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Das würde ich aus meiner Sicht auf keinen Fall so machen.
Ich würde genau anders herum agieren: bei der Gemeinde anfragen, welche Nutzungsart für das Grundstück nach Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan genehmigt ist ("BauNVO"). Deckt sich das mit der Nutzung, kann man höflich die Gemeinde mal kurz bitten das zu prüfen, ob man richtig liegt. Wer beim Landratsamt hier eine Nutzungsart anzeigt, dem werden nur viele Fragen gestellt und alle fangen das überlegen an. Die BauNVO und das BauGB sind Bundesrecht und gelten überall.
Wenn der nette Beamte aus der Gemeinde/Stadt sagt: hier ist Außenbereich oder unbeplanter Innenbereich, dann muss man eh von vorne anfangen.
Ich würde genau anders herum agieren: bei der Gemeinde anfragen, welche Nutzungsart für das Grundstück nach Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan genehmigt ist ("BauNVO"). Deckt sich das mit der Nutzung, kann man höflich die Gemeinde mal kurz bitten das zu prüfen, ob man richtig liegt. Wer beim Landratsamt hier eine Nutzungsart anzeigt, dem werden nur viele Fragen gestellt und alle fangen das überlegen an. Die BauNVO und das BauGB sind Bundesrecht und gelten überall.
Wenn der nette Beamte aus der Gemeinde/Stadt sagt: hier ist Außenbereich oder unbeplanter Innenbereich, dann muss man eh von vorne anfangen.