Hallo
Es geht nur um Bürokratie und Schinderei des Gewerbes, denn wichtig ist immer noch, dass Rechnungen korrekt erstellt werden. Daran ändert sich mit noch soviel Bürokratie rein gar nichts.
Gruss brubu
Worüber regst Du Dich so auf?
Ihr Schweizer müsst das doch gar nicht beachten.
Die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen zu können, besteht nur für Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, also sowohl der leistende Unternehmer (Rechnungsaussteller) als auch der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) müssen in Deutschland ansässig sein, d.h. im Normalfall eine deutsche USt-ID haben. So steht es in § 14 Abs. 2 UStG.
Deutschland kann doch nicht mit seinem UStG Vorschriften für Ausländer machen. Das könnte evtl. die EU mit der MwStSystRL. Aber Ihr Schweizer seid auch nicht in der EU. Also keine Gefahr für Euch.
Ansonsten ist die E-Rechnung aber wirklich gut. Wenn man sie automatisiert verarbeitet, wird automatisch alles richtig verbucht. Jedes Rechnungsdetail hat einen Business-Term und wenn das vom Rechnungsaussteller richtig befüllt ist, weiß das Buchhaltungsprogramm wie es damit umgehen muss. Eure Steuerberater sollten künftig viel schneller mit Eurer Buchhaltung fertig werden. Ob es auch billiger wird?
@KaiX0 ob das jetzt schon jedes Branchen- oder FiBU-Programm kann, weiß ich nicht. Aber Du hast m.E. recht: Es wird sehr bald jedes dieser Programme können. Wer kein Programm kaufen will und sich trotzdem E-Rechnungen schon ansehen will, kann z.B. diesen Viewer nutzen:
https://quba-viewer.org/
Das ist open-source, keine Werbung, die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Ganz wichtig: Niemand muss am 2. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen! Das muss man nur bei B2G Leistungen (X-Rechnung) und das funktioniert wohl recht gut. Man muss bei B2B-Geschäften nur E-Rechnungen empfangen können. Hier ist leider viel falscher Alarm im Umlauf.
Das UStG ist auf juris.de leider noch nicht aktualisiert. Deshalb muss man das Gesetz aus dem Bundesgesetzblatt nehmen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
Die interessanten Passagen zur E-Rechnung stehen in Art. 23 Nr. 1 zu § 14 UStG, in Art. 23 Nr. 7 zu § 27 Abs. 38 UStG und in Art 24 zu § 33 UStDV.
In § 14 Abs. 1 UStG steht dann: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht."
Eine reine PDF-Rechnung ist also keine E-Rechnung! Es fehlt der strukturierte Datensatz, der eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. In D gibt es zurzeit nur ZUGFeRD oder X-Rechnung, die das erfüllen. Man muss die Rechnung aber nicht automatisiert verarbeiten; es muss nur möglich sein. Viewer nehmen, die Datei speichern und die Rechnung klassisch verarbeiten geht auch.
In § 14 Abs 2 steht dann, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer einem anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer eine E-Rechnung ausstellen muss. Wer Leistungen an umsatzsteuerfreie Unternehmen erbringt, also z.B. Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Ärzte etc., muss also keine E-Rechnung stellen und die müssen auch keine empfangen.
In § 27 Abs. 38 UStG stehen die Übergangsregelungen. Nach Nr. 1 kann 2025 jeder Unternehmer ganz normal weiter eine Papierrechnung stellen. 2026 dürfen das dann nach Nr. 2 nur noch Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € p.a. Ab 2027 müssen dann alle ...
Die PDF Rechnung wird dann zum Problem: Sie ist keine E-Rechnung, weil kein strukturierter Datensatz vorliegt. Sie ist streng genommen aber auch keine Papierrechnung. Das, was viele machen - PDF ausdrucken, abheften und E-Mail mit der Datei löschen - ist schon heute nicht GoBD konform. Man muss die Datei revisionssicher aufbewahren.
§ 33 UStDV enthält eine dauerhafte Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Für die muss bis auf Weiteres niemand eine E-Rechnung stellen.
All das kann man auch im Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnung nachlesen.
https://www.bundesfinanzministerium...024-06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.html
Das ist aber noch nicht final.
Ja, die E-Rechnung ist eine Veränderung. Nach allem was ich weiß, eine gute. Anfangs konnte man auch aus MS-Office kein PDF generieren. Jetzt geht das ganz einfach. So wird es auch mit der E-Rechnung sein. Der Rechnungsaussteller hat heute schon einen Datensatz. Mit dem Rechnungsblock macht das niemand mehr. Künftig hat auch der Rechnungsempfänger einen Datensatz. Dann wird die Verarbeitung wesentlich schneller und einfacher.