Verklebte Eichedielen, INKLUSIVE FOTOS

Daniboy

ww-robinie
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Darüber hinaus stelle ich fest, dass laut Herrn … Dielen in fallenden Längen in einem sogenannten „wilden Muster“ verlegt werden. Bei meinem Fußboden gibt es diverse Bereiche, wo die Querfugen jeder zweiten Reihe in einer gerade Linie verlaufen.

Die Aussage ist nicht korrekt so. Wenn mit fallenden Längen gearbeitet wurde, ist der zweite Satz des Zitats nicht möglich.

Du hast dich offenbar verlesen, der Gutachter schreibt hier "verlegt werden" (nicht wurden).
Er erklärt also in diesem Satz wie man es richtig machen muss.

(nur, dass kein falscher Eindruck entsteht)
 

uli2003

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Nene, das war schon korrekt. Die Dielen wurden offenbar nicht im wilden Verband verlegt, also können es keine fallenden Längen gewesen sein.
So meinte ich das.
 

Besserwisser

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Doch, klar, das sind ja meistens Pakete mit festen Längenzusammensetzungen. So kenne ich das jedenfalls.
 

T_N_T

ww-ahorn
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Ich bin was das weitere Prozeder betrifft im Wesentlichen bei Besserwisser, wobei ich die Sache hinsichtlich Mangelfreiheit bzw. Mangelhaftigkeit selbst nicht (fachkundig) beurteilen kann.

1. Es ist zunächst kritisch zu hinterfragen, ob der AN die volle Breitseite des Gewährleistungsrechts, also alles rausreißen und dann neu machen (ggf. durch Dritte), finanziell stemmen kann. Da fehlen aber sämtliche Hintergrundinformationen (War das Hein Daddel von myHammer? War es ein größeres Handwerksunternehmen, das (leider) den (leider) alkoholkranken Monteur geschickt hat, der mittlerweile entlassen ist? Oder sonst was?).

2. Die finanzielle Folgenbetrachtung (vom Ende) sollte nicht außen vor bleiben, wenn man als AG darüber entscheidet, wie man hier weitermacht. Bei dieser Entscheidung sollte grundsätzlich auch der Rat des eingeschalteten Anwalts beachtet werden. Dieser ist, soweit nach gesetzlichen Gebühren (RVG) abgerechnet wird, allerdings mit Vorsicht zu genießen. Denn dann ist ein schneller Vergleich für den Anwalt in aller Regel lukrativer als ein Gerichtsverfahren (mit Beweisaufnahme, Zeugen etc.) bis zum Ende durchzuziehen. (Ein Gericht/Richter hat übrigens auf so etwas auch keinen Bock, und wird mit allen möglichen Mitteln/Argumenten/Unwägbarkeiten versuchen, die Parteien in einen Vergleich zu treiben).
 

uli2003

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(Ein Gericht/Richter hat übrigens auf so etwas auch keinen Bock, und wird mit allen möglichen Mitteln/Argumenten/Unwägbarkeiten versuchen, die Parteien in einen Vergleich zu treiben).

Genau das entspricht - leider - 100% der Wahrheit..
 

Sägenbremser

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In einem Zivilprozess ist es schon die Aufgabe
des Richters eine für beide Parteien möglichst
mitgehbare Lösung anzubieten, nur müssen
tut er das bei einer solchen Entscheidung nicht.

Da er die rein fachliche Kompetenz in der Sache
nicht haben kann, wird er daher beide Parteien
dazu bringen müssen, sich einem unabhängigen
Gutachten zu beugen und daher den vereidigten
Gutachter bestellen. Ab dem Moment ist aber die
Fragestellung zu sachlichen Fehlern schon deutlich
entscheidend und die sollte ein versierter Rechtsan-
walt aufstellen. Nur die dabei aufgelisteten Punkte
werden vom Gutachter beurteilt und bewertet.

Ob dabei einzelne Fragen überhaupt relevant sind,
beurteilt diese/er Fachkundige schon von sich aus.

Als nettes Beispiel kann unserer putziger Moschee-
bau hier gelten. Über 20ooo Mängel hat die Ditib da
aufgelistet, nach dem Gutachten blieben noch etwa
zwei Dutzend leicht behebbare Mängel bestehen. Da
bekommt der Begriff "kölsches Bauen" eine deutlich
neu Dimension, sprich diese Herren haben sich schon
mehr als gut integriert:emoji_grin:

Gruss Harald
 
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