Hallo zusammen,
ist ja eine interessante Diskussion hier…
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Mal eines vorneweg: das Thema ist unter den Juristen heillos umstritten. Sprich, eine „klare Meinung“ gibt’s hierzu nicht. Pragmatisch formuliert würde ich sagen: Findet – für Euch – eine friedliche Lösung, die den Arbeitsvertrag und den Bestand des Betriebes nicht gefährden. Alles andere ist Quatsch und bringt nur Ärger – mit offenem Ausgang.
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Zum Hintergrund.
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Grundsatz
Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag definiert; Grenzen werden von „diversen“ Gesetzen aufgegeben (z. B. ArbeitszeitGesetz (= max. 10 Stunden pro Tag); wird das überschritten, kann das Gewerbeaufsichtsamt in der Tat recht saftige Strafen verhängen – und macht das auch….).
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In diesem Sinne gilt als Arbeitszeit diejenige Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer, unabhängig davon ob er arbeitet oder nicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.
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Ihr müsstet in Eueren Vertrag mit Eueren Betrieb schauen, ob & was da zum Thema „Dientsreisen“ und dergleichen steht.
Abhängig vom anstellenden Betrieb wird der „Leistungsort“ (= Ort, an dem „regelmäßig“ die Arbeitsleistung erbracht wird) mit dem Ort der „Werkstatt“ identisch sein. Mit der Konsequenz, dass bei Montage die Zeit der Dienstreise als Arbeitszeit gilt.
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Interessant wird es bei Betrieben, die überwiegend mit Montagetätigkeiten auf z. B. Messen betraut sind. Dort spricht nach meiner Ansicht viel dafür, dass die Dienstreisen – auch, wenn nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag angesprochen – mit dem vereinbarten Lohn abgegolten sind. Das gehört da zum „taglich Brot“ und der Arbeitnehmer hat das bei Vertragsschluß gewusst und konnte das bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigen (z. B. bei der Frage nach dem Gehalt).
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Wichtig ist hier zwischen dem Verhältnis „Chef – Angestellter“ und dem Verhältnis „Chef – Auftraggeber“ zu unterscheiden. Maßgeblich für diese Frage hier („Arbeitszeit“) ist einzig und allein das Verhältnis Chef – Angestellter. Umstände aus dem anderen Verhältnis „interessieren“ erst mal nicht. Das der Chef das gerne anders sieht, mag sein. Darum geht’s hier aber nicht. Ist letztlich dann aber den Punkt, bei dem man einen – für beide Seiten – gangbaren Weg finden muß.
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ABER
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Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mal entschieden, dass die An- & Abfahrt nicht als Arbeitszeit gelten – wenn der Arbeitgeber die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und es dem Arbeitnehmer überlässt, wie dieser die Zeit überlässt (BAG 11.07.06 / 9 AZR 519/05).
Übertragen auf die typische Konstellation der Montage (Betrieb stellt das Auto, einer fährt, die übrigen fahren mit) ist es in meinen Augen jedoch „vertretbar“ zu sagen, dass das Arbeitszeit ist. Das ist aber „streitbar“, will heißen noch nicht entschieden…. Argumente müsste man sich dann aus den Fingern saugen.
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Viele Grüße
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Tom
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