e-rechnungen ?

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.253
Ort
hannover
guten Abend,

ich sehe, daß an 2025 die E-Rechnung Pflicht wird.
da ich bislang nach steinzeitmanier nur Papierrechnungen verschickt habe,
stehe ich nun vor einem Problem.
wie machen andere das?
und gibt es ein Programm oder app, die das sehr einfach erledigt?
danke für tipps.
 

mc2

ww-robinie
Registriert
23. Oktober 2022
Beiträge
1.165
Ort
Ilshofen
Wirst sie ja kaum mit der Schreibmaschine tippen.
Ausdruck als pdf geht doch in den meisten Fällen, oder irre ich da?
 

HolzandMore

ww-robinie
Registriert
16. Januar 2023
Beiträge
1.066
Ort
8. Längengrad
Hallo,
mal Grundsätzlich, wenn ich eine Rechnung per Email verschicke, ist das dann eine E-Rechnung?
Wie mach ich das bei Rechnungen wo der Leistungsempfänger (Kunde) vor Ort ist und eine Rechnung haben will?
Wo ist der Unterschied zwischen einer E-Rechnung und einer auf dem Rechner oder Host gespeicherten Rechnung?
Gruß Andi
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
Registriert
7. Februar 2007
Beiträge
9.873
Ort
Berlin
Hallo,
eine PDF gilt nicht als E-Rechnung. Es gibt da spezielle Formate - ich vermute um Manipulationen zu verhindern. Bei uns soll die Erweiterung unserer Branchen-Software mal eben 10k€ kosten und meine Chefs wollen noch abwarten, dass das erst in anderen Unternehmen zum laufen gebracht wird…..
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Ich sende schon recht lange E-Rechnungen an die Kundschaft, wenn sie es möchten oder die Pflicht besteht.
Ob nun X oder ZugPFerd ist mir egal, stelle ich in den Kundendaten ein.
Mit was schreibt ihr denn GoBD-konform Rechnungen, dass dies zum Problem wird? Jeder Hersteller sollte das mittlerweile anbieten.
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.253
Ort
hannover
also . gerade einen Artikel darüber Gelesen.
pdf ist keine e Rechnung.
ich befürchte auch, dass ein Programm für eine GoBD konforme Rechnung mehrere tausend euro kosten wird.
kennt jemand schon Programme?
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.253
Ort
hannover
solange da noch nichts Pflicht ist, mache ich nichts,
meine Rechnungen werden mit word geschrieben und gehen per post raus.
die e Rechnung ist doch nur geldmacherei wie die vielen anderen "Erleichterungen"!
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Natürlich sind die GoBD, unabhängig von der E-Rechnung - schon lange Pflicht, und Rechnungen mit Word&Excel schon lange nicht mehr erlaubt.
Seit 2017 wird auch im Fall einer Prüfung ordentlich hinzugeschätzt.
Dafür leiste dir besser jetzt schon eine passende Lösung, gibt ja durchaus günstige.
Laut GoBD muss gewährleistet sein:
  • Nachvollziehbarkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Zeitgerechtheit
  • Ordnung
  • Unveränderbarkeit
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.253
Ort
hannover
danke für den Hinweis. ich werde meinen Steuerberater befragen .
mal sehen was der sagt, jedenfalls hat er bislang nichts beanstandet.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Und mit der E-Rechnung kommt noch die rechtssichere Archivierung hinzu.

Deinen StB dürfte das nicht interessieren, ist ja nicht seine Aufgabe. Solange er vorgeschaltet ist und die Prüfungen bei ihm stattfinden, wird vermutlich auch nichts passieren.
Zulässig ist es dennoch nicht mehr.
Spätestens bei der Unveränderbarkeit und Änderungsdokumentation ist Office raus.
 

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
2.098
Ort
Greifenstein
Natürlich sind die GoBD, unabhängig von der E-Rechnung - schon lange Pflicht, und Rechnungen mit Word&Excel schon lange nicht mehr erlaubt.
bitte nicht vergessen dazu zu sagen das es nur B2B und nicht das Privatkunden Geschäft betrifft, da wird es keine Änderungen geben. Auch die Papierrechnung ist immer noch erlaubt, solange alle relevanten Daten enthalten sind, der Steuerberater wird darüber Auskunft geben.
https://www.pmpg.de/wissenswertes/e-rechnungspflicht/
Ich habe umgestellt, zum Glück konnte ich alle Daten der letzten 20 Jahre vollständig übernehmen.
 
Registriert
3. Februar 2016
Beiträge
1.632
Ort
65307 Bad Schwalbach
Hallo,
ich habe nicht alle Antworten gelesen, aber:
Eine E-Rechnung ist eine herkömmliche pdf-Datei, die allerdings eine weitere xml-Datei mit sich herumträgt.
- Als Rechnungssteller kann man eine pdf-Rechnung mit xml-Anhang erstellen, anschauen und für die Dame von der Buchhaltung ausdrucken, so wie das immer üblich war.
- Als Rechnungsempfänger kann man den neuerdings verpflichtenden xml-Anteil von seiner Buchhaltungssoftware auslesen lassen und für die Buchhaltung und Bezahlung nutzen.

Wer als Rechnungssteller keine Buchhaltungssoftware benutzt und auch keinen besonderen Wert auf das Layout seiner Rechnungen legt, kann E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format mit dem kostenlosen pdf24 kostenlos erstellen (https://tools.pdf24.org/de/rechnung-erstellen) erstellen.

Ich habe das mal probiert. Es ist gewöhnungsbedürftig, aber machbar. Und bisher sind weder Beschwerden noch Zahlungsausfälle aufgetreten.

Gruß
 

fahe

ww-robinie
Registriert
15. Juni 2011
Beiträge
7.051
Ort
Coswig
...ausreichend viel, um das Thema halbwegs zu erhellen haben wir hier übrigens schon vor 'nem dreiviertel Jahr diskutiert.

Aber mittlerweile ist es ja leider symptomatisch für das Forum: Quasi reflexartig kommen Antworten ohne den Hauch einer Ahnung.
Sicher, @haass hätte vor der Fragestellung auch einfach kurz die Suchmaschine der Wahl befragen können. :emoji_sunglasses:

Ansonsten zerfasert das Vorhaben, bei dem Deutschland einmal wieder den Musterschüler spielen wollte, wohl gerade mehr und mehr.

1728795660043.png
Quelle: https://wts.com/de-de/hot-topics/vida

Einfacher wird es damit nicht.

PS: Ich bin, ehrlich gesagt, nicht ganz unglücklich, dass ich mich mit der Umsetzung des Hickhacks beruflich nicht mehr so vordergründig befassen muss.
 

welaloba

ww-robinie
Registriert
26. August 2008
Beiträge
3.467
Ort
Hofheim / Taunus
Bis Ende 2020 habe ich noch Rechnungen geschrieben und wo es ging, diese auch als PDF verschickt. Bin froh, dass mich das Thema nicht mehr betrifft
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Scheinbar haben es einige verpennt ihre Buchhaltung rechtssicher anzulegen, und jetzt wird über so eine Kleinigkeit wie die E-Rechnung debattiert? Ich mache den Haken an die entsprechende Stelle in der FiBu und schon geht die Mail mit E-Rechnung raus.
Was macht ihr denn mit den eingehenden Mails mit Rechnungen eurer Lieferanten? Die müssen auch rechtssicher archiviert werden. Wer macht das von euch?
Ich arbeite mittlerweile papierlos, scanne alles und entsorge die Papiere dann nach der Verarbeitung . Eher eine Erleichterung, als mehr Bürokratie.
 

ghost82

ww-buche
Registriert
7. Dezember 2014
Beiträge
261
Ort
Nordhessen
Ein komplett Papierloses Büro? Finde ich sehr interessant das Thema, liebäugle ich auch schon immer mal mit. Die Videos die man dazu im Netz findet sind aber eher von Unternehmen die nicht im Handwerk arbeiten und ich kann mir da nur bedingt Anregungen holen.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Es ist eine Umstellung, ganz klar. Die größte Hürde ist das endgültige Vernichten der Originale.
Aber - wenn es zulässig ist, warum nicht?
Vollständig papierlos ist eine Illusion. Ich mag auch gerne Skizzen auf dem Papier, wenn etwas unklar ist. Es darf auch nicht alles vernichtet werden. Aber - es reduziert den Papieraufwand dennoch enorm.
 

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
2.098
Ort
Greifenstein
Ich mache den Haken an die entsprechende Stelle in der FiBu und schon geht die Mail mit E-Rechnung raus.
Was macht ihr denn mit den eingehenden Mails mit Rechnungen eurer Lieferanten? Die müssen auch rechtssicher archiviert werden. Wer macht das von euch?
Die Frage stellt sich nun mal für viele, vor allem diejenigen, die eine kleine Firma haben, meist alleine Arbeiten und bisher damit nicht konfrontiert waren. Ich mache z. B. schon seit jeher keine FIBU selber, Rechnungen schreibe ich selber (ca. 500 im Jahr), sondern lasse diese machen, macht das Steuerbüro, einschließlich der Bilanz und da gab es bisher nie Probleme, auch können die mir alle meine Fragen beantworten.
Die Frage der PDF und wie mit umgehen, wird hier von DATEV beantwortet, für diejenigen die die Frage beantwortet haben möchten
https://apps.datev.de/help-center/documents/1007095
 

KaiX0

ww-robinie
Registriert
2. November 2021
Beiträge
2.202
Ort
Stubben bei Bad Oldesloe
Eine E-Rechnung ist eine herkömmliche pdf-Datei, die allerdings eine weitere xml-Datei mit sich herumträgt.
Umgekehrt ist es richtig. Der PDF Anteil ist on-top, damit Mensch es lesen kann. Die eRechnung ist nix anderes als ein strukturiertes Dokument mit exakt definierten Feldern zur automatischen Verarbeitung. Das ist ein logischer und irgendwie zeitgemässer Schritt, wir ritzen die Summen ja auch nicht mehr in Tontafeln...
Jedes aktuelle Branchen- oder FiBu-Programm kann das übrigens...
 

pinguin1966

ww-kirsche
Registriert
1. Mai 2020
Beiträge
145
Alter
58
Ort
Köln
Hallo
Es geht nur um Bürokratie und Schinderei des Gewerbes, denn wichtig ist immer noch, dass Rechnungen korrekt erstellt werden. Daran ändert sich mit noch soviel Bürokratie rein gar nichts.
Gruss brubu
Worüber regst Du Dich so auf?
Ihr Schweizer müsst das doch gar nicht beachten.
Die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen zu können, besteht nur für Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, also sowohl der leistende Unternehmer (Rechnungsaussteller) als auch der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) müssen in Deutschland ansässig sein, d.h. im Normalfall eine deutsche USt-ID haben. So steht es in § 14 Abs. 2 UStG.
Deutschland kann doch nicht mit seinem UStG Vorschriften für Ausländer machen. Das könnte evtl. die EU mit der MwStSystRL. Aber Ihr Schweizer seid auch nicht in der EU. Also keine Gefahr für Euch.

Ansonsten ist die E-Rechnung aber wirklich gut. Wenn man sie automatisiert verarbeitet, wird automatisch alles richtig verbucht. Jedes Rechnungsdetail hat einen Business-Term und wenn das vom Rechnungsaussteller richtig befüllt ist, weiß das Buchhaltungsprogramm wie es damit umgehen muss. Eure Steuerberater sollten künftig viel schneller mit Eurer Buchhaltung fertig werden. Ob es auch billiger wird?

@KaiX0 ob das jetzt schon jedes Branchen- oder FiBU-Programm kann, weiß ich nicht. Aber Du hast m.E. recht: Es wird sehr bald jedes dieser Programme können. Wer kein Programm kaufen will und sich trotzdem E-Rechnungen schon ansehen will, kann z.B. diesen Viewer nutzen:
https://quba-viewer.org/
Das ist open-source, keine Werbung, die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

Ganz wichtig: Niemand muss am 2. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen! Das muss man nur bei B2G Leistungen (X-Rechnung) und das funktioniert wohl recht gut. Man muss bei B2B-Geschäften nur E-Rechnungen empfangen können. Hier ist leider viel falscher Alarm im Umlauf.

Das UStG ist auf juris.de leider noch nicht aktualisiert. Deshalb muss man das Gesetz aus dem Bundesgesetzblatt nehmen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html

Die interessanten Passagen zur E-Rechnung stehen in Art. 23 Nr. 1 zu § 14 UStG, in Art. 23 Nr. 7 zu § 27 Abs. 38 UStG und in Art 24 zu § 33 UStDV.

In § 14 Abs. 1 UStG steht dann: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht."
Eine reine PDF-Rechnung ist also keine E-Rechnung! Es fehlt der strukturierte Datensatz, der eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. In D gibt es zurzeit nur ZUGFeRD oder X-Rechnung, die das erfüllen. Man muss die Rechnung aber nicht automatisiert verarbeiten; es muss nur möglich sein. Viewer nehmen, die Datei speichern und die Rechnung klassisch verarbeiten geht auch.

In § 14 Abs 2 steht dann, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer einem anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer eine E-Rechnung ausstellen muss. Wer Leistungen an umsatzsteuerfreie Unternehmen erbringt, also z.B. Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Ärzte etc., muss also keine E-Rechnung stellen und die müssen auch keine empfangen.

In § 27 Abs. 38 UStG stehen die Übergangsregelungen. Nach Nr. 1 kann 2025 jeder Unternehmer ganz normal weiter eine Papierrechnung stellen. 2026 dürfen das dann nach Nr. 2 nur noch Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € p.a. Ab 2027 müssen dann alle ...

Die PDF Rechnung wird dann zum Problem: Sie ist keine E-Rechnung, weil kein strukturierter Datensatz vorliegt. Sie ist streng genommen aber auch keine Papierrechnung. Das, was viele machen - PDF ausdrucken, abheften und E-Mail mit der Datei löschen - ist schon heute nicht GoBD konform. Man muss die Datei revisionssicher aufbewahren.

§ 33 UStDV enthält eine dauerhafte Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Für die muss bis auf Weiteres niemand eine E-Rechnung stellen.

All das kann man auch im Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnung nachlesen.
https://www.bundesfinanzministerium...024-06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.html
Das ist aber noch nicht final.

Ja, die E-Rechnung ist eine Veränderung. Nach allem was ich weiß, eine gute. Anfangs konnte man auch aus MS-Office kein PDF generieren. Jetzt geht das ganz einfach. So wird es auch mit der E-Rechnung sein. Der Rechnungsaussteller hat heute schon einen Datensatz. Mit dem Rechnungsblock macht das niemand mehr. Künftig hat auch der Rechnungsempfänger einen Datensatz. Dann wird die Verarbeitung wesentlich schneller und einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.010
Alter
57
Ort
Wadersloh
Ich mache z. B. schon seit jeher keine FIBU selber
Das muss man ja auch nicht. 500 Rechnungen habe ich nicht. Die Menge der Rechnungen sagt aber auch absolut nichts aus. Wenn ich Bleistifte für 50 Cent verkaufe und für jeden eine Rechnung schreibe, kommt da was zusammen. Rechne ich aber komplette Innenausbauten ab, sind das inkl. Abschlägen vielleicht 3 oder 4 Rechnungen.

Dennoch wäre es für viele hier ganz interessant und hilfreich, sich mal mit den aktuellen Vorschriften zu befassen und diese umzusetzen. Nein, der Steuerberater macht das nicht, das ist ganz klar nicht seine Aufgabe!
Der bucht den abgegebenen Monat ruckzuck durch, und wenn etwas unklar ist kommt ein bunter Zettel dran. Für die Ordnungsmäßigkeit des Betriebs ist er weder zuständig noch verantwortlich, sondern nur für seine Arbeit, bei der er in der Regel zusätzlich eine Verantwortung auf den Klienten schiebt. (... anhand der mir vorgelegten Belege etc. blabla..)
 
Oben Unten