Mich würde mal was anderes Interessieren. Was kann man als Ingenieur alles für Gewerbe anmelden. Kann ich als EL Ing. auch eine Elektroinstallationsfirma anmelden, oder muss man noch praktische Kenntnisse nachweisen. Oder kann man sogar berufsübergreifende Gewerbe anmelden????
... Aber das ganze ist extrem unübersichtlich, ich kann als Ingenieur nach meiner Recherche auch als Freiberufler arbeiten ...
Bei den gegebenen Informationen verbietet sich jegliche Pauschalaussage.Ich bin ein Hobbyschreiner (nicht gelernt) mit großer Erfahrung (30 Jahre Praxis) und guter Ausrüstung, hab schon viele Projekte (auch für andere) erfolgreich hinter mir. Was darf ich (gegen Bezahlung) für andere legal machen, in welchem Umfang?
Ich finde es immer wieder erschreckend wie viele Halb- und Unwahrheiten in solchen Themen verbreitet werden.
Naja, ich würde "ohne-meister.de" als Quelle nicht zuviel Vertrauen schenek, deren Angaben sind, nun, nennen wir sie mal misleitend.
Schau mal hier: http://www.existenzgruender.de/impe...uebersichten/gruendungswege/04_uebersicht.pdf
Hier ist die Quelle das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und hier steht der Tischler auf Platz 27 der Anlage A und unterliegt hiermit der Meisterpflicht .......... dort findet sich auch der Zimmermann auf Platz 3 derselben Anlage.
Was ist Schwarzarbeit?
Der Begriff Schwarzarbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände, bei denen gesetzliche Pflichten - vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art - umgangen werden. Erscheinungsbilder sind beispielsweise:
•Steuerhinterziehung:
der Handwerker/Dienstleister, der ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeitet, und weder Umsatz- noch Einkommenssteuer zahlt.
•illegale Arbeitnehmerüberlassung:
der Arbeitgeber, der ohne erforderliche Erlaubnis Arbeitnehmer an andere
Arbeitgeber verleiht
•Leistungsmissbrauch:
der Arbeitslose/der Sozialhilfeempfänger, der finanzielle staatliche Unterstützung
erhält und nebenbei arbeitet, ohne dieses dem Arbeitsamt/dem Sozialamt
anzuzeigen
illegale Ausländerbeschäftigung:
der Ausländer, der ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeitet, der Unternehmer, der illegal Ausländer beschäftigt: meist verbunden mit:
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer:
Beschäftigte, die Tätigkeiten ausüben, ohne bei dem Sozialversicherungsträger
und dem Finanzamt entsprechend erfasst zu sein, Unternehmer, die Beschäftigte nicht oder nicht korrekt bei den Sozialkassen anmelden bzw. abrechnen.
die Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz:
der Arbeitgeber, der nicht den gesetzlichen/tariflich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt.
Verstöße gegen die Gewerbeordnung:
die Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) bzw. Beantragung einer Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung)
Verstöße gegen die Handwerksordnung:
Betreiben eines zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung).
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von
•Angehörigen,
•aus Gefälligkeit,
•im Wege der Nachbarschafts- oder
•Selbsthilfe
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit.
Marc schrieb:Na das wäre ja dann DIE Gelegenheit etwas aufklärendes Licht auf diese oft wiederkehrende Frage zu werfen.
Aber genau dies ist die Frage halt nicht, nochmal das Gedächtnis auffrischen:Die Frage nach einer nötigen Gewerbeanmeldung, einer freiberuflichen Tätigkeit und anderen in diesem Zusammenhang gestellten Fragen, lässt sich in häufig nicht pauschal beantworten, sondern bedarf einer eingehenden Einzelfallprüfung.
Just my 2 Cents
Gruß Marsu
Hallo zusammen,
ich hät mal eine Frage:
Ich bin ein Hobbyschreiner (nicht gelernt) mit großer Erfahrung (30 Jahre Praxis) und guter Ausrüstung, hab schon viele Projekte (auch für andere) erfolgreich hinter mir. Was darf ich (gegen Bezahlung) für andere legal machen, in welchem Umfang?
Danke für Antworten
Die Frage kann aber ganz schnell aufkommen, wenn er die Merkmale eines GewerbesDer TE fragt nicht ob und wie er ein Gewerbe anmelden kann, er will auch nicht wissen ob er ein Gewerbe nötig hat.
Das ist nicht nur eine Frage des Umsatzes, sondern z.B. auch der Organisation ...zu verstehen als: Ab welchem Umsatz bin ich kein Hobbytischler mehr?
Dazu ein Bsp.:... ist es legal nicht möglich um gegen Bezahlung zu tischlern.
Anlaufstellen sind u.a. die Gewerbeämter, Handels- und Handwerkskammern und Fachanwälte.
Ich denke diese kann letztendlich nur der EUGH beantworten kann, was wohl sehr extremes Heulen bei unseren Kammern auslösen dürfte.
Gruß
Eigentlich unglaublich, dass man das immer noch bewahren konnte.
Ein wenig naiv fand ich sie auch.