Geht über die Unterhaltung.oder geht das auch über eine Unterhaltung?
Gruß Marsu
Geht über die Unterhaltung.oder geht das auch über eine Unterhaltung?
Beweis liegt ja Schwarz auf Weiß schon vor. Aus den Unterlagen geht ja ganz klar hervor, dass die Werte für die neue Linse vertauscht wurden; mit denen eines anderen Patienten.. Da könnte sich die Klinik nicht mehr herauswinden.Die Beweissicherung ist erstmal das wichtigste.
Im Auge wurde eine Linse mit falscher Brennweite eingesetzt. Das wurde vom Verursacher doch schon zugegeben und ist aktenkundig. Was gibts dann noch zu untersuchen oder zu beweisen?unabhängige Bestandsaufnahme am Auge
Es geht ja nicht nur ums juristische, sondern auch und vor allem ums medizinische.Im Auge wurde eine Linse mit falscher Brennweite eingesetzt. Das wurde vom Verursacher doch schon zugegeben und ist aktenkundig. Was gibts dann noch zu untersuchen oder zu beweisen?
Das steht doch außer Frage. Das allerwichtiste ist es jetzt den Schaden möglichst gut und risikoarm zu beheben.s geht ja nicht nur ums juristische, sondern auch und vor allem ums medizinische.
Natürlich muss sich ein Experte das Auge anschauen. Und ich geh schwer davon aus, dass auch die bisherigen Ärzte Experten sind; auch wenn ihnen ein schwerer Fehler unterlaufen ist. Ich habe auch nicht den geringsten Zweifel daran, dass sie Alles dransetzen, ihn wiedergutzumachen. Nicht obwohl sie den Fehler verschuldet haben, sondern weil sie ihn verschuldet haben. Ich seh da keinen Nachteil in einer "Befangenheit".dazu muss sich ein Experte das Auge anschauen, und zwar nicht der, der es verbockt hat. Weil der ist ja einerseits befangen
Tendenziell sind bei einem Rechtsstreit ja beide Seiten anwaltlich vertreten, sollte also durchaus auch ein paar Spezialisierte geben. Vielleicht wäre "Patientenrecht" ein Stichwort zur Suche. Wobei dann natürlich auch noch nicht gesagt ist, dass der Anwalt das schwerpunktmäßig macht. Vielleicht kann man auch nach Begriffen suchen, die nicht direkt zu tun haben, z.B. Anwälte die Patienten mit Impfschäden vertreten könnten leichter sichtbar/zu finden sein.Fachanwälte für Medizinrecht sind dünn gesät und vertreten oft eher die Gegenseite.
Schon mit der Krankenkasse darüber gesprochen? Ansonsten Ärzte und Kliniken abklappern. Wenn sich der Arzt, der die Überweisung ausstellen muss, ziert, weil du durch die Klinik ja schon versorgt seist, kannst du sagen du willst dich dort nicht mehr behandeln lassen (Vertrauensverlust). Also nicht mit der Frage nach einer Zweitmeinung ins Gespräch gehen, sondern die Absicht kund tun, dass das gelöst werden muss.Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?
Man kann sicher über Internetrecherche ein erstklassiges Augenzentrum finden. Aber was mir in den letzten 2 Jahren aufgefallen ist: Extrem lange Wartezeiten bei Fachärzten. Wir haben hier Wartezeiten von 6 Monaten und länger bei Fachärzten. Mitunter geht es schneller, wenn die Ärzte mit einem Termindienstleister wie Doctolib zusammen arbeiten. Da werden öfters mal Termine frei, die andere absagen. Wenn man dann schnell ist, ergattert man einen kurzfristigen Termin.Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?
Für beide Themen hätte ich gerne eine zeitnahe Lösung.
Hallo Odul,Genauso: wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?
Also noch ein anderer, schwerwiegender Fehler, den sie vertuschen wollen... Gibts denn irgendeinen Anlass für einen solchen schwerwiegenden Verdacht?Zudem die Frage ob da nicht noch was anderes schief lief.
Ist eigentlich meine Klinikempfehlung bei Dir angekommen? Die haben einen sehr guten Ruf; und bei meiner OP hatte ich den Eindruck, sie arbeiten sehr gewissenhaft.wo kriegt man eine solide zweite Meinung her?
Kennt jemand einen guten Anwalt zu dem Thema? Möglichst im Rhein-Maingebiet?
Fachanwälte für Medizinrecht sind dünn gesät und vertreten oft eher die Gegenseite.
?Schlichtungsstelle
Die Versicherung der Klinik wird eine Summe anbieten, die Odul höchstwahrscheinlich nicht glücklich macht.Was soll die denn schlichten? Ich hab garnicht mitbekommen, dass über irgendetwas gestritten wird.
Könnte und würde er sicherlich; wenn er zu einem entsprechenden Gutachten beauftragt wird. Wäre dann ja sein Job.Der Fachgutachter wird hoffentlich auch was zu den Korrekturmöglichkeiten und deren Risiken sagen.
Ich würde den Weg über die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wählen. Die bestellen für die kostenneutral einen medizinischen Fachgutachter.
Der Weg zum Anwalt bleibt Dir danach immer noch offen. Und in meiner Erfahrung der letzten 25 Jahre sind die Schlichtungsstellen nicht pro-Arzt.
Gute Besserung, Tobias