Warum übel, der Hersteller der Maschine hält es nicht mal für nötig vor dem Verpacken einen Funktionstest zu machen, man muß also davon ausgehen das auch sonst nichts getestet wurde, bez. elektr. Sicherheit, bez. Rundlauf, Passgenauigkeit der Bauteile besonders der Bohrspindelteile.
...na ja, man könnte allen überschwappenden Gefühlen zum Trotz einfach mal in Rechnung stellen, dass es bei der globalisierten übers-große-Wasser-Schipperei durchaus einmal passieren kann, dass bspw. eine ordinäre Steckverbindung sich lösen könnte. Dann ginge der Vorwurf an den deutschen Kistenschieber mit dem vermeintlich großen Qualitätsversprechen.
Gibt es tatsächlich niemand in der Nähe wohnenden in diesem Forum, der einfach mal einen Blick auf das Ding werfen mag?
Das schöne an Maschinen mit mittlerem Alter (ca 40 Jahre) ist dass sie keine Sicherheitsschalter haben
...na ja, die Gedanken sind frei.
Man kann freilich der Überzeugung anhängen, dass die meisten Sicherheitsvorschriften von übellaunigen gelangweilten Schreibtischtätern ausgedacht wurden. Nur, um Hersteller, Anbieter und Nutzer maximal zu ärgern.
In der Regel sind die aber ja eine Folge entsprechender Vorfälle. Und wenn ich so manche Unbedarftheit sehe, scheint es ja auch nicht ganz überflüssig, so manche(n) vor sich selbst zu schützen. Wenn ich an ein nahezu skalpiertes Unfallopfer in meiner Jugend denke... dito.
Habe den Besagten Schalter im Deckel behutsam aus der Entfernung mit einem Zollstock reingedrückt und alle Schalter betätigt und auch den Notaus mehrmals rein und raus gedrückt.
...aus Entfernung mit dem Zollstock? Was befürchtest Du denn? Dass der Riemen Dich anspringt, nur weil der Deckel zum Test offenstand?
Selbst um bodenlanges Haupthaar zu bändigen, dass - falls vorhanden - wohl das hauptsächliche Gefährdungspotential wäre, gäbe es probate einfache Methoden.
wäre es eine gute Alternative einfach Die Maschine zurück zu geben und eine andere zu kaufen ? damit würde ich mir das ganze Hin und Her sparen mit Dictum und Sie einfach nach dem Rückgabe Recht zurück geben.
...sorry, das fände ich schlicht asozial. Du musst ja - wegen der unkomplizierten Möglichkeit der Rückgabe wegen des Onlinekaufs - nicht bei der Maschine bleiben... und damit Nachbesserungsmöglichkeiten bis Tausch durch den Anbieter hinnehmen.
Dem Anbieter das Ding wegen "Nichtgefallen" zurückzuschicken, ohne aber gleichzeitig den zu informieren, dass das Teil auch einen Defekt hat, fände ich... wie geschrieben.
Dann kriegt es wahrscheinlich nach kurzer Sichtprüfung und Vollständigkeitskontrolle ohne Funktionsprüfung der nächste Käufer.