Und ich schreibe es gerne noch ein Mal: selbst, wenn auf dem Bild zu sehen ist, dass dort ein Typenschild ist, kann man die Angaben darauf nicht entziffern, weil die Bildqualität es einfach nicht her gibt. Angenommen, Du hättest ein solches Bild gesehen, würdest Du es als vorsätzliche Täuschung ansehen, dass man darauf nicht die Buchstaben erkennen kann?
Nee, nee.
Noch mal: das Fehlen der Bedienungsanleitung und die offensichtlichen Spuren wären ein Grund das Teil wegzuschicken, alles Andere nicht.
Es ist doch auch so, dass ein Onlinehändler die Rücklaufware ohne Angaben wieder wegschicken kann. Davor kann man sich nur schützen, wenn man die Auslieferung neuverpackter, ungeöffneter Ware vereinbart.
Was passiert wohl mit diesen Online-Verkauf-Artikeln, die hunderttausendfach zurückgeschickt werden, weil sie nicht gefallen? Die werden doch einfach wieder an den nächsten Käufer verschickt.
Wo ist denn der Kopfschüttel-smylie?
Rafikus