was ist legal?

streifi

ww-pappel
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Hallo zusammen,
ich hät mal eine Frage:
Ich bin ein Hobbyschreiner (nicht gelernt) mit großer Erfahrung (30 Jahre Praxis) und guter Ausrüstung, hab schon viele Projekte (auch für andere) erfolgreich hinter mir. Was darf ich (gegen Bezahlung) für andere legal machen, in welchem Umfang?

Danke für Antworten
 

bello

ww-robinie
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Hallo,

schau mal in der Suchfunktion. Das Thema taucht regelmäßig bei Profi fragt Profi auf, in allen Variationen.

Gruß
 

Snekker

ww-robinie
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Richtig!
Ohne Gewerbeanmeldung sowie Eintrag in die Handwerksrolle darfst du keine Tischlerarbeiten gegen Bezahlung machen. Wobei die Gewerbeanmeldung das geringste Problem ist. Den Eintrag in die Handwerksrolle wirst du nicht bekommen, da du kein Tischlermeister bist. Es gibt zwar Möglichkeiten eine Ausnahme Genehmigung zu erwirken. Das setzt aber Voraus das du zumindest einen Gesellenbrief als Tischler und mindestens 4 Jahre als Geselle gearbeitet hast. Auch dann wirst du diese Ausnahme Genehmigung mit Gewalt erkämpfen müssen obwohl sie dir dann per Gesetz zusteht.
 

Snekker

ww-robinie
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Hallo streifi
Wen du nachweisen kannst das du mindestens 6Jahre in einer Tischlerei eine Tätigkeit ausgeübt hast wo du selbstständig Entscheidungen gefällt hast. Selbstständige Entscheidungen triffst du dann wenn der Chef dir beispielsweise eine Zeichnung gibt und sagt das und das hast du zu bauen und du baust das ohne noch andere um Rat zu fragen. Also eine ganz normale Gasellenarbeit. Dann brauchst du noch mindestens Meisterprüfung Teil3 oder etwas Vergleichbares. Beispielsweise eine Lehre als Kaufmann um überhaupt eine Chance auf eine Ausnahme Genehmigung zu haben. Momentan ist die Lage so das die Handwerkskammern mit dem Rücken zur wand stehen und auf der Kaufmännischen Unerfahrenheit herumreiten.:emoji_grin::emoji_grin::emoji_grin:
Ich habe den Eindruck es geht da ins letzte Gefecht.Alle anderen Einwände sind mittlerweile vom Tisch wenn es sich bei den Antragstellern um Tischler Gesellen mit mindestens 4 Gesellenjahren handelt. Den Teil 3 der Meisterprüfung kann man gut in 3 Monaten zu hause aus Büchern lernen. Die Sache ist gut dokumentiert. Jeder Geselle hat das Recht sich zur Meisterprüfung anzumelden. Eine Meisterschule muss er nicht besucht haben. Wo er sein Wissen her hat ist egal. Hauptsache ist er hat das wissen. Bei dir liegt die Sache ein wenig anders du bist ja kein Geselle. Deswegen solltest du den BUH um Rat fragen bevor du zur Handwerkskammer aufbrichst.:emoji_slight_smile::emoji_slight_smile::emoji_slight_smile:
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Die Frage war ja was er als Hobbytischler (und wahrscheinlich ohne Gewerbeanmeldung) gegen Bezahlung legal fertigen kann, und dann ist die Antwort sehr einfach, nix, alles andere ist Schwarzarbeit und damit nicht mehr legal.

Ich gehe jetzt wohl davon aus dass er kein Gewerbe angemeldet hat, denn in diesem Fall besteht wohl eine Grauzone.
 

Sägenbremser

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Ja, wie mein Namensvetter auch auf diese Frage antwortet

Keine Gewerbeanmeldung, kein Geld nehmen für Arbeiten, keinen Ärger mit
Freunden produzieren, keine Abhängigkeiten schaffen.

Man wird nicht erwischt, man wird meistens angezeigt von Nachbarn, Handwerkern
und manchmal bestimmt auch von "Freunden". Neid ist ein mächtiges Werkzeug.

Aber bei der Fragestellung wäre es schon Schwarzarbeit denke ich.

LG Harald
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ich bin ein Hobbyschreiner (nicht gelernt)


Diese Formulierung lies mich annehmen dass es hier keine Gewerbeanmeldung im Holzbereich gibt, sprich als Tischler, Schreiner o.ä., nicht gelernt heisst ja auch dass keinerlei Abschluss irgendeiner Ausbildung in dieser Richtung vorhanden ist und damit wäre eine Gewerbeanmeldung im Schreinerhandwerk auch nicht möglich.
Immer noch mit Nachdruck auf die Frage zur legalen Vorgehensweise.
 

Snekker

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Nun als Hobbyhandwerker hat er ja immer noch die Möglichkeit das was er Produziert zu verkaufen. Er darf nur keine Aufträge annehmen. Er kann beispielsweise einen Schrank bauen und ihn bei der Zweiten Hand verkaufen- Oder er stellt ihn bei E-Bay rein. Das ist legal was meint ihr warum so viele Händler ihre Maschinen über E-Bay verkaufen? Ganz einfach sie bekommen wesentlich mehr als in einem Ladengeschäft. Wer bei E-Bay kauft sollte wissen wie hoch der Ladenpreis ist, aber das wissen die wenigsten. Von E.Bay Handel kann man gut leben. Da wird oft das doppelte des Ladenpreises gezahlt und die Leute sind der Meinung ein Schnäppchen gemacht zu haben.:emoji_slight_smile::emoji_slight_smile::emoji_slight_smile:
 

SteffenH

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nicht gelernt heisst ja auch dass keinerlei Abschluss irgendeiner Ausbildung in dieser Richtung vorhanden ist und damit wäre eine Gewerbeanmeldung im Schreinerhandwerk auch nicht möglich.

Auch mit Ausbildung wäre das nicht möglich, nur mit Meisterbrief.
Einer Gewerbeanmeldung in handwerksähnlichen Berufen hingegen steht auch ohne jegliche Ausbildung nichts im Weg, siehe Handwerksordnung Anlage B.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Auch mit Ausbildung wäre das nicht möglich, nur mit Meisterbrief.
Einer Gewerbeanmeldung in handwerksähnlichen Berufen hingegen steht auch ohne jegliche Ausbildung nichts im Weg, siehe Handwerksordnung Anlage B.

Steffen, die Liste ist mir bekannt und das Schreinergewerbe ist daruf nicht zurück zu finden.
Der TE könnte zwar ein Gewerbe als Holzschnitzer oder Holzleiterbauer (Sonderanfertigung) anmelden, aber dann darf er legal noch immer keine Möbelstücke gegen Bezahlung fertigen, ausser er schnitzt sie oder baut sie aus Leiterelementen :emoji_grin:
Wäre aber eventuel eine Idee ........
 

Snekker

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Hallo SteffenH!
Du solltest einmal lesen was ich weiter oben geschrieben habe. Dann wüstest du das es auch ohne Meisterbrief sehr wohl möglich ist eine Tischlerei zu betreiben. Mittlerweile pfeifen die Handwerkskammern auf dem letzten Loch. Man reitet auf der meist nicht vorhandenen Kaufmännischen Ausbildung herum. Alle anderen Einwände sind von irgendwelchen höheren Gerichten abgewiesen worden. Wenn du also gelernter Tischler mit Gesellenbrief bist und 4Jahre als Geselle gearbeitet hast dann fehlt dir nur Teil3 der Meisterprüfung und du bekommst eine Ausnahme Genehmigung. Wobei mich am meisten Stört ist das Wort Ausnahme Genehmigung. Das Verdeutlicht doch ganz klar das du nur 2.Klasse bist.
 

Holz-Fritze

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Die Frage war ja was er als Hobbytischler (und wahrscheinlich ohne Gewerbeanmeldung) gegen Bezahlung legal fertigen kann, und dann ist die Antwort sehr einfach, nix, alles andere ist Schwarzarbeit und damit nicht mehr legal..

Nun ich habe mal gehört (habe das aber nicht überprüft) dass man wenn keine Gewinnabsicht (oder nur im geringen Umfang) gewisse Dinge ohne Gewerbeanmeldung verkaufen darf.

Aber wie gesagt habe ich nur gehört, obs stimmt weiss ich nicht. Aber selbst wenn ohne Gewinnabsicht bringt ja dann auch nichts.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Mich würde mal was anderes Interessieren. Was kann man als Ingenieur alles für Gewerbe anmelden. Kann ich als EL Ing. auch eine Elektroinstallationsfirma anmelden, oder muss man noch praktische Kenntnisse nachweisen. Oder kann man sogar berufsübergreifende Gewerbe anmelden????
 

ranx

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moin,

ich glaube nicht das das pauschal geht, da wirst du schon mit deinem Lebenslauf und konkreten Vorstellungen die Behörden und Kammern ansprechen müssen.
Die werden dann entscheiden, unter Umständen auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
 

Snekker

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Hallo Holz-Fritze!
Du darfst als El-Ingenieur eine Elektroinstallationsfirma führen! Dein Titel ist Höherwertig als El-Meister. Du hast praktisch den EL-Techniker und den El-Meister in der Tasche. Bist wohl ein Studierter? Als Dipl.Ing.FH hättest du das gewusst! Du darfst sogar Vollkaufleute ausbilden und Elektriker Lehrlinge sowieso!:emoji_slight_smile::emoji_slight_smile::emoji_slight_smile:

@ranx Du redest Scheiße. Wenn man etwas nicht genau weiß sollte man sich zurück halten!:emoji_grin::emoji_grin::emoji_grin:
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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moin,

wenn der "Kunde" das Material bezahlt ist doch mehr als normal?

Auch der Tischler braucht keinen Meister zur Gewerbeausübung...
Ohne-Meister.de

Naja, ich würde "ohne-meister.de" als Quelle nicht zuviel Vertrauen schenek, deren Angaben sind, nun, nennen wir sie mal misleitend.
Schau mal hier: http://www.existenzgruender.de/impe...uebersichten/gruendungswege/04_uebersicht.pdf

Hier ist die Quelle das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und hier steht der Tischler auf Platz 27 der Anlage A und unterliegt hiermit der Meisterpflicht .......... dort findet sich auch der Zimmermann auf Platz 3 derselben Anlage.
 

Snekker

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Hallo Harald!
Was du sagst stimmt zwar. Was im Bundesanzeiger steht , findest du wortwörtlich auch bei ohne Meister.de da sind bloß ein par Kommentare die ganz interessant sind. Es gibt die Sogenannte Ausnahme Genehmigung und das steht nicht im Bundesanzeiger. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das recht auf eine Ausnahme Genehmigung. Und wie gesagt nach 60 Jahren Prozessieren ist nun endlich das ende der Fahnenstange erreicht. Ich wollte es auch erst nicht glauben aber es ist so! Wen du einen Gesellenbrief oder das Äquivalent hast und 4Jahre als Geselle sonst 6Jahre gearbeitet hast trennen dich von der Ausnahme Genehmigung nur noch Meisterprüfung Teil 3 oder das Äquivalent. Ich habe das selbst überprüft indem ich mir vom BUH die Streitbarsten Handwerkskammern habe nennen lassen und 5 Stück davon per Email Kontaktiert habe von 4 Handwerkskammern habe ich einen Positiven Bescheid bekommen. Eine hat nicht geantwortet. Für mich ist das ganze sowieso Witzlos ich habe einen Meisterbrief nach Norwegischem Recht. Ich wollte es bloß ganz genau wissen weil hie so heiß darüber diskutiert wurde. Die Handwerkskammern haben allerdings alle Gefragt warum ich den Angefangenen Meisterbrief nicht fertig machen will. Ich habe ihnen Mitgeteilt das ich a. zu alt dafür bin um noch einmal die Schulbank zu drücken, und b. lohnt es sich für mich nicht da ich nur einen kleinen ein Mann betrieb führen will.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Habe gerade mal etwas recherchiert, wenn Du diese Sachen als Kunst verkaufst, kann man das als Freiberufler tun. Es ist sogar geregelt dass ein Künstler seine Werke vervielfältigen darf und trotzdem Freiberufer ist.

Nur das entbindet einen nicht davon die Gewinne zu versteuern.

Aber das ganze ist extrem unübersichtlich, ich kann als Ingenieur nach meiner Recherche auch als Freiberufler arbeiten.

<<<<<<<Zitat:
Im Gewerberecht spricht man von
Freien Berufen bei der Ausübung "freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer
Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung
erfordern"
>>>>>>>>

Wenn ich also "intelligente" Möbel herstelle (also z.B, computergesteuerte Höhenverstellung eines Schreibtischs) könnte ich das u.U. als Freiberufler machen. Das geht aber nur mit Ingenieursgrad......

Verrückt Gell. :eek:
 
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