Holz-Fritze
ww-robinie
Die Argumentation lief nur irgendwie anders - 'wenn der mit seinen großen Maschinen durch den Wald fährt, darf ich auch mal eine Abkürzung nehmen oder das mit den festen Wegen mal nicht so eng sehen'.
Das geht wiederum nicht, hier darf der Waldbesitzer ein Verbot aussprechen. Und wenn er 100-mal Schneisen in seinen Wald pflügt, selbst wenn er das nicht dürfte.
Übrigens völlig egal, ob Privat-, oder Staatseigentum (um das es hier nicht nur ging).
Grüße
Uli
Ich möchte dich jetzt dringend aufrufen meine Antworten genauer zu lesen, ich habe mehrmals betont, dass es um feste Wege geht und nicht um querfeldein.
Ich mache es Dir was einfacher:
#1....(wohlgemerkt auf schmalen Wegen) ...
#16 .....Ich dachte an einen Weg der ab und an mal vielleicht nur 1m schmal ist und sich z.B. eng durch den Wald schlängelt.
#29 ......wollen auf Wegen zu fahren die ich per Gesetz befahren darf. Wir reden hier nicht von Downhill oder querfeldein fahren.......
Jetzt zum zehnten Mal. Es ging und geht darum dass einige Förster und Waldbesitzer einem verbieten wollen auf schmalen festen Wegen zu fahren mit der Begründung man fügt dem Wald einen Schaden zu, aber gleichzeitig mit schweren Gerät diese Wege nutzen und teilweise sogar zerstören