Du schreibst, es fehle beim Sperrmüll an einer fremden Sache. Im nächsten Satz heißt es dann, wer rausstellt, gebe sein Eigentum in der Regel auf. Und außerhalb der Regel?
In der Regel meint: Im Normalfall. Wenn er draufschreibt, das bleibt meins oder zu verkaufen 5 €, hat er es nicht aufgegeben.
Vielleicht solltest Du Dich etwas vorsichtiger ausdrücken.
Ich schreibe hier ganz klar über beim Entsorger zur Abholung angemeldeten Abfall und nicht um Abfall, der sonstewo abgekippt wird.
Das ist "vorsichtig ausdrücken", wenn ich "in der Regel" schreibe. Das berücksichtigt nämlich denkbare Ausnahmen. Díe sind aber doch nicht der Ausgangsfall Sperrmüll (Möbel, große Haushaltsgegenstände)
"In der Regel" ist auch das, was Eser/Bosch in Schönke/Schröder Kommentar zum StGB dazu zu schreiben haben:
"Herrenlos sind ferner Sachen, an denen der Eigentümer in der Absicht des Eigentumsverzichts den Besitz aufgegeben hat (sog. Dereliktion, § 959 BG
: wie etwa Speisereste im Mülleimer (RG 48 123; vgl. zum sog. Containern, dem Suchen von noch verzehrbaren Abfällen in Supermarkt-Containern, Vergho StraFo 13, 16 f.) oder von Kunden absichtlich zurückgelassene Rabattmarken (RG 42 44), idR auch Hausrat, der zur Sperrmüllabfuhr gegeben wird, nicht dagegen das auf dem Gehsteig zur Abholung bereitgelegte Sammelgut."
(Eser/Bosch in Schönke/Schröder StGB 29. Auflage § 242, Rn. 17/18)
Und damit ziehe ich mich aus dieser juristischen Diskussion zurück. Und versuche künftig meinem Vorsatz, mich an solchen im Forum nicht zu beteiligen, treu zu bleiben.