nein, natürlich nicht ist das nicht allgemeingültig. bei meinem meisterstück hab ich ca. 75% in die absaugung oder den ofen geschoben....
aber verschnittzuschläge von 35% erscheinen mir aus meiner praxis als sehr blauäugig, denn selten kann ich masse und stärken der fertigteile anhand der masse der bohlen und bretter ausrichten, meisst ist das durch konstruktion vorgegeben.
und aus einem 28ert Buchebrett 22er Rahmen zu machen, halte ich beispielweise schon für kaum durchführbar, es sei denn, wir reden nur über längen von 80 cm.
und bei diesem beispiel haben wir schon 25% verschnitt nur in der stärke, da ist kein ast rausgeschnitten und kein längenverschnitt drin.
40% verschnittzuschlag bedeutet, dass die rohmasse in alle richtungen gerade mal 12% grösser sind ! das ist wenig, find ich.