Hallo, Öfen größer 50kw dürfen Plattenwerkstoffe mit verbrennen. Natürlich darf die Mischung die dem Spanbunker zugeführt wird nicht nur aus Plattenresten bestehen. Es ist das Recht der Nachbarn sich jederzeit beim zuständigen Amt zu beschwären und die Immissionen prüfen zu lassen, deswegen sollte man heute zu Tage immer eng mit dem Schornsteinfegermeister zu sammen arbeiten, regelmäßige Messung beugen dem ärger vor. Das sich heute andauernd überjeden misst beschwerd wird ist ja jedem bekannt. Mfg
Moin,
Die Behauptung "Öfen größer 50kw dürfen Plattenwerkstoffe mit verbrennen." ist so nicht richtig,
es dürfen in Öfen mit 30 kW und mehr in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung Holzwerkstoffe und bestimmtes anderes Altholz verbrannt werden.
Dazu Auszüge aus der 1. BimSchV.:
1. BimSchV, §5
(2) Die in § 3 Absatz 1 Nummer 6 oder Nummer 7 genannten Brennstoffe dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 30 Kilowatt oder mehr und nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung eingesetzt werden.
Die genannten Brennstoffe sind gemäß:
1. BimSchV, §3
6. gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,