Weiterbetrieb von Kaminen nach dem 31.12.2024 (1. BImSchV)

Helibob

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Von den Filtern habe ich noch nicht wirklich etwas Positives gehört, nicht günstig in der Anschaffung und übermäßig höher Reinigungs-/Wartungsaufwand.
Insgesamt habe ich bei uns in der Gegend aber das Gefühl, dass kaum einer von dem kommenden Verbot schon Bescheid weis.
Hab ja etwas Bamel, wenn ich mir meinen Ofen für die (noch unfertige) Wohnung kaufen will, dann alle aufwachen und es wieder nix mehr gibt, bzw. die Preise steigen. Ob ich doch jetzt schon bestellen sollte? :emoji_thinking:
Gruß Matze
 

odul

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Hm,

ich bin gerade über die Information gestolpert, dass offene Kamine und Grundöfen nicht von der Regelung betroffen wären. Meiner kann sowohl offen als auch geschlossen betrieben werden. Darf ich den dann doch weiterbetreiben?!
 

odul

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Ich habe mir gerade nochmal die Texte angeschaut:
1724594125048.png


Als offenen Kamin würde ich das Teil ja nicht sehen. Wenn dann man nach §2, Nummer 12 schaut:
1724594247165.png
dann ist das Wörtchen "kann" da interessant. Wobei ich noch grübele, wie die zweite Satzhälfte "soweit die Feuerstätte..." genau zu verstehen ist.

Hätte ich eine Feuerstelle, die offen betrieben werden kann, wäre aber nur für die Zubereitung von Speisen gedacht, dann müsste sie außer Betrieb genommen werden?! @pedder : kannst du das als Jurist mal lesen?
 

teluke

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Dazu brauchst Du doch keinen Juristen.
"Feuerstätte für bla bla bla die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann".
Genau das ist Dein "Offener Kamin".

Das andere wäre eine Grill- und Bratstelle im Haus.
Sowas hat kein Mensch mehr.
 
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