grauer Star OP misslungen

seschmi

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Im Auge wurde eine Linse mit falscher Brennweite eingesetzt. Das wurde vom Verursacher doch schon zugegeben und ist aktenkundig. Was gibts dann noch zu untersuchen oder zu beweisen?
Es geht ja nicht nur ums juristische, sondern auch und vor allem ums medizinische.

Und dazu muss sich ein Experte das Auge anschauen, und zwar nicht der, der es verbockt hat. Weil der ist ja einerseits befangen, andererseits fehlt verständlicherweise wohl das Vertrauen.

Da gibt es schon eine Reihe von Fragen, für die man das Auge anschauen muss. Mich würde zum Beispiel interessieren, welche Linse verbaut wurde und wie die jetzt sitzt. Wie die Verhältnisse sind. Wie die Hornhaut aussieht - beim Lasern kann man ja nur weglasern und nicht dazulasern, da muss man schauen, wieviel man überhaupt wegnehmen kann. Und so weiter.

Nur dann kann man sinnvoll dazu raten, wie das jetzt zu retten ist. Das kann man ja nicht einfach dem Patienten überlassen - natürlich muss der am Ende entscheiden, aber dafür braucht er ja eine kompetente Empfehlung.
 

Friederich

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s geht ja nicht nur ums juristische, sondern auch und vor allem ums medizinische.
Das steht doch außer Frage. Das allerwichtiste ist es jetzt den Schaden möglichst gut und risikoarm zu beheben.
dazu muss sich ein Experte das Auge anschauen, und zwar nicht der, der es verbockt hat. Weil der ist ja einerseits befangen
Natürlich muss sich ein Experte das Auge anschauen. Und ich geh schwer davon aus, dass auch die bisherigen Ärzte Experten sind; auch wenn ihnen ein schwerer Fehler unterlaufen ist. Ich habe auch nicht den geringsten Zweifel daran, dass sie Alles dransetzen, ihn wiedergutzumachen. Nicht obwohl sie den Fehler verschuldet haben, sondern weil sie ihn verschuldet haben. Ich seh da keinen Nachteil in einer "Befangenheit".
Und natürlich düfte es ratsam sein, vor so einer schweren Entscheidung eine Zweitmeinung einzuholen. Evtl dann sogar die Nachfolgeoperation von einem anderen Arzt durchführen zu lassen

Ich versteh aber immer noch nicht, was für Beweise da gesichert werden sollen. Linse mit falscher Brennweite wurde eingesetzt. Punkt. Mehr gibts da nicht zu beweisen. Dass man dann eine unnötig starke Brille braucht, liegt ja wohl auf der Hand.
 
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Dominik Liesenf

ww-esche
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@seschmi hat das sehr gut zusammen gefasst. Zudem die Frage ob da nicht noch was anderes schief lief. Geht nun mal nicht um ne Beule im Kotflügel, die ist restlos behebbbar. Das hier nicht und kann bei ganz viel Pech in Richtung Erwerbsminderung usw gehen, also existenziell werden.
 

odul

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Meine aktuellen Probleme gehen in eine andere Richtung:

Fachanwälte für Medizinrecht sind dünn gesät und vertreten oft eher die Gegenseite. Jetzt irgendeinen aus den gelben Seiten will ich auch nicht nehmen. Lieber auf Empfehlung und da wird es gerade schwierig. @Sire Toby , @seschmi : habt ihr eine Idee?

Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?

Für beide Themen hätte ich gerne eine zeitnahe Lösung. Bisher zeichnet sich da nix wirklich ab :emoji_frowning2:
 

Maxe_M

ww-birke
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Fachanwälte für Medizinrecht sind dünn gesät und vertreten oft eher die Gegenseite.
Tendenziell sind bei einem Rechtsstreit ja beide Seiten anwaltlich vertreten, sollte also durchaus auch ein paar Spezialisierte geben. Vielleicht wäre "Patientenrecht" ein Stichwort zur Suche. Wobei dann natürlich auch noch nicht gesagt ist, dass der Anwalt das schwerpunktmäßig macht. Vielleicht kann man auch nach Begriffen suchen, die nicht direkt zu tun haben, z.B. Anwälte die Patienten mit Impfschäden vertreten könnten leichter sichtbar/zu finden sein.
Letztlich will man aber den Anwalt ja auch mehr oder weniger vor Ort haben, so viel Auswahl wird dann nicht bleiben.

Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?
Schon mit der Krankenkasse darüber gesprochen? Ansonsten Ärzte und Kliniken abklappern. Wenn sich der Arzt, der die Überweisung ausstellen muss, ziert, weil du durch die Klinik ja schon versorgt seist, kannst du sagen du willst dich dort nicht mehr behandeln lassen (Vertrauensverlust). Also nicht mit der Frage nach einer Zweitmeinung ins Gespräch gehen, sondern die Absicht kund tun, dass das gelöst werden muss.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann man auch mehrere Hausärzte/Augenärzte haben, m.E. können die einen auch jeweils überweisen. Wenn man dadurch an Überweisungen für die zwei nächstgelegenen Augenkliniken bekommt, sollte man sich ein gewisses Bild von den Möglichkeiten und Risiken machen können. Ist ja auch alles eine Zeitfrage.
 

WinfriedM

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Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?

Für beide Themen hätte ich gerne eine zeitnahe Lösung.
Man kann sicher über Internetrecherche ein erstklassiges Augenzentrum finden. Aber was mir in den letzten 2 Jahren aufgefallen ist: Extrem lange Wartezeiten bei Fachärzten. Wir haben hier Wartezeiten von 6 Monaten und länger bei Fachärzten. Mitunter geht es schneller, wenn die Ärzte mit einem Termindienstleister wie Doctolib zusammen arbeiten. Da werden öfters mal Termine frei, die andere absagen. Wenn man dann schnell ist, ergattert man einen kurzfristigen Termin.

Alternativ zahlt man privat, dann gehts schnell. Haben wir auch schon gemacht für eine Zweitmeinung.
 

seschmi

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Meine Erfahrungen mit Anwälten sind (glücklicherweise, muss ich sagen) bisher begrenzt. Dass die auch Krankenhäuser vertreten und nicht nur Patienten wäre für mich jetzt kein Problem - das ist halt so bei Anwälten.

Man kann sich auch an die Ärztekammer wenden, die haben auch eine Beschwerdestelle, können aber auch beraten, was Zweitmeinung angeht.

Ansonsten: In der nächsten Uniklinik fragen, die haben immer eine größere Augenabteilung.
 

Sire Toby

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Fachanwälte für Medizinrecht sind dünn gesät und vertreten oft eher die Gegenseite.

Ich würde den Weg über die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wählen. Die bestellen für die kostenneutral einen medizinischen Fachgutachter.
Der Weg zum Anwalt bleibt Dir danach immer noch offen. Und in meiner Erfahrung der letzten 25 Jahre sind die Schlichtungsstellen nicht pro-Arzt.

Gute Besserung, Tobias
 

pedder

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Der Fachgutachter wird hoffentlich auch was zu den Korrekturmöglichkeiten und deren Risiken sagen. Das scheint mir die Frage zu sein, die im Forderung steht.
 

Friederich

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Der Fachgutachter wird hoffentlich auch was zu den Korrekturmöglichkeiten und deren Risiken sagen.
Könnte und würde er sicherlich; wenn er zu einem entsprechenden Gutachten beauftragt wird. Wäre dann ja sein Job.

Aber Job eines Schlichters ist nunmal das Schlichten eines Streites. Und um das zu tun, müsste zwingend erstmal ein Streit vorliegen. Und den erkenne ich immer noch nicht.
 

pedder

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Liest Du eigentlich ganze Beiträge oder nur, was Dir ins Auge springt?
Ich würde den Weg über die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wählen. Die bestellen für die kostenneutral einen medizinischen Fachgutachter.
Der Weg zum Anwalt bleibt Dir danach immer noch offen. Und in meiner Erfahrung der letzten 25 Jahre sind die Schlichtungsstellen nicht pro-Arzt.

Gute Besserung, Tobias

Das bedeutet doch, Odul bekommt erstmal ein Gutachten. Was Odul dann daraus machst, ist doch seine Sache. Aber man muss seinen Anspruch schon kennen, um ihn stellen zu können. Und wenn man ihn nicht stellt, bekommt man auch nichts. Das ist so in dieser Welt.
 
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