(Un)Sinn neuer Spanhauben TKS?

InstantMuffin

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Hallo,

seit einiger Zeit werden Plastik-TKS mit neuen Spanhauben versehen. Beispielbild:
61QP7GeS7WL._SL1200_.jpg


Diese sind zweigeteilt, die Teile können sich unabhängig voneinander selber hoch-/runterklappen.
Eine Absaugmöglichkeit entfällt bei diesen Hauben. Dadurch, dass das Sägeblatt obenrum nicht komplett bedeckt ist, entfällt auch der Splitterschutz.

Meine Fragen:
-Was soll das bringen?
-Man redet online gerne über irgendeine EU-Verordnung. Ich konnte nichts finden. Kann sie jemand findiges bitte teilen, damit ich mir das mal ansehen kann?

Vielen Dank!
 

Orgelbauer

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Ablenkung vom Wesentlichen würde ich das nennen :emoji_open_mouth:
Wer sich damit aufhält, denkt erst gar nicht über andere Schwachpunkte nach :emoji_wink:
Die Grundidee macht erst da Sinn, wo es rundherum durchdacht und gelöst ist. Du hast es ja schon in Ansätzen richtig benannt (was fehlt) !
 

Paulisch

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Neue EU-Verordnung .
Meine CS70 hab ich zwei Tage, die hat son komisches Ding nicht, Festool würde sich bestimmt daran halten. Vllt funktioniert das als niederhalter!?

Mit freundlichen Grüßen
 

Orgelbauer

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Nein, kein Niederhalter. definitiv. Dann müßten federnde Elemente dran sein, was wieder die Unfallgefahr erhöht, weil mehr Gegendruck erforderlich...usw.
Im Weitesten geht es um Fingerschutz. Hier zu Lasten von Staub-/Späneschutz.
Aber bei Verordnungen des Firmenimperiums EU (als Nachfolger der Firmen EWG etc.) ist es schon krass, wie leichtgläubig die Menschen Verordnung mit gültigem Gesetz verwegbuchseln.
Doch es funktioniert manchmal, bzw. so lange, wie alle dran glauben. ...
 

hemmi1953

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Holzwerken" stellt Andreas Duhme die überarbeitete Mafell-Zugsäge Erika 85 vor. Er schreibt dort, dass aufgrund "neuer verpflichtender Sicherheitsvorgaben" u.a. die Schutzhauben überarbeitet werden müssen. Bisher mussten die Hauben nur einen Zugriff auf das Sägeblatt von oben verhindern, nun auch von der Seite. Die neue Mafellschutzhaube ist aber genauso wie die alte "absaugbar".
 

InstantMuffin

ww-esche
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Aber bei Verordnungen des Firmenimperiums EU (als Nachfolger der Firmen EWG etc.) ist es schon krass, wie leichtgläubig die Menschen Verordnung mit gültigem Gesetz verwegbuchseln.

Also ich kann sogar einen Juristen fragen, aber das beantwortet nicht meine(!) Fragen:
Hat jemand die Verordnung zum Nachlesen?
Ist die Verordnung wirklich Unsinn? Weil als Laie frage ich bei sicherheitsrelevanten Sachen lieber mal bei den Profis nach. Meiner Ansicht nach kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, weshalb man sowas macht.

Bisher mussten die Hauben nur einen Zugriff auf das Sägeblatt von oben verhindern, nun auch von der Seite.

Darauf bin ich ja auch schon fast gekommen. Aber bei welchem Schnitt schützt denn die alte Haube nicht beidseitig?
Da müsste ich ja nur seitlich minimal was abnehmen und dann bewusst unter die Haube durch reinfassen. oO
 

Paulisch

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Fingerschutz ...
Laut BG darf ich doch eh nie dichter als 12cm ans Sägeblatt kommen. So ein Quatsch.
Grade als Nichtprofi les ich mir die Sicherheitsvorschriften durch, bevor ich an mir nicht vertrauten Geräten arbeite.

Aber nochmal zum Thema zurück, Google spuckt in die Richtung Verordnung auch nichts aus. Vllt mal bei Mafell höflich fragen?
 
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Paulisch

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Ja gut in meiner Ausbildung damals gab es auch angespitzte und aufgetrennte Finger, selbst mit TSM :emoji_grin:.

Mich betrifft das eher weniger, ich kenne kaum Maschinen die ich noch nicht benutzt habe, ich bin zwar gelernter Tischler, habe aber einige Jahre Erfahrungen als Tief/Straßenbauer, Trockenbauer und jetzt bin ich schon einige Jahre Werkzeugmacher.

Ich leg das Anfängern nur gerne ans Herz sich vorher zu informieren, bevor die Finger ab sind
 

Henry_GT

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Ist wohl kein einheimisches Phänomen allein. Auf YT sah ich unlängst eine Dewalt, meine ich, bei der war es genau so angerichtet. Ich glaube es war bei Woodworking for mere mortals (WWMM) oder so, in jedem Fall US.
 

Komihaxu

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Holzwerken" stellt Andreas Duhme die überarbeitete Mafell-Zugsäge Erika 85 vor.
Sieh an, hatte ich noch garnicht bemerkt.
Eine Absaugmöglichkeit entfällt bei diesen Hauben
Hier sichtbar doch möglich. Aber die Absaugung von oben war bei den Baukkreissägen sowieso nie sonderlich effektiv.

erika85_zoom.jpg


erika85_anwendung01_online.jpg

Quelle: https://katalog.mafell.de/index.php?IdTreeGroup=12970&IdProduct=34765

Scheinbar hebt sie sich sogar passabel von selbst, siehe Minute 1:44:

Minute 2:20: Sie haben endlich sogar an eine Transportmöglichkeit an der Maschine gedacht! :emoji_thumbsup:
 
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Hondo6566

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Hallo,
die Clean-Box ist ja ulkig, kann das was taugen? Ist da intern sowas in der Art wie ein Gebläse welches das Sägemehl reinbläst?
Wird bestimmt schön teuer sein die Säge - aber wenn man die auf Montage braucht...
 

magmog

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Guuden,

gut abgesaugt ist gegen den neuen Schutz doch nichts einzuwenden.

Die Erweiterungen der Maschinenschutzregeln der EU sind schon ein paar Jahre alt,
es dauert halt immer mit der Umsetzung.
Irgend wo sind mit die Regeln mal begegnet, sind schwer zu finden,
da die Texte zu 99% aus prozessualen und juristischen Beschreibungen bestehen.

PS.: In der neuen Bestimmung ist festgehalten, dass der Schutz selbsttätig in die Schutzstellung
zurückfallen muss. Als Schutzstellung wird eine völlige Abdeckung des Werkzeugs verstanden.

Beim Schneide schmaler Teile muss der Schutz auf die Höhe des Parallelanschlags gehoben werden, dabei war bisher der linke Teil des Sägeblatts nicht verdeckt.
Dieser Mangel ist durch die geteilte Spanhaube behoben.

Zu blöd, ich hatte die Bestimmung mal gelesen, ich weiß nur nicht mehr wo.
 
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Rho

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Die zweigeteilte Schutzhaube ist sicherlich praktisch bei gekipptem Sägeblatt ... den einen Teil hoch, den anderen runter.
 

magmog

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Fingerschutz ...
Laut BG darf ich doch eh nie dichter als 12cm ans Sägeblatt kommen. So ein Quatsch.

Guuden,

wo hast Du denn das aufgeschnappt?
Gemäß BG muss bei einem am Parallelanschlag eingestellten Maß,
kleiner als 120mm,
zwingend ein Schiebestock o.Ä. eingesetzt werden.
Dass man nie dichter als 12cm ans Sägeblatt kommen darf ist Quatsch.
 

tomkaes

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Helibob

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Hi,

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3701 schrieb:
...Bei 59 % der Unfälle ist die obere Sägeblattverdeckung gar nicht erst eingesetzt worden...
... im Hobbybereich sind die Zahlen - zumindest was die konsequente Nutzungs des Sägeblattverdeckung angeht - vermutlich um einiges schlechter.

Wenn die "neue" Spanhaube in der Handhabung und Vewendung nicht besser ist, sondern noch schlechter/nerviger, so befürchte ich, dass es von Einigen noch schneller komplett demontiert wird.

In dem Video von Mafell sieht das für mich nicht wirklich so überzeugend aus.
Es mag vielleicht der Kameraperspektive geschuldet sein, finde allerdings die Abdeckung nach vorne (Flugkreis) relativ offen.

Auch hätte ich bedenken ob man es nicht mal schafft, dass die zwei Hälften (Schnittgut, ...) auseinandergedrückt werden können und spätestens dann das Sägeblatt nach vorne frei liegt. :emoji_thinking:

(Man sollte zwar nie in direkter Flucht zum Sägeblatte stehen...)

Gruß Matze
 

Paulisch

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Hallo,
hab grade mal die Haube von meiner CS70 rausgemölt. Die ist ähnlich aufgebaut.
Also wenig sehen kann man mit dem Ding viel
 

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