Wohnungseingangstür fehlerhaft eingebaut?

brubu

ww-robinie
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Meine Frage:
-reicht es wenn die Hohlräume ausgeschäumt und dann verfugt werden.
-oder wurde der Rahmen falsch ausgemessen.
Es geht uns darum , dass die Tür sach- und fachgerecht eingebaut wird und nicht nur irgendwie ausgebessert wird zulasten des Schallschutzes bzw.
Feuerschutzes.
Das sind die Fragen. Wie man die beantworten soll ist für mich fraglich wenn unbekannt ist um was für ein Gebäude es sich handelt.
Bei uns gelten andere Vorschriften aber generell ohne genauere Angaben könnte ich die auch nicht korrekt beantworten.
Ich finde der TE sollte wie viele andere auch zuerst mit dem betreffenden Handwerker sprechen, zuerst fragen ob die Arbeit fertig ist, wenn ja Kritik anbringen und fragen wie allfällige Mängel behoben werden.
All dies ist meines Wissens nicht erfolgt und solange dies nicht geklärt ist, ist Funkstille wohl besser.
Gruss brubu
 

uli2003

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Wie man die beantworten soll ist für mich fraglich wenn unbekannt ist um was für ein Gebäude es sich handelt.
Warum spielt das eine Rolle? Die Frage war nicht, ob die richtige Tür eingesetzt wurde, sondern ob dieser Türtyp mit der angegebenen Bezeichnung so korrekt montiert ist, also ob die Tür richtig montiert wurde.
Sprich: Ist die Verankerung nach Werksvorgaben (in Verbindung mit der Prüfung des Elementes mal irgendwann ermittelt und sicherlich publiziert), ebenso die umlaufende Dämmung/Abdichtung nach dem geforderten/gewünschten Schallschutz erfolgt? Auch hier hat der Hersteller zu seinem Element Vorgaben.

Wenn der Hersteller sagt: 'Umlaufend Schaum reicht', ist die Fuge dafür erst mal egal. Wenn die Verankerung auf der Aufschlagseite noch sicher verdübelt werden kann, auch.
Dennoch verstehe ich den Grund für diesen Abstand auch nicht wirklich. So 5mm - ja, kann mal sein, wenn's etwas schief ist oder kein passendes Zargenmaß im Handel ist. In der Regel überschneiden sich die Maße jedoch, sodass eigentlich immer eine Zarge verfügbar ist. Von ganz dünnen Wänden oder extrem dicken Wänden mal abgesehen.
 

wirdelprumpft

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Hörmann WET 2 Klima3 SK3 Proline).
Ist also ne Schallschutztür Klasse 3
mit Klima 3 ohne Brandschutz.
Die Montageanleitung siehe #15
Gibt vor
2K Schaum da Schallschutz voll aufgeschäumt. Druckfest hinterlegt und zusätzlich verschraubt im Bandbereicht wenn Türgewicht 60-80 KG
Bekleidung beidseitig abgefugt -
Zum Boden Silikon

Futter darf 1-5 mm über OFF sein somit darf die Tür vermutlich max. 12 mm Luft zum Boden haben.

Zum Thema Abstand der Bekleidung zur Wand steht nur Maße prüfen.

Fazit mit den Bilder
Die Tür ist nach Montageanleitung nicht korrekt montiert da mind. die umlaufende Acrylfuge zur Wand fehlt.

Ob die restlichen Punkte erfüllt sind ist mit den Bildern nicht feststellbar.


Bei Brandschutz wäre das etwas komplizierter aber T30 hat die Tür nicht in der Bezeichnung.
Wäre nur nötig wenn die alte Tür eine T30 war.
T30 als Wohnungseingangstür hatte ich im Altbestand vor BJ 1980 nie. Da ist meist noch nicht mal ne Schallschutztür drin.
 

brubu

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Warum spielt das eine Rolle? Die Frage war nicht, ob die richtige Tür eingesetzt wurde, sondern ob dieser Türtyp mit der angegebenen Bezeichnung so korrekt montiert ist, also ob die Tür richtig montiert wurde.
Er erwähnt den Feuerschutz, ob und wie der notwendig ist kann ich anhand von Fotos ohne Details zum Gebäude zu kennen nicht beurteilen.
Bei uns ist es relativ einfach, bei Ersatz von Türen müssen und werden von uns Türen nach heutigen Brandschutzvorschriften montiert.
Jede Wohnung ist bei uns ein eigener Brandabschnitt mit entsprechenden Wänden und Türen.
Schall etc. ist eine andere Sache, da kommt im Brandfall niemand zu Schaden und super Schallschutz nütz meist wenig wenn nicht das ganze Haus entsprechend gebaut ist. Klima gehört auch dazu wenn man Probleme mit verzogenen Türen vermeiden will.
Mich wundert, dass ihr im Bestand nach alten Vorschriften Türen ohne Brandschutz einbauen dürft.
Montage ist klar, die gibt der Türhersteller vor und muss seiner Prüfung entsprechen.
Gruss brubu
 

carsten

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Hallo

1. Mir ist keine DIN oder sonstiges bekannt die da den Einbau und Toleranzen genau regelt. Auch wenn wir in Deutschland wohnen. Es gibt tatsächlich Dinge die NICHT geregelt werden. Erschreckend und für manche bricht ne Lebenskrise aus (ganz allgemein und nicht auf das Thema oder die Personen hier bezogen).
2. Das mit dem Brandschutz hat Thomas schon geklärt. Auch für mich immer wieder schwer zu verstehen bzw zu begreifen, aber die Regeln sind nun mal so.
3. Der Schreiner oder wer auch immer die Tür anbietet, schuldet sowas wie eine bestimmungsgemäße Gebrauchstauglichkeit.
Die Klimaklasse sollte er in eigenem Interesse berücksichtigen, da eine verzogene Tür auf die Dauer nicht tauglich ist.
Der Rest ist unter https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/klare-regeln-erhoehte-anforderungen/ nachzulesen.
 

Andreas W.

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Hallo brubu,

Bei uns ist es relativ einfach, bei Ersatz von Türen müssen und werden von uns Türen nach heutigen Brandschutzvorschriften montiert.
Jede Wohnung ist bei uns ein eigener Brandabschnitt mit entsprechenden Wänden und Türen.

zählt in der Schweiz jede Wohnung als Brandabschnitt? Auch in Zweifamilienhäusern?

Gruß, Andreas
 

brubu

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Hallo brubu,



zählt in der Schweiz jede Wohnung als Brandabschnitt? Auch in Zweifamilienhäusern?

Gruß, Andreas
Grundsätzlich schon, bei Zweifamilienhäusern bin ich nicht sicher weil ich damit noch nie zu tun hatte. Aber im Prinzip gilt auch da jede Wohnung als Brandabschnitt. In einem anderen Fall sollte eine Scheune wie Reihenhäuser unter 2 Eigentümern aufgeteilt werden. Die Folge und Auflage wäre die Trennung der Einheiten in 2 Brandabschnitte gewesen. Daher wurde alles bei einem Eigentümer belassen.

In Gewerbebauten theoretisch pro Mieter ein Brandabschnitt oder im Altbau mindestens pro Stockwerk. Im Bestand gilt "verhältnismässige Anpassung", was immer dies bedeutet.
Gruss brubu
 
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Andreas W.

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Puh, dann sind Wohnungseingangstüren in der Schweiz aber eine teure Angelegenheit...

Kenne mich mit der hiesigen Bauordnung nicht aus.
Bin mir aber ziemlich sicher, daß hier zumindest Zweifamilienhäuser (meine auch noch Dreifamilienhäuser) von den normalen Vorschriften zum Brandschutz befreit sind (z.B. auch Brandriegel in der üblichen PS-Außendämmung über den Rollokästen).
Das deckt sich mit meiner praktischen Erfahrung als Schreiner.

Richtige Brandabschnitte (mit Brandschutztüren, ggf. Brandschutzfenster) sind nach meiner Erfahrung Keller/Garage, Dachbereich, Wohnbereich.

Weiß da jemand was hieb- und stichfestes darüber?

Gruß, Andreas
 

kberg10

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Guten Tag,

bei uns wurde Freitag eine neue Wohnungseingangstür eingebaut ( Hörmann WET 2 Klima3 SK3 Proline). Die Firma war vorab zweimal zum ausmessen hier.
An der Innenseite wurde die Tür nicht verfugt. d. h. ringsum ist ein ca. 6cm tiefer und ca. 1,5cm breiter Abstand zwischen Wand und Zarge.

Meine Frage:
-reicht es wenn die Hohlräume ausgeschäumt und dann verfugt werden.
-oder wurde der Rahmen falsch ausgemessen.
Es geht uns darum , dass die Tür sach- und fachgerecht eingebaut wird und nicht nur irgendwie ausgebessert wird zulasten des Schallschutzes bzw.
Feuerschutzes.
Wir hoffen auf Ihre Hilfe, vielen Dank
Holly 21
Ist das Eigentum oder Miete? Wer war der Auftraggeber?
 

brubu

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Puh, dann sind Wohnungseingangstüren in der Schweiz aber eine teure Angelegenheit...
So schlimm ist es auch nicht, ich finde pro Wohnung/Nutzungseinheit einen Brandabschnitt zweckmässig. So sind die Bewohner besser geschützt, man weiss ja nie was der Nachbar macht.
Brandschutz bei Wohnungsabschlusstüren ist damit selbstverständlich und Massenware, so viel teurer sind die dadurch nicht.
Teuer wird eher der Schall-und Einbruchschutz. Bis vor etwa 20 Jahren hatten wir die alte, ungeprüfte T30 Türkonstruktion die jeder Betrieb
nach den amtlichen Vorgaben selber herstellen konnte. Dadurch waren die Türen Massenware zu günstigen Marktpreisen und der Brandschutz optimal was im internationalen Vergleich immer wieder als Vorteil hervorgehoben wurde.

Brandschutzfenster, bzw. Brandschutztüren nach aussen braucht es selten, nur wenn die Gebäudeabstände nicht stimmen oder sich der Brand in einen Fluchtweg ausbreiten könnte wie bei Laubengängen. Man muss aufpassen die klaren Fakten abzuklären und nicht auf das was jemand erzählt oder schreibt zu hören. Ich sehe bei uns in den Vorschriften nach und frage immer direkt die kantonalen Behörden, die sind sehr kompetent.
Gruss brubu
 
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TomfromMuc

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Weiß da jemand was hieb- und stichfestes darüber?
Da gibt es bestimmt mehrere Leute hier Forum, die viel darüber wissen, weil es ihr Job ist. Aber die ganzen Details können wir hier nicht (er)klären, weil es auch oft individuell abhängig vom Bauvorhaben ist. Baurecht ist ln D Ländersache, jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Man ist sich ja nicht mal länderübergreifend einig, wie hoch ein Brüstungsgeländer sein muß....
Darüber hinaus gibt es viele Punkte, die nicht eindeutig geregelt sind und dann merkst Du, ob Du einen guten, erfahrenen Architekten hast und bei größeren Bauvorhaben hast Du einen Brandschutzplaner und noch einen Brandschutzprüfer (4Augenprinzip).
Das hier ist ein Schreinerforum, lassen wir es an dieser Stelle besser dabei. Für Baurecht, Brandschutz, Haustechnik usw. gibt's andere Foren.
VG Tom
 
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