
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joh.t.

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2 Steigungen , 1 Auftritt zwischen 620 und 650 mm. Bei gestemmter Treppe Wangenkante 40 - 50 MM oberhalb und unterhalb der oberen/ unteren Stufenvorderkante/ hinterkante.

Bei aufgesattelten Stufen muss unten entsprechend mehr Holz sein . Genaueres entnehme man einem guten Fachbuch statt von irgendwelchen Leuten in Foren im Internet.

Ohne Setzstufe sollte die Stufe aus statischen Gründen dicker sein.
 

Besserwisser

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Steigungen dürfen bei Geschoßtreppen zu Aufenthaltsräumen in D nicht mehr als 200mm betragen, also illegal;
andere Verhältnisse wären m.E. gefährlicher und auch nicht gesetzeskonform.
Lücke: Als Zugang zu Lager mit Zugangskontrolle möglich.

Nun geht's ja um ne Treppe im Schuppen. Ich hab echt keinen Plan, aber definitiv gilt das Regelwerk
für den handwerklichen Treppenbau hier nicht, weil kein Wohnraum.
Die Anforderungen können ja kaum steigen, daher unterstelle ich mal, dass im privaten Raum da von der Norm abgewichen werden kann. Oder? Ne Leiter ginge ja auch und ist ohne Frage gefährlicher.
 

Mitglied 59145

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.......Ne Leiter ginge ja auch und ist ohne Frage gefährlicher.

Ne Leiter sieht halt nicht aus wie eine Treppe! Daher geht man da auch ganz anders mit um. Das finde ich schon einen nicht ganz passenden Vergleich.
Aber ist auch wirklich nicht mein Thema und ich habe da höchstens etwas Ahnung, kann aber zum Rest nichts beitragen.
Aber Leitern sind deutlich Platz sparender, da bin ich mir sicher:emoji_wink:.
Bevor ich eine schlecht zu begehende Treppe irgendwo hin baue, nehme ich lieber eine Leiter.....

Ich finde solche Treppen wirklich ätzend.

Gruss
Ben
 

Besserwisser

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Jungs,

das war ne ernsthafte Frage! Wie ist das rechtlich- das Regelwerk gilt nun mal nicht. Aber deshalb wird auch kaum ein Standsicherheitsnachweis nötig sein?
 

Mitglied 59145

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Ich denke, das heißt ich weiss es nicht, dass solch ein Schuppen ja in der Regel verschlossen ist...... Irgendwo oben stand etwas von Zugangssicherung. Aber ich denke nur......

Das Problem ist aber das alles was aussieht wie eine Treppe einem eine gewisse Sicherheit vorgaukelt, bzw einen zu einem normalen Verhalten verführt. Ich bin in einem alten Fachwerkhaus mit extrem steiler Treppe aufgewachsen, auch in den Nebengebäuden gab es mehrere "Stiegen". Ich habe mehrfach Stürze miterlebt, immer von "Fremden".
Man sieht eine Treppe und erwartet darauf ganz normal gehen zu können, das funktioniert halt nicht immer, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier!

Daher rührt meine Meinung, dass eine Leiter nicht unsicherer als eine ungewöhnliche Treppe. Eine Leiter bin ich noch nicht runtergefallen:emoji_wink:.....

Gruss
Ben
 

tomkaes

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Eifel
Jungs,

das war ne ernsthafte Frage! Wie ist das rechtlich- das Regelwerk gilt nun mal nicht. Aber deshalb wird auch kaum ein Standsicherheitsnachweis nötig sein?

Was hat den das Einhalten der Schrittmassregel / maximalen Steigungshöhe gem. Regelwerk mit den statischen Mindestabmessungen der Stufen & Holme zu tun? Wenn für den speziellen Zweck eine Treppe geplant wird, die vom Regelwerk abweicht, muss die Standsicherheit der Konstruktion dennoch gegeben sein.
 
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Roterbischof

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Hallo, rechtlich gesehen ist ein Schuppen ganz klar kein Wohnraum. Also müssen hier auch keine Wohngebäude Normen erfüllt werden. Da es sich um einen Wirtschaftsraum handelt gelten die Normen der Arbeitsstättenrichtlinie. Diese sind noch strenger. Aber wird das nur privat genutzt und nicht von fremden oder Angestellten betreten, so ist das deine Sache. Natürlich wachen heut zu Tage die Krankenkassen über alle Unfälle und wollen immer aus der Haftung (auch bei dir, ich hatte eine Lebensmittelvergiftung, ruft nicht 3 Tage später die Krankenkasse an und fragt, ob ich in einem Lokal gewesen wäre). Was du mit diesen Informationen anfängst ist letztlich deine Sache und vielleicht verhält es sich ja so, bei dir, das die Treppe schon immer da war. :emoji_slight_smile: Zu den Massen die Stufen sollten min 40mm haben, die Wangen an der schmalsten Stelle 200 x 40mm. Natürlich kannst du auch die Masse von magmog nehmen. MFG
 

joh.t.

ww-robinie
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Schreiner Tischler dürfen Treppen bauen ohne statischen Nachweis wenn sie sich an bestimmte Regeln halten.s. link oben oder S. Fachbuch.

Neuartige Treppenkonstruktionen, Faltwerktreppe, müssen auch vom Schreiner einen statischen Nachweis haben.

Wenn man sich bei einem Treppenbau an die Regeln hält wird nix passieren. Im Zweifelsfall trägst du als Erbauer die Veranrwortung.
 

Besserwisser

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Hallo Johann,

nein dürfen sie nicht! Guck mal rein ins Regelwerk! Das gilt nur für Wohngebäude (sic) bis zu zwei Wohneinheiten. Und das hier ist KEIN Wohngebäude.
@Bischof: Kann ich nicht glauben. Genau darum geht's mir ja- es kann kaum sein, dass ein "minderwertiges" Nebengebäude höhere Anforderungen hat als das Hauptgebäude. Was man machen kann, wenn keiner guckt ist ja erst mal nicht die Frage.
@Thomas: Du brauchst ja einen Standsicherheitsnachweis für eine Treppe. Ausser, die Treppe ist nach dem Regelwerk im Gültigkeitsbereich des Regelwerks gegeben.
Inwiefern ein Abweichen von Schrittmaßregeln etc erlaubt ist, vor allem für Nichtwohngebäude niedriger Ordnung, genau das ist ja hier die Frage. Treppen zu Dachräumen in Wohngebäuden der Klasse 1&2 dürfen ja auch nicht-normgerecht sein.

edit: ANtwort etwas erweitert.
 
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Roterbischof

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@Besserwisser, ja Treppen in Wohngebäuden die zu nicht Aufenthaltsräumen führen müssen keine Standartauflagen erfüllen. Treppen in einfachen Schuppen natürlich auch nicht, ausser sie werden gewerbliche genutzt. Ja heutzutage suchen Krankenkassen immer nach Schuldigen, aber erst einmal müssten sie dir Beweisen, das die Treppe neue ist, dann müsste die Treppe einer höheren Frequentierung aus gesetzt sein. Da reicht es nicht, wenn eine Person im Haushalt einmal die Woche drüber läuft. Ist das eine Treppe, von der aus aber Räume erschlossen werden, die täglich aufgesucht werden könnten sie vielleicht etwas daraus konstruieren. Das ist aber alles Spekulation. MFG
Ps: natürlich wird dir hier niemanden einen Freifahrtschein Ausstellen, bei so einer Rechtslage. Das müsstest du dann über dein Bauamt abklären.
 

tomkaes

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Ich weis nicht, warum ihre euch am "Wohngebäude" festklammert?

Eine Scheune (landwirtschaftliches Gebäude, oberster begehbarer OK FB < 7,00 m) freistehend, entspricht der Gebäudeklasse 1b (GK 1b) gem. Musterbauordnung und ist nichts "minderwertiges".
Falls ein OG (Speicher) erschlossen wird, gilt die Treppe als notwendige Treppe (1. Fluchtweg);
somit gilt das Regelwerk erstmal ohne wenn und aber.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebäudeklasse
Dem Gesetzgeber war es egal, ob du dein Leben in der Luxusvilla oder der Scheune retten möchtest.

Wenn du nicht gerade ein Schild mit max. Belastung der Lagerfläche im OG anbringst, die wohnähnlichen Größenordnungen entspricht (2 KN/m² = 200 kg/m²) wird jeder vernünftige Statiker / Treppenbauer
höhere Nutzlasten auch an der Treppe ansetzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzlast_(Bauwesen)
 
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