Servus Christian,
Uli hat recht.
Leider nein, er liegt völlig daneben, siehe mein vorstehendes posting.
Das ist im Prinzip eine Keilleistenwelle
Nein, das ist falsch!
mit KRAFTSCHLÜSSIGER Messerbefestigung, mit Ausnahme, das die Klemmleiste nicht Keilförmig, sondern rund ist.
Richtig, da stimme ich dir völlig zu.
Durch die Form entsteht die gleiche Wirkung wie bei den verbreiteteren Keilleistenwelllen..
Wenn du mit verbreiteteren Keilleistenwellle die heute übliche, von der BG zugelassene Bauform meinst, dann ist deine Aussage falsch.
Die KRAFTSCHLÜSSIGE Messerbefestigung ist zulässig und üblich, sobald die Werkzeugbreite mindestens das 3 Fache des Werkzeugdurchmessers beträgt.
Da stimme ich dir zu. Das mit 3 Fache ... kann ich aber nicht bestätigen.
Zurück zum Thema:
Die Dicke ist Schrott,
Sehe ich wegen der möglichen Unfallgefahren auch so. Im übrigen ist diese Messerwellenbauform heute verboten, keine BG würde so etwas zulassen.
die Abrichte kann man benutzen, wenn man denn unbedingt meint...
Sehe ich nicht so, sondern schließe mich Ralle an, dass die wegen der Verringerung der Schraubenvorspannkraft infolge der Radialkraft (Zentrifugalkraft = - Zentripedalkraft!) vorhandene Schwellbelastung zu Ermüdungsbrüchen der Schrauben führen kann. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass Schrauben unter dynamischer Belastung (dazu zählt auch die Schwellbelastung) heute mindestens die Festigkeitsklasse 6.8 haben müssen, was mit Sicherheit bei dieser alten Abrichte nicht erfüllt ist.
Ich persönlich würde nach einer ordentlichen kombinierten gebrauchten Hobelmaschine aus den 70 er, 80 er Jahren Aussschau halten.
Dem ist nichts zuzufügen.
Gruss Christian