Hallo? Pressdruck 2 bis 10 kg/cm2.
"kg/cm2" ist keine gesetzliche Einheit nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG).
Gemäß §10 EinhZeitG, Abs. 1 handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr entgegen § 1 Abs. 1 Größen nicht in gesetzlichen Einheiten angibt oder für die gesetzlichen Einheiten nicht die festgelegten Namen oder Einheitenzeichen verwendet. (Hinweis: Zum geschäftlichen Verkehr zählen alle der Allgemeinheit frei zugänglichen Medien wie z.B. in Foren schriftlich dargebrachte Willensäußerungen.)
So wie der Metzgermeister, der seit 1969 bzw. 1984 seine Fleischwaren nicht mehr in Quentchen oder Pfund feilbieten darf, muss sich auch der Schreinermeister an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ich bitte den Schreinermeister deshalb zukünftig für Druckgrößen nur noch gesetzeskonforme Einheiten wie Pa, Bar, N/m2 oder davon kohärent abgeleitete Einheiten wie z.B. N/mm2, MN/m2 daPa usw. zu verwenden, denn §10 Abs. 1 EinhZeitG sagt unmissverständilich
2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich verweise auf die Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhV), da insbesondere auf die Nr. 35 (Pa) sowie auf die nicht amtliche Broschüre zur EinhV der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig.
Keine Ordnungswidrigkeit ist es, wenn ein Schreinermeister unterstellt, dass jeder DIY Worker in seiner Werkstatt eine 100 Tonnen Presse stehen haben muss.
-- veter