V-Fuge im Treppenbau, zulässig oder nicht?

uli2003

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Das sehe ich auch so, es gibt sogar Laminatelemente zur Treppenrenovierung. Das ist auch nichts anderes, als ein Fußbodenbelag. Die Statik gibt in diesem Fall die Sandsteintreppe vor.

Ob man die V-Fuge nun schön findet - Geschmackssache. Kann man machen, muss man aber nicht. 'Erhöhter Reinigungsaufwand' ist Blödsinn in einem Gutachten, das müsste dann an jeder Ganzglastür oder jedem Glastisch stehen.

'Mal eben' neu machen ist auch nicht so einfach, zum Einen wird die ganze Wand versaut beim Rausreißen der Treppe, zum Anderen muss ja auch alles beidseitig eingepasst sein.
Auch wird der Kleber ordentlich halten, sodass es eine Menge Arbeit sein wird den Belag zu entfernen.
Ich habe schon von Bodenbelägen, Teppichen, Parkett, Laminaten, Stein, Fliesen, Stahl(-rosten), Riffelbrettern, Glas, Kunststoff usw. so ziemlich alles auf Treppen gesehen, warum kein Parkett mit V-Fuge?? Wenn es gefällt und geordert wurde..

Grüße
Uli
 

kabellos56

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Laminat ist meist mit einem Abschluss versehen und man sieht die Kante nicht. Eine Stufe sollte auch optisch was her machen , sprich auch von der Stärke etwas vermitteln. Das da Beton drunter ist sieht ja keiner , er hat ja auch Setzstufen.
Ich bleibe dabei, würde ich so nie machen.
 

Hamburger Jung

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Wie würdest Du das den machen?
Bei einemr Vorhandenen Treppe kannst Du ja nicht so viel draufmachen wie Du willst.
Schliesslich muß die Antrittstufe und der Austritt ja auch noch zu den vorhandenen Fußböden passen. Weiterhin werden Die aufgesetzten Stufen warscheinlich im Vorderen Bereich aufgedoppelt sein um eine dickere Stufenoptik zu kriegen und um nicht alle Setzstufen genau in der Höhe anpassen zu müssen.
 

kabellos56

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Du hast schon alles gesagt, allerdings die Setzstufen zuerst und einfach an der Betunstufe anreisen und absägen, davor kleben und gut. War ja nicht vor Ort, aber aufdoppeln ist natürlich eine Lösung. Halte mich mal auf dem laufenden , interessiert mich.
Der Schreiner ...
 

schneemann

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Du hast schon alles gesagt, allerdings die Setzstufen zuerst und einfach an der Betunstufe anreisen und absägen, davor kleben und gut. War ja nicht vor Ort, aber aufdoppeln ist natürlich eine Lösung. Halte mich mal auf dem laufenden , interessiert mich.
Der Schreiner ...


Bist du dir sicher das du sowas schon mal gemacht hast ?
Wo nimmst du eigentich die Setzstufe her ?

Verwunderte Grüsse
Maik
 

elgarlopin

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Hallo Maik,
die Setzstufe ist doch bei der Sandsstein- (nicht Beton!) Treppe schon vorhanden!
:emoji_slight_smile: Franz
 

Besserwisser

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Die Meisten schweifen hier doch unglaublich vom Thema ab.
Die Frage ist nicht ob's gefällt oder ob man selbst das anders machen würde oder wasauchimmer.
Frage 1: Ist das baurechtlich zulässig? Da würde ich klar "ja" antworten.
Frage 2: Entspricht die Ausführung dem Angebotstext? Da würde ich zumindest nicht mit "eindeutig ja" anworten. Aber es fehlt der exakte Angebotstext, um das beantworten zu können. Wenn tatsächlich von einem Treppenbelag und nicht von Stufen die Rede ist finde ich das soweit ok.
Ich habe so etwas in der Art auch schon mehrfach gesehen.
 

kabellos56

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Das wird langsam müsig.... wo nehme ich was her und wie mache ich das dann.
Ich bin seit 33 Jahren im Geschäft und lerne immer noch dazu.:emoji_grin:
Aber Fakt ist doch , der Kunde will das so nicht. Wenn ich das Foto anschau muß ich sagen , sieht garnicht schlecht aus , aber das zählt ja leider nicht. Dumm gelaufen.:confused:
 

schneemann

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Das wird langsam müsig.... wo nehme ich was her und wie mache ich das dann.
Ich bin seit 33 Jahren im Geschäft und lerne immer noch dazu.:emoji_grin:
Aber Fakt ist doch , der Kunde will das so nicht. Wenn ich das Foto anschau muß ich sagen , sieht garnicht schlecht aus , aber das zählt ja leider nicht. Dumm gelaufen.:confused:


Ich bin nicht nicht auf die Idee gekommen die Sandstein - Setzstufen einfach
anzuzeichnen und abzuschneiden.

Wie du lerne ich auch jeden Tag dazu.


Zum eigentlichen Thema:
Ich habe gelernt das man schlechtem Geld kein Gutes hinterherwirft ...
Das einzig wirklich unschöne ist die schwarze Verfärbung.
Sonst geht es meiner Meinung nach nur um Geld, also
ich würde versuchen mit einem Vergleich davonzukommen.
So wie sich die Sache hier darstellt wird wohl selbst das schwierig.

Grüsse
Maik
 

fensternik

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Belag mit V-Fuge schon öfter gesehen.

Die Meisten schweifen hier doch unglaublich vom Thema ab.
Die Frage ist nicht ob's gefällt oder ob man selbst das anders machen würde oder wasauchimmer.
Frage 1: Ist das baurechtlich zulässig? Da würde ich klar "ja" antworten.
Frage 2: Entspricht die Ausführung dem Angebotstext? Da würde ich zumindest nicht mit "eindeutig ja" anworten. Aber es fehlt der exakte Angebotstext, um das beantworten zu können. Wenn tatsächlich von einem Treppenbelag und nicht von Stufen die Rede ist finde ich das soweit ok.
Ich habe so etwas in der Art auch schon mehrfach gesehen.

Hallo, ich finde es erst mal ganz toll von Euch, wie Ihr Euch über mein Problem des Treppenbelages auseinandersetzt. Danke!
Aber bitte, Besserwisser, wo hast Du so etwas schon mehrfach gesehen und kannst Du solche V-Fugen-Verwendung in anderen Fällen nachweisen, das wäre besonders toll, würde weiterhelfen, dann könnte man sagen dass es doch üblich ist und vor Gericht das Gegenteil beweisen.
 

Besserwisser

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Pfff, keine Ahnung mehr wo, aber es kommt ja häufiger vor, dass Treppen mit dem selben Bodenbelag belegt werden. Da kann ich dir echt nicht konkret weiter helfen.
 

Keilzink

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... was das Handwerkliche betrifft, halte ich den Mund - ich bin kein Profi.

Was das rechtliche betrifft: Für mich sieht das auf dem Bild so aus, als ob die Stufen eingeputzt wurden. Wenn das so ist, dann wurde der Putz nach der Teppensanierung aufgezogen.
Frage: Wie war das genau?

Andreas
 

kabellos56

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Da bin ich aber sowas von missverstanden worden ... hab ich mich so unklar ausgedrückt, sorry. Aber natürlich schneiden wir keine Sandsteine nach ...:rolleyes:
Der Schreiner
 

Fredy65

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Hallo,
dass Treppen mit dem selben Bodenbelag belegt werden wie der Parkettleger die Zimmerböden in dem selben Haus belegt hat, haben wir schon häufiger so ausgeführt.
Allerdings Detailklärung und Muster mit Architekt/Bauherr vor der Ausführung.
Gruß Fredy
 

fensternik

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... was das Handwerkliche betrifft, halte ich den Mund - ich bin kein Profi.

Was das rechtliche betrifft: Für mich sieht das auf dem Bild so aus, als ob die Stufen eingeputzt wurden. Wenn das so ist, dann wurde der Putz nach der Teppensanierung aufgezogen.
Frage: Wie war das genau?

Andreas

Die einzelnen Bretter wurden mit dem Parralelanreißer dann Stichsäge an den Sandstein- Setzstufen sowie links und rechts am unebenen bestehenden Putz angepasst. danach nur mit weißem Acryl abgefugt. Wie im Angebot.
 

Keilzink

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.... dann ist auf dieser Spur nichts zu machen.
Den anderen Punkt, dass die Frau Gemahlin das für OK empfunden hat und dann der Gatte hinterher das so nicht haben wollte - damit könntest du noch ein paar Punkte machen. Aber es läuft wohl auf's "vergleichen" raus - würde ich mal denken.

Viel Glück,
Andreas
 

fensternik

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.... dann ist auf dieser Spur nichts zu machen.
Den anderen Punkt, dass die Frau Gemahlin das für OK empfunden hat und dann der Gatte hinterher das so nicht haben wollte - damit könntest du noch ein paar Punkte machen. Aber es läuft wohl auf's "vergleichen" raus - würde ich mal denken.

Viel Glück,
Andreas

HAllo Andreas,

bist du juristisch tätig?

Einen Vergleich, so in der Richtung 10- 20% kann ich mitgehen.

Die VOB kommt leider nicht zu tragen, wie z. B. §12 Abnahme, 5.(1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung 12 Tage nach Fertigstellung als Abgenommen. oder 5.(2) Hat der AG die Leistung in Betrieb genommen, so gilt diese 6 Tage danach als Abgenommen.
So wie es aussieht, wird es wohl eine Gerichtsverhandlung geben, jedoch ist mittlerweile der gegnerische RA:confused: verstorben.:emoji_frowning2:
 

schneemann

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Hallo Fensternik,

Ich würde es auf jeden Fall vermeiden vor Gericht zu gehen, die
Rechtssprechung ist zur Zeit sehr verbraucherfreundlich und wirklich gute
Karten hast du nicht. (denke ich).
Bei einem Vergleich vor Gericht verdienen nur die Anwälte ...
Angenommen es geht um 10.000 €
Vergleich 50 % = 5000 €
Jeder trägt seine Gerichts und Anwalskosten selber ...
bleiben vieleicht 3500 € .....

Und 5000 bekommst du vieleicht auch ohne Gericht.

Ich würde auch erstmal versuchen rauszubekommen ob überhaupt was an Geld zu holen ist ...
Ich habe Patienten die zahlen jetzt den Vergleich mit 50 € im Monat ab ...

Beste Grüsse
Maik
 

Keilzink

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HAllo Andreas,

bist du juristisch tätig?

Einen Vergleich, so in der Richtung 10- 20% kann ich mitgehen.

Die VOB kommt leider nicht zu tragen, wie z. B. §12 Abnahme, 5.(1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung 12 Tage nach Fertigstellung als Abgenommen. oder 5.(2) Hat der AG die Leistung in Betrieb genommen, so gilt diese 6 Tage danach als Abgenommen.
So wie es aussieht, wird es wohl eine Gerichtsverhandlung geben, jedoch ist mittlerweile der gegnerische RA:confused: verstorben.:emoji_frowning2:


... nein, das nicht, aber eine 30-jährige "Karriere" als Freiberuflicher hinter mir. Da steht man dann doch öfter mal vor ähnlichen Problemen...
Und aufgrund meiner Erfahrungen sag ich dasselbe wie schneemann: möglichst nicht vor Gericht, vergleichen. Die Anwaltsmeute da draussen wartet nur auf solche Fälle ...

Andreas
 

Sägenbremser

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Guten Abend fensternik, leider immer noch kein direkt schreibbarer Name
aber bleiben tut hier, das die Ansprüche von dir von Oct. 2011 sind. Es gab wohl
einen Gutachter(vereidigt im Sinne des schon vorher geschriebenen) der die vom
Auftraggeber bemängelten Leistungen nicht reklamationswürdig angemerkt hatte.
Warum setzt du den Annehmer nicht unter Verzug für die geleistete Arbeit? Wenn
bei euch das nächste Hochwasser kommen sollte, erlischt sogar die Beweissicherung.
Glaub mal nicht, daß wir als Rheinanlieger diese Problematik nicht allzugut kennen.
Der Begriff vom "kölschen Bauen" wurde zum Synonym von Bauherren/Trägern mit
einer exzellenten Rechtsberatung. Ein straffes Auflisten hat das Problem aber für die
nächsten Jahre beseitigt. Tischler sind davon noch erheblich weniger betroffen, als
Rohbauausführende und Versorgungstechnikbetriebe.

Dein Angebot wie im Beitrag 7 beschrieben lässt aber keinen Spielraum. Du hast
Treppenstufen angeboten, keinen Treppenbelag aus Hobeldielen. Wenn auch die
Ausführung der Stufenauflage mit Anleimern etwas Interpretationsfreiraum zulassen
mag,ist eine Treppenstufe massiv, als glattes Holzwerk auszuführen. Selbst wenn
du die Teile aus 20mm auf 16mm runtergehobelt hättest, um die V-Fuge zu be-
seitigen, wäre es nach deinem Angebot nicht so möglich gewesen. Also Abschlag
hinnehmen, bei der offenstehenden Summe sogar Verzicht. Die Zinsen seit fast
2 Jahren sind ja schon fast die entfallende Teilsumme des strittigen Gewerks.

Auch mir würde es den Ärger hochtreiben, nur zu deutlich ist die mangelnde
Zahlungswilligkeit/Zahlungsfähigkeit erkennbar, aber rette deine Forderungen,
der nächste Arsch wartet nur darauf die gleiche Form mit einem Handwerker
durchzuspielen.

Liebe Grüsse, Harald
 
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