Verfahrensweise Auftragserteilung

Bansay

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Hallo liebe Forengemeinde.
Nachdem ich im Frühjahr ein offizielles Gewerbe (Kleinunternehmen, Nebenerwerb) angemeldet habe und nun so langsam die ersten Aufträge abgearbeitet sind möchte ich die Profis etwas zu ihrer Betriebspraxis fragen.
Wie handhabt ihr die Auftragserteilung zwischen Kunden und euch als Handwerker? Bei kleineren Auftragssummen habe ich mich bis jetzt immer auf das Wort der Kunden verlassen. Aber wie verfahrt ihr bei größeren Aufträgen?
Im konkreten Fall geht es um 18 Zimmertüren.
Ein Angebot wurde erstellt und der Kunde hat mir den Auftrag gestern mündlich am Telefon erteilt. Reicht es einen Stempel mit Auftrag erteil am ..... Von.... auf das Angebot zu machen und diesen dann unterschreiben zu lassen oder wie verfahrt ihr bei solchen "größeren" Aufträgen?
Neblige Grüße vom Bodensee
 

Neige

ww-robinie
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Im Grunde genommen sind mündliche Auftragserteilungen laut BGB bindend. Allerdings liegt die Beweislast bei dir, sollte der Kunde die Auftragserteilung bestreiten. Hast du die Telefonisch erteilt bekommen und hast jemand, der das Telefonat bestätigen kann (in diesem Fall muß der Kunde zwingend darauf hingewiesen werden, dass jemand mithört) ist die Auftragserteilung und die damit verbundenen Vereinbarungen für den AN und AG bindend.
Auf der sicheren Seite bist du natürlich mit der schriftlichen Auftragserteilung.
Darauf hinweisen möchte ich aber, dass das von mir geschriebene keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich auf eigener Erfahrung beruht.
 

Bansay

ww-ahorn
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Danke.
Ich möchte da auch sicher niemand festnageln oder eine Rechtsberatung.
Mich hat es einfach interessiert, wie ihr in euren Betrieben damit umgeht.
Da gibt es sicher so viele Möglichkeiten und Fallstricke.
Ist z. B. eine Auftragserteilung per Sms oder Whats App unantastbar? Es könnte ja z.B. ein Kind oder Fremder die Nachricht verfasst haben....
 

Mitglied 59145

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Hallo,

bei Auftragserteilung ist der Warenwert (18 Zimmertüren macht Betrag X) auf Konto xy zu zahlen.

So ist der Auftrag bestätigt und das Material vorher zahlen zu lassen ist inzwischen gängige Praxis.

Gruss
Ben
 

Neige

ww-robinie
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Genau so Ben mach ich das auch. Es ergibt sich dann daraus auch, dass der AN den Verpflichtungen seines Lieferanten nachkommen kann. Die Zahlungsmoral der AG ist bedauerlicherweise nicht immer die,die man sich wünscht.
 

pedder

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Ich denke man sollte ab einer bestimmten Höhe darauf vorbereitet sein, dass der Auftraggeber eine Sicherung verlangt. Vor allem als Anfänger.
 

Holz-Fritze

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Zu der gängigen Praxis. Ich als Auftraggeber, lasse mich auf Vorkasse für Material nicht ein, genau so bei uns in der Firma.

Da muss man schon schauen ob man eventuell einen Kunden vergrault.
 

Neige

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Ralf, ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich Kunden schon darauf einlassen. Was sollten sie dabei verlieren?
Lass uns das mal weiterspinnen. Würde mir der AG eine AZ verweigern, so könnte ich als AN doch vermuten, dass dieser dann auch Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht die Rechnung am Ende zu begleichen.
Wohlgemerkt, ich kann nur von mir sprechen, aber ich halte es für viel wichtiger, meine Liquidität beim Lieferanten zu behalten, wie einen Auftrag zu erhalten, bei dem ich Zweifel habe, den geforderten Betrag vom AG pünktlich überwiesen zu bekommen.
 

tirogast_2018

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Hallo,
Außer bei kleineren Aufträgen von Stammkunden verlange ich generell 1/3 der Auftragssumme Anzahlung. Ausnahme sind hier Aufträge von öffentlicher Hand denn
dort gibt es keine Vorauszahlungen , nur Abschlagsrechnungen je nach Baufortschritt.

Beste Grüße!
 

Holz-Fritze

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Hallo Sigi,

und ich habe eben als Kunde schon die Erfahrung gemacht, dass ich schon viel Geld verloren hätte, wenn ich auf Vorkasse eingegangen wäre. Auf einmal war der Laden insolvenz. Aus meinem Bekanntenkreis kann ich Ähnliches berichten.

Deswegen wenn eine Firma Vokasse haben möchte, erteile ich aus oben genannten Grund keinen Auftrag. Bei uns in der Gegend ist es auch gängige Praxis der Handwerker, dass erst nach erbrachter Leistung bezahlt wird.
 

bernd_chiangmai

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Bansay fragt, ob eine Auftragserteilung per SMS oder Whatsapp verbindlich ist !

Ich persoenlich wuerde mich immer mit einer schriftlichen Auftragsbestaetigung begnuegen. Macht doch Spass, dem Kunden ins Gesicht zu sehen und einen Auftrag entgegenzunehmen.

Ein groesserer Auftrag "muss" abgesichert werden. Jetzt nicht 3000 Euro, aber wenns richtig darueber geht. Das sieht auch jeder Auftraggeber ein und bietet evtl. eine Absicherung per Bank an.

Ist immer individuell zu entscheiden. Aber lasst nicht den Aspekt des Persoenlichen aus dem Spiel. Der Kunde will Kontakt haben, das beruhigt und gibt Sicherheit.

Gruss Bernd
 

Mitglied 59145

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Hallo,

also jetzt nicht komplette Vorkasse! Eher das Material vorab bezahlen. Es gibt da auch so eine Regelung das Material als Eigentum des Kunden zu markieren, dann behält er das bei einer Insolvenz! Einfach Zettel dran "Eigentum XY".

Wir machen das so! Ob es jetzt wirklich bei einer Insolvenz funktioniert habe ich noch nicht ausprobiert:rolleyes:.....

Risiko sollte geteilt sein, bei einem "normalen Vertrauensverhältniss" kein Problem!

Auch gehen wir nicht ohne Ende in Vorleistung wenn es um Fertigung geht. Bei Möbeln gilt 50% Anzahlung. Das empfinde ich als fair!

Gruss
Ben
 

Neige

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Es gibt da auch so eine Regelung das Material als Eigentum des Kunden zu markieren, dann behält er das bei einer Insolvenz! Einfach Zettel dran "Eigentum XY".

Weis ich jetzt auch nicht,ob das so funktioniert. Wäre doch aber durchaus möglich, diesen Passus schon im Angebot mit einzubringen, dass erhaltene Ware bei Eingang der Zahlung in Eigentum des AG geht.

Schon komisch, geht immer alles glatt (teu teu teu bisher), macht man sich im Vorhinein gar keine bis nur wenige Gedanken darüber.
 

bernd_chiangmai

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okay, meine Erfahrung:

Es ist noch kein Kunde verschwunden, wenn meine Bedingungen auf den Tisch gekommen sind.
50 % Anzahlung, 40 %, wenn die Fertigung erfolgt ist, ( kann der Kunde sich in der factory von ueberzeugen ) 10 % nach Anlieferung und Installation.

Hat hier noch nie zu Unstimmigkeiten gefuehrt !

Gruss
Bernd
 

Holz-Fritze

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Hallo,

also jetzt nicht komplette Vorkasse! Eher das Material vorab bezahlen. Es gibt da auch so eine Regelung das Material als Eigentum des Kunden zu markieren, dann behält er das bei einer Insolvenz! Einfach Zettel dran "Eigentum XY".Ben

Funktioniert nur begrenzt. Es könnte ja auch passieren dass ein Teil der Materials für andere Zwecke verwendet wurde, oder der Insolvenzverwalter es schon verhökert hat, da er von der Absprache (Regelung) gar nichts weis. Gerade bei einer Insolvenz geht es oft in der ersten Zeit sehr chaotisch zu.

Da würde ich eher ein Treuhandkonto für größere Aufträge verwenden.
 

bernd_chiangmai

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also jetzt mal ehrlich Leute !

Frueher galt ein Handschlag als Vertrag. Dass sich das dann irgendwie umgehen laesst, haben Anwaelte gruendlich bewiesen.

Neukunden, die nicht bereit sind 50 % des Risikos mitzutragen, werden bei mir definitiv keine Neukunden !

Gruss
Bernd
 

Neige

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Wenn sie ungesichert sind, das ganze Geld!

Stimmt schon Pedder, sichert sich der AN nicht ab, geht der halt den Bach runter. Dieeee Patentlösung wird wohl nicht zu finden sein.
Für mein Gewerbe aber kann mich, denke ich, durchaus besser absichern, stelle ich solche Forderungen unabhängig davon wie es dann mit der Auftragslage aussieht.

Ich denke aber auch, dass ein Unternehmer, der seine Familie damit ernähren muß eher besser abwägen muß was er fordert und was nicht, als jemand der sich ein "Zubrot" damit verdient.
 

bernd_chiangmai

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Hast voellig Recht Sigi,

aber auch derjenige, der einen Nebenerwerb betreibt, sollte ja nicht zwangslaeufig auf die Nase fallen. Deswegen fragt er ja wohl auch.

Der Kunde muss halt entscheiden, ob er einem Nebenerwerbler zutraut, seine Wuensche zu erfuellen, oder ob er doch lieber zum etablierten Handwerker geht. Ist ja an sich nichts Neues.
 

predatorklein

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Moin

Mache ohne Anzahlung auch nichts mehr.

Zudem wird auch gleich abgeklärt , daß bei Lieferung der Ware der Restbetrag fällig wird.
Meckert jemand rum , frage ich ihn einfach ( sehr höflich :emoji_grin: ) , ob er bei einem der großen Elektromärkte schon mal was ohne Bargeld mitgenommen hat :confused:

99 von 100 Leuten sind anständig und machen keine Probs , sind zumindest meine Erfahrungen in 25 Jahren als selbstständiger Schreiner.

Der eine der Probs macht kann aber einen Betrieb je nach Größe des Auftrags an den Rand des Ruins bringen.
Oder in den Ruin treiben :emoji_frowning2:

Bei unseren Einbauschränken die wir häufig fertigen unterschreibt der Auftraggeber einen mehrseitigen Auftrag in dem wirklich bis aufs i - Tüpfelchen jedes Detail angesprochen wird.

Tip kam von unserem RA , seit 5 Jahren hatten wir jetzt keinen Kunden mehr der behauptet hat , er hätte was anderes bestellt :emoji_wink:

Vorher war bei 10 Kunden einer dabei der mit der Masche versucht hat im nachhinein den Preis zu drücken :eek:

Gruß
 

Nikem

ww-birnbaum
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also jetzt mal ehrlich Leute !

Frueher galt ein Handschlag als Vertrag. Dass sich das dann irgendwie umgehen laesst, haben Anwaelte gruendlich bewiesen.

Neukunden, die nicht bereit sind 50 % des Risikos mitzutragen, werden bei mir definitiv keine Neukunden !

Gruss
Bernd

Der Vertrag per Handschlag gilt auch heute noch. Die Anwälte haben nur ein Geschäft draus gemacht Verträge anzufechten, die nicht beweisbar sind. Finde ich moralisch fragwürdig.
Der Vertrag wurde geschlossen. Im Prinzip betrügen die dich mit Hilfe ihrer Anwälte, allerdings nur wenn Du das beweisen kannst. Das Problem ist die Beweislast.

Daher besser schwarz auf weiß. Ansonsten ist die Sache unternehmerisches Risiko.
Ich möchte als Kunde Null Risiko tragen. Wenn Du meines nicht auf Null begrenzen kannst, aber Deines mit mir teilst bedeutet das das Du nicht vertrauenswürdig bist.
Ich werde meinen Bekannten dringend von dir abraten - also theoretisch.

Ich bin als Kunde da auch in der besseren Position, da Du von Aufträgen lebst. Ich aber nicht von deiner Dienstleistung.
Allerdings eine Lösung, die mir kein Risiko beschert und deines verkleinert ist ein gangbarer Weg.

Es gibt da Erfahrungswerte aus der Gastronomie. Ein unzufriedener Kunde zieht 100 Leute mit sich, die nicht zu Dir kommen. In der Großsstadt ist das vielleicht kein Problem. Auf dem Dorf schon.

Nachdenkliche Grüße...
 

bernd_chiangmai

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Ich möchte als Kunde Null Risiko tragen. Wenn Du meines nicht auf Null begrenzen kannst, aber Deines mit mir teilst bedeutet das das Du nicht vertrauenswürdig bist.
Ich werde meinen Bekannten dringend von dir abraten - also theoretisch.

Wenn Du als Kunde Null Risiko tragen moechtest, bist Du nicht mein Kunde. Einfache Rechnung !

Ich bin als Kunde da auch in der besseren Position, da Du von Aufträgen lebst. Ich aber nicht von deiner Dienstleistung. Allerdings eine Lösung, die mir kein Risiko beschert und deines verkleinert ist ein gangbarer Weg.

Sicher ??? Du suchst also nicht das gute Ergebnis das Du selbstverstaendlich bezahlen willst ? Dann bist Du ebenfalls nicht mein Kunde.

Es gibt da Erfahrungswerte aus der Gastronomie. Ein unzufriedener Kunde zieht 100 Leute mit sich, die nicht zu Dir kommen. In der Großsstadt ist das vielleicht kein Problem. Auf dem Dorf schon.

Warum vergleichst Du Gastronomie mit Handwerk, in meinem Fall mit industrieller Fertigung ??
Aber wie schon gesagt. Ich klaere bereits im Vorfeld, ob es ein Kunde wird oder nicht. Dann gibt es auch keine unzufriedenen Kunden !

Allerdings ist Chiangmai mit 4 Mio Einwohnern nebst Umgebung, nun doch ein wenig weg vom Dorf. Das aendert aber rein garnichts an unserem Geschaeftsmodell. Wir bauen Kuechen fuer den kleinen Geldbeutel genauso sorgsam wie fuer den Villenbesitzer, der eine Kueche in Acrylic-Hochglanz auf 100 qm haben moechte.
 

klafu

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moin,
um auf die Frage des Beitragstarters einzugehen:
Ich würde dem Kunden eine Auftragsbestätigung schicken, mit der Bitte diese zu unterschreiben.
Im besten Fall hast du dein Angebot ja im Computer und kannst es dafür verwenden. Dann ist mit der Unterschrift des Kunden auch geklärt, was er beauftragen will.
Die Zahlungsbedingungen sollten zu diesem Zeitpunkt aber schon geregelt sein.

Gruß
Klaus
 

Holzmagnet

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Bin als Selbstständiger noch nicht lange dabei, bisher handhabe ich es so, dass ich grundsätzlich ein Angebot schreibe, das ich mir unterschreiben o.ä. lasse. Danach folgt eine Auftragsbestätigung. Ohne Unterschrift mache ich bisher nichts.

Bei großen Sachen wird 1/3 der Summe als Anzahlung verlangt, einfach ein Erfahrungswert aus dem Bekannten und Partnerkreis. Die Zahlungsmoral ist leider furchtbar.
 
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