Überstundenvergütung Montage

mounty08

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Hallo Profis!

Als Schreinergeselle bin ich sehr oft an Wochenenden und Feiertagen auf (Messe-) Montage. Einen Wochenendzuschlag bekomme ich nicht, Überstunden werden auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Fahrtzeiten als Beifahrer werden nur zu 50% angerechnet.
-Was sind Eure Erfahrungen?

Vielen Dank!
 

ingo ullrich

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Da bist du aber noch gut unterwegs,
ich weiß von vielen, das als beifahrer die fahrzeit nicht vergütet wird

als sub hast du noch glück wenn das fahrzeug akzeptiert wird

und vom grundsatz= die kalk im messebau ist nicht nur knapp sondern sehr knapp

verabschiede dich von dem gedanken , das im messebau viel geld verdient wird, ich weiß

nicht wirklich , wer diese mär in die welt gesetzt hat, zu DM-zeiten war es etwas einfacher

etwas geld zu verdienen,

ingo
 

Durable

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Hallo Profis!

Als Schreinergeselle bin ich sehr oft an Wochenenden und Feiertagen auf (Messe-) Montage. Einen Wochenendzuschlag bekomme ich nicht, Überstunden werden auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Fahrtzeiten als Beifahrer werden nur zu 50% angerechnet.
-Was sind Eure Erfahrungen?

Vielen Dank!

das kann es wohl nicht sein - kannst du dich während der Fahrzeit 50% um deine Familie, Freudin oder Freund kümmern!
 

Mich985

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Moin Mounty,
genauso ist das bei mir auch... deswegen fahre ich immer:emoji_wink:.
Aber immerhin ist bei uns der Kaffee umsonst und Einzelzimmer in vernünftigen Hotels in Messenähe drin.

Gruß der Micha
 

Durable

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Einzelzimmer sind doch wohl selbstverständlich, bei aller Liebe zu den Kollegen, ein bisschen Menschwürde muss man auch den Handwerkern noch lassen!
 

Mich985

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Da habe ich schon andere Sachen mitbekommen. Doppelzimmer ewig weit weg von der Messe und wenn nicht Hotel über der Tür stehen würde, würde man es nicht erkennen.
 

Sägenbremser

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Guten Abend Mounty
geht ja garnicht, bist du den in einer Gewerkschaft? Mach das mal ganz fix und die werden dir schon
ein paar Zahlen in die Hand geben mit denen du bei deinem "Chef" auftauchen kannst. So werden
Grundrechte, die in Jahrzehnten erkämpft worden sind wirklich mit Füssen getreten, in der etwas
desolaten Messeaufstellerindustrie aber nicht besonders neu, die Herren leben meistens zwischen
Grössenwahn und Insolvenz. Wie Durable schon so schön schrieb- wie sorgst du zu 50% FÜR DEINE
FRAU UND KIND beim Autofahren und schläfst du Zuhause auch mit deinem Arbeitskollegen in einem
Zimmer? Nee- Stell dich mal ein wenig auf die Hinterbeine und tue es auch für andere,Harald
 

yoghurt

Moderator
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Hallo,
in die Gewerkschaft eintreten ist sicher immer sinnvoll. Die Frage ist aber ob:

a) der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband organisiert ist?
b) es überhaupt einen geltenden oder nachwirkenden Tarifvertrag gibt?

Gruß

Heiko
 

Big_A

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Ich war bis vor 3 Jahren Vertriebler. Da werden zB Flüge (egal wie lange) nicht mal als 50% vergütet. Man kommt also total alle und gerädert am Arsch der Welt an und hattest "Freizeit". Beifahrer ebenfalls 50%.
 

Hans-Friedrich

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Einer meiner ehemaligen Chefs meinte sogar, dass die Rückfahrten von der Baustelle gar nicht zu bezahlen sind. Die Rückfahrt war also nach Feierabend.
Wenn jedoch die Rückfahrt während der Arbeitszeit war (Kleine Reparatur beim Kunden oder so), sollte diese Zeit hinten angehängt werden...
 

Besserwisser

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Leider wollen alle immer möglichst alles haben, aber sind selbst nicht so grosszügig. Jeder, der bei Lidl, Norma und Aldi einkauft, am Besten noch Schuhe für 16,99, sollte mal überlegen, wie so etwas zu Stande kommt.
Nicht missverstehen: Ich bin AG, bezahle jede gefahrene Stunde.
Ich habe lange Messebau gemacht und fand einfache Mittelklassehotels im DZ nie schlimm.
Zur Fahrtzeitbezahlung im Messebau ist aber sicherlich auch wichtig, wie viel die Fahrtzeit tatsächlich ausmacht. 2x im Monat Köln-Hannover und dann zwei 10-Tagesmontagen ist ja was anderes als jeden Tag zwei 9qm-Octanormbuden in Hamburg, Berlin, München, Lüdenscheid, Ingoldstadt und Wolfenbüttel aufzustellen.
 

Eddy

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Und was wäre dann gewesen wenn du "nach Feierabend"
einen Unfall gehabt hättest?
 

uli2003

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Die Rückfahrt war also nach Feierabend.

Fahrten zur Arbeit sind grundsätzlich versichert, genauso wie der morgendliche Weg zum Betrieb. Der liegt ja auch außerhalb der Vergütung.

Ich zahle auch nur einen Weg, WENN wir mal entferntere Montagetätigkeiten haben. Dies ist so abgesprochen und dann gibt es auch keinen Ärger.

Grüße
Uli
 

Hans-Friedrich

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Sorry, hab mich da vielleicht missverständlich ausgedrückt. Das die Rückfahrt nicht bezahlt wurde, fand ich ok, gerade wenn wir nen ganzen Tag unterwegs waren. Wir hatten selten Baustellen, die über ne Stunde Fahrtzeit entfernt waren. Das meiste war vielleicht ne halbe Stunde weit weg.
Allerdings habe ich es nicht eingesehen, zwei mal am Tag losgeschickt zu werden, um ne kleine Reparatur zu machen und die Zeit für die Rückfahrt dann hinten anzuhängen. 10 Minuten Arbeiten und 30 Minuten fahren. Und dann die 30 Minuten hinten dranhängen?
 

Big_A

ww-birke
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... Wenn jedoch die Rückfahrt während der Arbeitszeit war (Kleine Reparatur beim Kunden oder so), sollte diese Zeit hinten angehängt werden...

Diese Zeit ist Arbeitszeit und wird dem Kunden verrechnet. Wenn die Fahrt länger ist als eine halbe Stunde verrechne ich einen gesonderten Fahrt-Stundensatz der günstiger ist. Bei Kurzstrecke ist das ganz normale Arbeitszeit und vom Kunden zu tragen.
Ich weiß, der Markt ist hart, die Kunden wollen das nicht zahlen ...
 

Fredy65

ww-buche
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kommt natürlich auch darauf an was im Messebau für ein Stundenlohn bezahlt wird?
Bei uns wird jede Fahrzeit ob hin oder rück, ob kurz oder lang voll bezahlt und das finde ich (obwohl AG) auch richtig, ich arbeite auch nicht umsonst.
Wir haben auch nicht solche Stundensätze wie zb. im Maschinenbau,
lasst da mal einen Monteur kommen ...
 

magmog

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guude,

mit dem chef reden. will er sich nicht an gültige gesetze halten: solange man einen neuen chef sucht alle zeiten und orte mit den zugehörigen abrechnungen dokumentieren, möglichst mit belegen und notiz wer die kollegen waren.
vor der kündigung zur zahlung der unterschlagenen leistungen auffordern.
falls das nicht erfolgt: klagen. da machen evtl. sogar die sozialversicherungen und der zoll als stelle zur bekämpfung der schwarzarbeit mit.

solche möchtegerne unternehmer gehören vom markt gefegt! entweder bereichern sie sich auf kosten ihrer mitarbeiter oder sie machen den korrekt abrechenenden firmen die preise kaputt.
das ist nicht hinzunehmen!
 

carsten

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Hallo

mich hat heute auch der "Hilferuf" eines ehemaligen Lehrlings erreicht. Er ist auch bei einer Messebaufirma, aber nur in der Produktion, also halbwegs zivilisierte Arbeitszeiten; Wobei das die erste Frage ist: Die fordern quasi 12 Stunden Schichten plus Samstag, nicht so als Ausnahme sondern die Regel. Gibt es da nicht irgendwelche Richtlinien ( Arbeitsschutz). Die Maschinelle Ausstattung muss zwar top sein ( mehrere Kreissägen, 2 Plattensägen mit Kran und zwei CNC's und auch an Handmaschinen ist kein Mangel, allerdings ist Absaugen an diesen ein Fremdwort, und der Hammer, die älteren Kreissägen haben wohl keine funktionierende Bremse mehr und die Sicherungsstifte die üblicherweise in die Nebenlöcher greifen sind demontiert.
Der Laden bildet selbst wohl nicht aus beschäftigt aber eine ganze Reihe von frisch Ausgelernten.
Auf die Frage nach Sicherheitseinrichtungen bekam er die Antwort das das für sie nicht gelten würde weil man ja nicht ausbildet und man auch bei der IHK wäre und nicht HWK.
Nur mal so als Fakten die er mir erzählt hat.
Mein schütteres Haupthaar stellte sich zum Irokesen auf und ich konnte ihm bestätigen das seine Bedenken berechtigt sind.
Ich hab ihm geraten das Thema noch mal beim Meister anzusprechen und evtl den vorhandenen Betriebsrat zu konsultieren.
Seine Frage ging auch in die Richtung BG:emoji_open_mouth:b und wie man die informieren könnte und wie die sowas handhaben. Hat da jdm Erfahrung ??
 

Durable

ww-nussbaum
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Wende dich an das Gewerbeaufsichtamt - Strafen bis 100000 Euro sind fällig - maximale Arbeitszeit 10h!
 

uli2003

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Diese Zeit ist Arbeitszeit und wird dem Kunden verrechnet. Wenn die Fahrt länger ist als eine halbe Stunde verrechne ich einen gesonderten Fahrt-Stundensatz der günstiger ist. Bei Kurzstrecke ist das ganz normale Arbeitszeit und vom Kunden zu tragen.
Ich weiß, der Markt ist hart, die Kunden wollen das nicht zahlen ...

Ich muss das mal so voll zitieren, da es im Grunde auch meiner Vorstellung entspricht - leider wollen die Kunden das nicht bezahlen. So ist es halt mit 'langen' Anreisen.
Wenn ich mit meinen AN vereinbare, dass bei langen Strecken nur ein Weg bezahlt wird, und diese akzeptieren das, ist doch alles in Ordnung. Da gibt es auch keine Quengelei.

Wem das nicht passt, der darf auch woanders Arbeit suchen.
Natürlich könnte ich den Kunden auch ablehnen, aber ohne Arbeit sieht der Betrieb auch nicht so rosig aus. Wenn es am Ende passt, kann man ja noch einen Bonus zahlen.
Ich denke etwas Mitdenken darf man auch von seinen AN erwarten.

Grüße
Uli
 

sachsejong

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just my 50c

wenn ich für die Firma unterwegs bin, ist das keine Freizeit, sondern eben Arbeitszeit. Dafür bekomme ich meinen Lohn.
Mein Arbeitgeber hat mich an einem bestimmten Ort eingestellt, dort ist mein Arbeitsplatz. Wenn er will, das ich woanders hinfahre, ist das ok- aber dann ist das auch Arbeitszeit, dahin zu kommen.
Sollte der Kunde das nicht akzeptieren wollen und sich mit meinem Chef auf einen anderen Modus einigen- die beiden können vertraglich tun, was sie wollen. Ich habe keinen Vertrag mit dem Kunden, sondern mit meinem Chef. Daher kann er nicht einfach die Modalitäten seines Vertrages durchreichen.

Wobei ich nicht als Schreiner unterwegs bin
 

schneemann

ww-ahorn
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Arbeitsort ist dort wo die Arbeit ist.
Streng genommen muss ich als AN für meinen Weg zum Arbeitsort sorgen.
Deswegen springen auf dem Messebau auch soviele "Freiberufler" rum,
weil das mit Angestellten sehr schwierig wird, konkurenzfähig zu bleiben.


Ich als Arbeitgeber muss natürlich den Aufwand um zur
Montage zu kommen mit kalkulieren. (Ist
aber schwierig weil das vieleicht manche Kollegen nicht tun ? )
Ich höre nur noch "ich brauche und das ist mein Recht .... "
Wenn mir wieder mal jemand einen Fräser zur Sau macht oder
eine Palette Böden falschrum zuschneidet müsste
ich das meinem AN auch in Abzug bringen. Aber das ist je wieder
mein Unternehmerisches Risiko.

Beste Grüsse
 

magmog

ww-robinie
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Hallo

(...............), allerdings ist Absaugen an diesen ein Fremdwort, und der Hammer, die älteren Kreissägen haben wohl keine funktionierende Bremse mehr und die Sicherungsstifte die üblicherweise in die Nebenlöcher greifen sind demontiert.
(...........)

guude,

absaugung kann notwendig sein, muß sie aber nicht in allen fällen sein.
für eine bremse besteht bei älteren maschinen bis Bj. 1979 keine pflicht, auch nicht die einer nachrüstung. entprechend ist auch keine ablaufsicherung vorgeschrieben.
 

sif220

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Hallo zusammen,
ist ja eine interessante Diskussion hier… :emoji_slight_smile:
*
Mal eines vorneweg: das Thema ist unter den Juristen heillos umstritten. Sprich, eine „klare Meinung“ gibt’s hierzu nicht. Pragmatisch formuliert würde ich sagen: Findet – für Euch – eine friedliche Lösung, die den Arbeitsvertrag und den Bestand des Betriebes nicht gefährden. Alles andere ist Quatsch und bringt nur Ärger – mit offenem Ausgang.
*
Zum Hintergrund.
*
Grundsatz
Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag definiert; Grenzen werden von „diversen“ Gesetzen aufgegeben (z. B. ArbeitszeitGesetz (= max. 10 Stunden pro Tag); wird das überschritten, kann das Gewerbeaufsichtsamt in der Tat recht saftige Strafen verhängen – und macht das auch….).
*
In diesem Sinne gilt als Arbeitszeit diejenige Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer, unabhängig davon ob er arbeitet oder nicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.
*
Ihr müsstet in Eueren Vertrag mit Eueren Betrieb schauen, ob & was da zum Thema „Dientsreisen“ und dergleichen steht.
Abhängig vom anstellenden Betrieb wird der „Leistungsort“ (= Ort, an dem „regelmäßig“ die Arbeitsleistung erbracht wird) mit dem Ort der „Werkstatt“ identisch sein. Mit der Konsequenz, dass bei Montage die Zeit der Dienstreise als Arbeitszeit gilt.
*
Interessant wird es bei Betrieben, die überwiegend mit Montagetätigkeiten auf z. B. Messen betraut sind. Dort spricht nach meiner Ansicht viel dafür, dass die Dienstreisen – auch, wenn nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag angesprochen – mit dem vereinbarten Lohn abgegolten sind. Das gehört da zum „taglich Brot“ und der Arbeitnehmer hat das bei Vertragsschluß gewusst und konnte das bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigen (z. B. bei der Frage nach dem Gehalt).
*
Wichtig ist hier zwischen dem Verhältnis „Chef – Angestellter“ und dem Verhältnis „Chef – Auftraggeber“ zu unterscheiden. Maßgeblich für diese Frage hier („Arbeitszeit“) ist einzig und allein das Verhältnis Chef – Angestellter. Umstände aus dem anderen Verhältnis „interessieren“ erst mal nicht. Das der Chef das gerne anders sieht, mag sein. Darum geht’s hier aber nicht. Ist letztlich dann aber den Punkt, bei dem man einen – für beide Seiten – gangbaren Weg finden muß.
*
ABER
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Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mal entschieden, dass die An- & Abfahrt nicht als Arbeitszeit gelten – wenn der Arbeitgeber die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und es dem Arbeitnehmer überlässt, wie dieser die Zeit überlässt (BAG 11.07.06 / 9 AZR 519/05).
Übertragen auf die typische Konstellation der Montage (Betrieb stellt das Auto, einer fährt, die übrigen fahren mit) ist es in meinen Augen jedoch „vertretbar“ zu sagen, dass das Arbeitszeit ist. Das ist aber „streitbar“, will heißen noch nicht entschieden…. Argumente müsste man sich dann aus den Fingern saugen.
*
Viele Grüße
*
Tom
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