User TimderKing - Kleinanzeigen

rorob

ww-robinie
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Ich glaube nicht, dass es Gründe gibt, warum ein Jurist sich nicht zu diesem Thema äussern "darf", ist doch sein Fachgebiet.

Gruß
Robert
 

Grobalt

ww-birke
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Ich bin kein Rechtsfachmann .. dann drücke ich es eben nochmals ausführlicher aus.

Es gab Anfangs Gegenwind das man bei dem Betrag wohl keinen Eingriff in das Bankgeheimnis freigeben würde. Daraufhin hatte ich einige weitere Betrugsopfer gefunden -> es gab anhand der Bankverbindung dann doch eine Ermittlung des wirklichen Kontoinhabers.

Danach hat mein Anwalt das eben vorangetrieben -> nachdem es beim Täter nichts zu holen gab wie zu erwarten habe ich nun vom 1.4. das Schreiben erhalten das Haftbefehl erlassen wurde.
 

VolkerW

ww-kastanie
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Ich glaube, Pedder hat nur zu wenig Anhaltspunkte gesehen, um spekulieren zu können, was wohl passiert ist.

Ganz generell:

Ein Haftbefehl kann im Strafverfahren erlassen werden, um den Beschuldigten wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Das wird hier eher nicht passiert sein, weil Dir das nicht mitgeteilt worden wäre.

Wahrscheinlicher scheint mir, dass Dein Anwalt einen Zahlungstitel erwirkt hat und Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind. Da Dein Schuldner der Aufforderung des Vollstreckungsgerichts zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse ("Offenbarungseid") nicht nachgekommen ist, ist vermutlich auf Antrag Deines Anwalts Haftbefehl erlassen worden, damit der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeführt wird.

Ich fürchte, Du wirst auch dann kein Geld sehen, wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert, damit Du das Ganze nicht auch noch bezahlen musst!

Aber wie schon eingangs gesagt: Was wirklich passiert ist, kann Dir nur Dein Anwalt sagen.

Gruß
Volker
 

pedder

ww-robinie
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Guten Abend allen in diesem Forum,

ungläubig habe ich dieses Zitat gelesen und mich gleichzeitig gefragt, wie oft in Zukunft Holzprofis antworten werden: Frag doch mal Deinen Schreiner!

Es mag durchaus Gründe geben, warum ein Jurist sich zu diesem Thema nicht juristisch äußert, aber es wäre besser gewesen, sich dann gar nicht zu äußern.

Gruß
Roland


Lieber Roland,

wenn ich doch sehe, das jemand etwas vollständig missversteht, mach ich ihn darauf aufmerksam. Da er nun einen Rechtsanwalt hat, soll der ihn aufklären, der kennt (im Gegensatz zu mir) die Akte und wird auch noch dafür bezahlt.

Ich kann auf der mir bekannten Basis nichts sagen. Natürlich habe ich Vermutungen, was gerade passiert ist (Siehe Volkers Darstellung), aber ich habe bei solchen Schilderungen schon zuviel erlebt. Der Tipp, noch mal nachzufragen, ist also ein guter. Aber wenn Du meinst, lass ich das in Zukunft auch, kein Problem.

Liebe Grüße
Pedder
 

Grobalt

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Irgendwie scheint jemand meine "just for" information vollkommen falsch zu verstehen ...

Wollte eigentlich nur Bescheid geben damit andere Personen denen soetwas vielleicht auch mal passiert nicht gleich den Kopf in den Sand stecken - sondern wenn Rechtschutz vorhanden das ganze gerne treiben sollen -> mit Titel wird vielleicht irgendwann was zurückkommen.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ein Titel ist leider keine Garantie auch nur einen Pfennig zu sehen, dafür gibt es mehr als genug Beispiele, nicht nur im Kleinen sondern auch im Grossen.
Selbst sollte es zu einer Verurteilung mit Haftstrafe kommen, sind die paar Kröten die ein Inhaftierter im Knast sowenig dass er noch nicht mal über einen pfändbaren Betrag komen wird. Und wäre dies doch so, dann werden erst Gerichtskosten und Geldstrafen damit bezahlt und solange der Täter im Knast sitzt ist er eigentlich sicher vor einer Pfändung.

Wenn "der King" eine eidesstattliche Erklärung über seine Unvermögenheit ablegt, ist er ein nackter Man dem man nicht in die Tasche greifen kann und am Ende bleiben die Gläubiger doch auf ihren Kosten sitzen.

Es ist immer besser sich vorher Gedanken zu machen, die Masche solcher Betrüger ist doch beinahe immer dieselbe, jeder sollte im heutigen Informationszeitalter diese Tricks kennen und trotzdem finden sich immer wieder welche die darauf reinfallen.
So wird aus einem Super-Schnäppchen genau das Gegenteil, tut mich jetzt irgendwie denken an den Rausch den manche Bieter in der Bucht bekommen und für Gebrauchtteile selbst über den Neupreis bieten oder leere Verpackungen (trotz deutlicher Beschreibung) für hunderte von Euro's kaufen.
 

Obatzter

ww-robinie
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Mit dem Thema kann man noch Stundenlang Zeit Totschlagen, aber letztendlich will jeder Ware für wenig Geld erwerben. Und da das so ist wird es immer wieder passieren, das jemand irgend einem Fremden Geld überweist
in der Hoffnung das alles Glatt läuft.
Ich bin auch mal der Gier unterlegen gewesen und hab jedenfalls daraus gelernt und das verloren gegangene Geld als Lehrgeld aktzeptiert.
Seit dem, wenn möglich abholen oder zumindest mit Paypal bezahlen.
gruss
 

Olcay

ww-pappel
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Ich erinnere mich gelesen zu haben das der Paypal Käuferschutz nur dann für einen da ist wenn man auch etwas über ebay gekauft hat. Ansonsten kann man sich nicht darauf berufen. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch informiert bin oder das inzwischen schon geändert wurde!

Gute Nacht!
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ich erinnere mich gelesen zu haben das der Paypal Käuferschutz nur dann für einen da ist wenn man auch etwas über ebay gekauft hat. Ansonsten kann man sich nicht darauf berufen. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch informiert bin oder das inzwischen schon geändert wurde!

Gute Nacht!

PayPal bietet Käuferschutz nun auch außerhalb von eBay | heise online

Und auf PayPal selber, siehe unter 3
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/m...ent_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

PayPal hat den Käuferschutz damit auf eigentlich alle Online-Ankäufe ausgebreitet, die Ausnahmen sind ebenfalls in der Käuferschutzrichtlinie zurück zu finden.
 
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