Werkstattschrott - Schrott in der Werkstatt

falco

ww-robinie
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Ist hier ebenfalls so, Abholtage kann man am besten an den osteuropäischen Transportern ausmachen, wenn einem zwei davon begegnen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Spermülltag ist. Und wenn man selber rausstellt ist minimum die Hälfte nächsten Tag weg.

Aber das ist auch gut so, dann findet selbst das, was für einen selbst nur "Müll" ist, nochmal Verwendung.
 

pedder

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Gesetzt den Fall die Sachen würden herrenlos - wer haftet denn für einen dadurch ggf. eintretenden Schaden? Irgendetwas davon wird auf die Straße geweht und beschädigt ein Auto. Und nun?

Dann haftet allenfalls derjenige, der die Sache an den Straßenrand gestellt und damit das Risiko geschaffen hat. Das hat mit Eigentum nicht zu tun. Wenn Du meine Sache an die Straße stellst, haftest Du und nicht ich.
 

pedder

ww-robinie
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Du schreibst, es fehle beim Sperrmüll an einer fremden Sache. Im nächsten Satz heißt es dann, wer rausstellt, gebe sein Eigentum in der Regel auf. Und außerhalb der Regel?
In der Regel meint: Im Normalfall. Wenn er draufschreibt, das bleibt meins oder zu verkaufen 5 €, hat er es nicht aufgegeben.
Vielleicht solltest Du Dich etwas vorsichtiger ausdrücken.
Ich schreibe hier ganz klar über beim Entsorger zur Abholung angemeldeten Abfall und nicht um Abfall, der sonstewo abgekippt wird.

Das ist "vorsichtig ausdrücken", wenn ich "in der Regel" schreibe. Das berücksichtigt nämlich denkbare Ausnahmen. Díe sind aber doch nicht der Ausgangsfall Sperrmüll (Möbel, große Haushaltsgegenstände)

"In der Regel" ist auch das, was Eser/Bosch in Schönke/Schröder Kommentar zum StGB dazu zu schreiben haben:

"Herrenlos sind ferner Sachen, an denen der Eigentümer in der Absicht des Eigentumsverzichts den Besitz aufgegeben hat (sog. Dereliktion, § 959 BG:emoji_sunglasses:: wie etwa Speisereste im Mülleimer (RG 48 123; vgl. zum sog. Containern, dem Suchen von noch verzehrbaren Abfällen in Supermarkt-Containern, Vergho StraFo 13, 16 f.) oder von Kunden absichtlich zurückgelassene Rabattmarken (RG 42 44), idR auch Hausrat, der zur Sperrmüllabfuhr gegeben wird, nicht dagegen das auf dem Gehsteig zur Abholung bereitgelegte Sammelgut."
(Eser/Bosch in Schönke/Schröder StGB 29. Auflage § 242, Rn. 17/18)

Und damit ziehe ich mich aus dieser juristischen Diskussion zurück. Und versuche künftig meinem Vorsatz, mich an solchen im Forum nicht zu beteiligen, treu zu bleiben.
 

uli2003

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Nu sei mal nicht gleich beleidigt :emoji_wink:

In der Tat scheint es da unterschiedliche Auffassungen zu geben, was scheinbar die Kommunen dazu bewegt, eine eigene Regelung zu schaffen.
Alles weitere werden wohl Fallentscheidungen werden.

Grüße
Uli
 

T_N_T

ww-ahorn
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Hierzu kurz folgende Anmerkungen:

1. Ich schrieb Faustregel, weil die Strafbarkeit natürlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

2. Zur Frage der "Herrenlosigkeit" bzw. "Eigentumsaufgabe" liest man einerseits und andererseits in der Fachliteratur. Die Rechtsprechung gelangt aber regelmäßig zum Ergebnis, dass eine Aufgabe des Eigentums nicht vorlag.

3. In der Praxis wird die Sache erst dann virulent werden, wenn man beim "Sperrmüllgeiern" erwischt wird und der/diejenige, der/die den Sperrmüll abgestellt hat, auf Befragen der Polizei ein Einverständnis der Mitnahme durch Dritte verneint. In dem Fall stehen die Zeichen dann ziemlich eindeutig auf "strafbarer Diebstahl".

4. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum bei diesem doch ziemlich belanglosen Thema die Wellen so hochschlagen.
 

IngoS

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Hallo,

um mal wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen.
Ich habe einen Behälter für Schrott. Da kommt alles metallene rein. Ist das Ding voll bringe ich es zum Übernachbarn. Der Rentner sortiert die Metalle auseinander, baut dazu auch Baugruppen auseinander und liefert dann den veredelten Schrott sortenrein mit besseren Konditionen ab. Ich bekomme dann mal ein Fläschchen Bier.
Selbst habe ich einmal Schrott weggebracht (30 km Fahrt und dann Mischschrott für 2,30€), nie wieder.
Da freu ich mich, wenn der Nachbar noch ne Mark macht und ich keine Arbeit davon habe.

Gruß

Ingo
 

tiepel

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Hi Ingo,
so gehört sich das in einer guten Nachbarschaft.
Ich habe allerdings keinen Nachbarn, der sowas macht.
Bei uns im Dorf hört man in der Regel ein zwei mal im Monat Samstags die bekannte Melodie. Dann fährt man kurz hin und lässt das gesammelte Zeugs abholen.
Eine Stelle meines Grundstücks kann man soeben von einer halbwegs befahrenen Strasse sehen. Wenn man Schrott da plaziert, ist der nach ein paar Tagen weg.
Gruß Reimund
 

TomfromMuc

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Habe einen Eimer in der Werkstattecke, da kommt alles Metall rein. Ist der Eimer voll, bringe ich ihn zum Bauhof / Wertstoffhof in unserer Gemeinde. Wenn die damit etwas Geld verdienen, ist das doch ein schöner Kreislauf.

LG Tom
 
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