Angebote und Rechnungen

WoodenCarpenter

ww-esche
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...Sprich festlegen wann nach dem Erbringen einerLeistung bezahlt werden muß.
Und dann eben auch Zinsen festlegen die bezahlt werden müßen wenn nicht fristgerecht bezahlt wird.

Eine Restsumme in Höhe von sagen wir mal 5 % die stehen bleiben bis alles erledigt wurde oder auch kleinere Mängel abgestellt wurden wäre ja kein Problem.

Alles schon in der VOB/B drin. Inklusive Abschlagsrechnungen, Schlußrechnungen, Beginn der Gewährleistung etc. pp. Bei dem genannten Beispiel mit der Baufirma zieht die sogar ohne explizite Aushändigung des Vertragswerkes sondern rein durch Vereinbarung...

Nur wissen die großen Firmen eben,daß sie von der rechtlichen Seite am längeren Hebel sitzen.
Traurig aber leider wahr

Nein, nicht der rechtliche Hebel ist länger, nur der finanzielle Aspekt ist einfach ausdauernder. Die Taktik ist, den Handwerker so lange hinzuhalten, bis er mit einem Teil des Schlußrechnungsbetrages zufrieden ist, weil er ja Material und Löhne, evtl. auch Subunternehmerleistungen bezahlen muß. Denn viele Unternehmer schrecken davor zurück, einen Prozess wegen angeblichen Mängeln zu bestreiten, denn es könnte ja durchaus noch irgendwo ein Richter drauf kommen, daß da tatsächlich ein berechtigter Mangel besteht...

Wir haben in Deutschland in diesem Bereich sowieso keine Rechtsprechung sondern eine Vergleichsprechung....

Und genau darauf zielt so ein Verhalten ab.
 
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