Genauer gesagt, der Austausch der GBS (oder schlecht gedämmter Fenster) ist vorgeschrieben, wenn mind. 25% dieser Bauteile (Fenster, GBS = Fenster) "angefasst", d. h., repariert, verändert, ausgetauscht werden. Es dürfen nur noch Fenster mit einem max. Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) eingebaut werden.